Die Wahrheit: Ein Arschtritt als westfälischer Gruß
Im öffentlichen Raum geht es oft rau zu, und manche Beleidigung landet vor Gericht, wo es zu ungewöhnlichen Prozessen und Urteilen kommen kann.
S chimpfen und Beleidigen: traditionsreiche Künste, die gepflegt und beherrscht sein wollen. Im Verhandlungssaal des hiesigen Amtsgerichts für Strafsachen hat eine Nachwuchskraft kürzlich einen eher enttäuschenden Einstand gegeben. Der 20-Jährige war vorigen Sommer im Freibad regelwidrig stehend die Rutsche runtergesaust. Eine Schwimmmeisterin rügte ihn. Er reagierte mit sexistischer Pöbelei. „Wir sind nicht zimperlich“, erklärte eine Kollegin der Frau und Zeugin des Vorfalls – „aber irgendwo“ sei „auch mal Schluss“.
Der junge Mann indes blieb sich treu. Das Urteil – ein Wochenende in einer Arrestanstalt – brachte ihn gleich wieder in Rage. Im Arrest sei er bestimmt „mit lauter Asis“ zusammen, nörgelte er. Aggression plus Wehleidigkeit: eine verheißungsvolle Kombination; wir werden gewiss noch viel von ihm hören. Schade allerdings: Weil die „Asis“ in seiner Altersgruppe sein dürften, werden sie die Entwicklung des Beinahe-noch-Teenagers zum gestandenen Kotzbrocken kaum wirksam fördern können.
Dafür bräuchte es vielmehr Vorbilder mit profundem Erfahrungsschatz. Denken wir zum Beispiel an den Bundeskanzler. Doch Moment: Friedrich Merz ist schon fast 71 Jahre alt. Er wird uns nicht mehr ewig als Faulpelze und Schmarotzer herabwürdigen: Spätestens 2040 droht Altersmilde. Probieren wir es also doch lieber mit agilen, trinkfesten Mittelalten wie jenem Mann, der sich unter Einfluss von 3,3 Promille Alkohol mit Polizisten anlegte.
Er nannte die Beamten „Bastard“, „Arschficker“, „Oberhure“. Vorher hatte er seinen BMW in einen Graben gesteuert. Ob er sich selbst noch dran erinnert, ist die Frage. Seinen Gerichtstermin hat der Vollblutbeleidiger schnöde ignoriert. Verurteilt wurde er trotzdem, und zwar zu einer Geldstrafe.
Strafe am Tatort
Wie es stilvoller geht, zeigte unlängst ein Mann, der seine Strafe für ungebührliches Verhalten gleich am Tatort kassierte. Am Busbahnhof hatte er einen Fahrer beschimpft, der gerade Zigarettenpause machte – der Gescholtene revanchierte sich mit einem Arschtritt. Arschtritt? Nun ja. Ein „westfälischer Gruß“ sei das gewesen, befand humorig der Richter. Und packte dem Getretenen grußlos eine Geldstrafe obendrauf.
Freilich sind nicht bloß öffentlich Bedienstete in Bädern, Streifenwagen oder Linienbussen akut beleidigungsgefährdet. Es kann auch Trash-TV-Stars treffen. Vor knapp sechs Jahren befasste sich unser Gericht mit der Causa Carmen Geiss. Drei Deutschrapper aus der Nachbarstadt hatten Geiss in einem Youtube-Video „Schlampe“ und „Nutte“ genannt. Noch vor dem Prozesstermin zahlten sie Wiedergutmachung, gaben eine Unterlassungserklärung ab. Als Angeklagte gaben sie sich reumütig. „Nicht sehr schlau“ sei das Video gewesen, übte einer von ihnen Selbstkritik. Selbstkritik? Na schön. Damit ist Merz endgültig aus der Nummer raus.
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