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Die WahrheitPopel unter der Gürtellinie

Warnung vor dem Schund: Das neue System von Warnhinweisen vor Fernsehsendungen treibt seltsame Blüten.

Achtung! Warnung! Vorsicht! Gucken Sie nicht hin! Sie könnten Nackte sehen! Foto: Reuters

Mit einem immer elaborierteren System aus Warnhinweisen versucht besonders die amerikanische Filmindustrie, Kinder, Jugendliche und Empfindsame vor dem Konsum für sie ungeeigneter Fernsehserien zu schützen. Das liest sich wie ein postmoderner Struwwelpeter – im Grunde gibt es nichts mehr, was es nicht gibt: „Tobacco Reference“, „Simulated Gambling“, „Crude Humor“, „Suggestive Themes“ – für an Fickfilme im Nachmittagsprogramm gewöhnte Europäer ist es zum Teil schon schwer zu erraten, wovor da jeweils überhaupt gewarnt wird, und vor allem, warum.

Dabei wirken die Maßstäbe auch noch seltsam schief. Als relativ okay gilt die Darstellung von Gewalt gegen Menschen. Die wird zwar mit „Violence“ oder gar „Intense Violence“ markiert, ist aber meist ab null Jahren zugelassen, also ab dem Alter, ab dem man offiziell ein Sturmgewehr bedienen darf.

Nicht okay ist es hingegen, wenn irgendwo ein halber Popo blitzt. „Partial Nudity“, „Nudity“ (mit dem fatalen Tiefpunkt „Full Frontal“) und „Strong Sexual Content“ heißen die Steine, mit denen die Straße zur Hölle gepflastert ist. Dort wartet auf die fehlgeleiteten Jugendlichen ewige Verdammnis in Form manischer Selbstbefleckung bis zur tödlichen Sehnenscheidenentzündung. Der Teufel spricht Französisch.

Die Diversifizierung der erhobenen Zeigefinger kennt keine Grenzen. So existiert nicht nur die Kategorie „Alcohol Reference“ (ab 18), für die es bereits genügt, dass eine Flasche Radler kurz im Bild ist oder erwähnt wird, sondern, schlimmer noch: „Use of Alcohol“ (ab 21). Dann trinkt jemand daraus, und das ist wirklich nicht die Welt, wie wir sie sehen geschweige denn in ihr leben wollen. Der vorgezeichnete Weg des siebzehnjährigen Zusehers führt auf einer Wanderkarte des Werteverfalls zielsicher über die Bergstationen Verführung, Verkommenheit und Wahnsinn direkt in den Abgrund. Wenn er Glück hat, findet er im Tod Erlösung.

Unzumutbare Sprache

Ebenfalls nicht in Ordnung ist, wenn jemand im Film „Scheiße“ sagt. Gott sei Dank wird dagegen nun endlich was getan. Die Protektionsformeln lauten unter vielen anderen „Mild Language“ (ab 6), „Moderate Language“(ab 12) und „Strong Language“ (ab 24). Fällt „Doofmann“ eigentlich noch unter mild oder ist das bereits „moderate“? Wohl eher „moderate“, und mild wäre dann „Schlingel“ oder „Schelm“ und damit unter dem Vorzeichen „PG“ (parental guided sugges­ted) dem Kinde soeben noch zumutbar.

Oft soll schon die vereinfachte Bezeichnung „Language“ dem Publikum signalisieren: Irgendwas ist hier halt irgendwie mit der Sprache nicht in Ordnung, also besser mal nicht gucken, oder wenigstens die Ohren zuhalten. Allerdings ist das schlichte „Language“ doppeldeutig, da es ja auch buchstäblich davor warnen kann, dass überhaupt gesprochen wird. Sonst ist das Erschrecken groß, wenn mitten im vermeintlichen Stummfilm die Akteure plötzlich unerwartet loslabern. Da sorgt so ein finnischer Arthouse-Film schon mal für Kammerflimmern auf dem heimischen Sofa. Dem Vernehmen nach war auch Adolf Hitler letztlich ein vom ersten Tonfilm („Language“!) 1927 nachhaltig getriggerter Snowflake („Nazi Comparison“!).

Eine weitere, häufig zu lesende Warnung ist die vor „Adult Language“, sprich „Erwachsenensprache“ (ab 32). Damit kommt längst nicht jede klar, denn vergeistigte Formulierungen wie „Wasserlassen“ statt „Pipi machen“ oder „Verb“ statt „Tun-Wort“, können vor allem Kinder derart überfordern, dass Abwehrreaktionen von Stottern über Amokläufe bis hin zum Bettnässen vorprogrammiert sind. Klobige Schlaumeiereien wie „Nachhaltigkeit“ oder „Narrativ“ führen geradewegs in die Heroinsucht, und Lyrics wie „Langsam mal Schlafenszeit“, oder „Es gibt nur ein Eis, mein Fräulein“ können beim jungen Publikum zu heftigen Retraumatisierungen führen.

Service bei Langsamkeit

Beschirmt werden müssen die lieben Kleinen (bis 50) auch vor „Low Language“ wie „geilo“ oder „nice“, nicht zu verwechseln mit „Slow Language“, wenn im Film zum Beispiel Schweizer oder Sterbende sprechen (ab 38) – in diesem Fall dient das den Cineasten auch als wertvolle Serviceinformation, dass sie zwischen Haupt- und Nebensatz noch mal auf Klo oder für Erdnüsse in Küche können, ohne Wesentliches zu verpassen.

Apropos „auf Klo oder für Erdnüsse in Küche“: Keinesfalls fehlen darf der Alert „Broken Language“ (ab 44), damit urbane Soziolekte nicht noch weiter die blütenweiße Grammatik unserer unschuldigen Kinderchen zersetzen.

Der Übergang zwischen „Broken Language“ und „Low Language“ ist fließend – am besten warnt man gleich vor beidem sowie vor zu schnellem Schnitt (Folgen: Schwindel, Schleudertrauma, Tinnitus), „German Sound Engeneering“ (dumpf, breiig, nichts zu verstehen) und „Simulated Nose Picking“ (ab 56), bei dem imaginierte Popel Richtung Kamera geschnipst werden.

Die Tabuliste im Vorspann liegt mittlerweile eh schon im Zehnminutenbereich, da kommt es auf einen Warnhinweis mehr oder weniger auch nicht an.

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3 Kommentare

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  • ...„Simulated Nose Picking“ (ab 56), bei dem imaginierte Popel Richtung Kamera geschnipst werden....



    Jawohl das ist Monday-Strong- Language..



    Es gibt eine Antwort aus" Ritter aus Leidenschaft"



    die ist wirklich im Abspann, ganz weit hinten aber trifft:

    Post-Credit Scene



    www.youtube.com/watch?v=UGGdQ1eLca4

  • Diesmal vermittelt mir DIE WAHRHEIT mit Uli Hannemann ein mal mehr, dass Satire eben nicht (immer) "nur" lustig sein kann, wenn sie Satire sein will. Satirisch-scharfsichtig nimmt er treffsicher einen Irrwitz unseres medialen Alltags in das Visier, egal ob in Europa oder den USA.

    *Die Diversifizierung der erhobenen Zeigefinger kennt keine Grenzen.*



    *Dabei wirken die Maßstäbe auch noch seltsam schief. Als relativ okay gilt die Darstellung von Gewalt gegen Menschen. Die wird zwar mit „Violence“ oder gar „Intense Violence“ markiert, ist aber meist ab null Jahren zugelassen, also ab dem Alter, ab dem man offiziell ein Sturmgewehr bedienen darf.*

    Beißender, finde ich, kann es nicht gesagt werden - und sollte auch nicht weniger bissig gesagt werden.

    Viel wichtiger Inhalt für viel Nachdenkliches - in einem Artikel der richtig hinlangt!

  • Das ist doch nur eine weitere Ausprägung der verordneten Verdummung.

    Anstatt den Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz beizubringen (die dann allerdings als unliebsame Nebenwirkung die Entlarvung der politischen "Duck-Speech" -Redeweise hätte) produziert man radebrechende Warnhinweise -die vermutlich genau das Gegenteil vom Gewünschten bewirken.

    Wie wäre es von allen Lautäußerungen unserer Politiker diese Warnung auszustrahlen:

    "Achtung! Der folgende Wortbeitrag könnte sie verwirren, verdummen oder ihren Realitätsblick trüben!"