Die Wahrheit: Walfang am Binnensee
Die Kenntnis der örtlichen Rechtslage bewahrt den Urlauber vor bösen Überraschungen. Die wichtigsten Gesetze der Saison auf einen Blick.
Wer irrtümlich gegen ein Gesetz verstößt, weil er es nicht ordentlich auswendig gelernt hat und deshalb sein Verbrechen nicht für Unrecht hält, soll nicht mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden, lautet ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Deshalb ist es gut, dass der Bürger und die Bürgerin möglichst viele, ja: alle Gesetze kennen! Weil aber die Welt längst nicht mehr an den Grenzen des eigenen Heimatlandes aufhört, sollte man auch die anderswo geltenden Gesetze kennen. Lesen Sie deshalb die folgende kleine Übersicht – wer sie nicht zur Kenntnis nimmt, ist selber schuld!
Briefmarken
Wer im Königreich Bahrain eine Briefmarke mit dem Konterfei des Monarchen verkehrt herum aufklebt, wird als Staatsfeind inhaftiert und in der Zelle richtig herum aufgehängt.
Schaufensterpuppen
Auf den Kapverdischen Inseln ist das Entkleiden von Schaufensterpuppen nur hinter zugezogenen Vorhängen gestattet.
Tiere
Wer in Malaysia auf der Straße ein Tier nachahmt, kommt in den Zoo oder in eine tierische Versuchsanstalt.
Gebisse
In Monte Carlo ist es nur Trägern von Goldkronen gestattet, ihr Gebiss am Roulettetisch zu verpfänden.
Säuglinge
Müttern droht in Indien im Falle einer Totgeburt nur dann eine Mordanklage, wenn es sich um ein männliches Baby handelt.
Wale
In Oklahoma ist bereits der Versuch strafbar, an Binnenseen Walfang zu betreiben.
Blumen
Männer, die gern an Blumen riechen, brauchen sich in Uganda keine Sorgen zu machen. Durch eine simple Geschlechtsumwandlung können sie sich vor der Einweisung in ein Lager bewahren.
Polizei
Heißen Kaffee in den Kragen gießen, die Zigarette auf dem Unterarm ausdrücken und ein Stuhlbein in den Anus schieben darf der Kommissar einem Verdächtigen nur, wenn dieser das nötige Vertrauen in die Polizeiarbeit vermissen lässt – und auch dies nur in Simbabwe.
Erwerbsarbeit
In Norwegen ist außer der Prostitution auch jede andere Erwerbsarbeit illegal, die aus materiellen Gründen ausgeübt wird.
Vollbärte
Männer, die keinen Vollbart tragen, gelten in den zum Kalifat erklärten Gebieten Syriens und des Irak als Knaben und haben infolgedessen nur wenig mehr Rechte als Frauen.
Dialekt
In einigen oberbayerischen Gemeinden ist es Vorschrift, Dialekt zu sprechen, wenn ein Fremder in der Nähe ist.
Rechtssicherheit
Seit dem 1. Juli 2014 können im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsraumes auch Strafanzeigen, Gerichtsurteile, Geldbußen und Gefängnisstrafen grenzüberschreitend im gesamten Schengen-Raum gehandelt werden.
Nacktheit
In den von Boko Haram beherrschten Gebieten Nordnigerias müssen Tiere, die auf dem Markt feilgeboten werden, vollständig bekleidet sein. Auch die bloße Erwähnung eines Nacktmulls gilt als Straftatbestand.
Fliegenklatschen
Im nordwestirischen Belmullet braucht man eine gültige Jagderlaubnis, um eine Fliegenklatsche zu kaufen. Diese darf dann aber ohne weitere Genehmigung zur Jagd auf Rot- und Niederwild eingesetzt werden.
Küssen
Wer in Dschibuti eine schlafende Frau küsst, muss sein Vergehen sühnen, indem er den Hinterausgang eines nassen Hundes ableckt.
Organtransplantationen
In Bangladesch sind seit 2014 Organtransplantationen erlaubt, und zwar dann und nur dann, wenn der Tod zweifelsfrei festgestellt ist. Als tot gilt jeder Mensch, dem ein Organ zur Transplantation entnommen werden kann.
Zölibat
Der Vatikan prüft derzeit eine Lockerung des Zölibats, damit Priester untereinander heiraten können und der Umgang mit Messdienern endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt ist.
Meinung
In den Staaten Neuenglands ist es illegal, öffentlich eine Meinung zu äußern, da jede Meinungsäußerung bereits die Diskriminierung einer anderen Meinung darstellen könnte.
Rechtsstaatlichkeit
In Äquatorialguinea ist die Forderung nach einem Rechtsstaat nur dann strafbar, wenn sie auf fehlendem Einverständnis mit der gegenwärtigen Form der Gerichtspflege gründet.
Menschenrechte
Nach der Einführung der Menschenrechte hat die Regierung von Myanmar nun endlich den Kreis der Personen festgelegt, die im Sinne des Gesetzes als Menschen gelten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Rücktritte an der FDP-Spitze
Generalsekretär in offener Feldschlacht gefallen
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Ampel-Intrige der FDP
Jetzt reicht es sogar Strack-Zimmermann
Keith Kelloggs Wege aus dem Krieg
Immer für eine Überraschung gut