Deutsche Wohnen und Co. Enteignen: Geiseldrama geht doch weiter
Die Innenverwaltung verhandelt am Freitag mit dem Enteignungs-Volksbegehren über die Zulässigkeit des Anliegens. Mal wieder.
Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen fordert die Vergesellschaftung von Immobilien-Unternehmen mit über 3.000 Wohnungen und hat in einer ersten Hürde bereits 70.000 gültige Unterschriften vorgelegt – erforderlich sind 20.000. Strittig war während der nun ein Jahr andauernden Prüfung bei den Jurist:innen der Innenverwaltung wohl vor allem eine Detailfrage: nämlich ob ein Beschlussvolksbegehren den Senat überhaupt dazu auffordern darf, ein Gesetz zu verabschieden. Das war am Donnerstag von verschiedener Seite inoffiziell zu hören.
Aus der für die Prüfung zuständigen Innenverwaltung hieß es dazu nur: „Wir haben die Ini zu Gesprächen eingeladen, um noch mal Rechts- und Formulierungsfragen des Beschlusstextes zu beraten“, sagte Sprecher Martin Pallgen.
Die Verwunderung über diese erneute Extrarunde war bei den Beteiligten des Gesprächs von vor zwei Wochen recht groß, wie die taz am Donnerstag erfuhr. Nicht nur Vertreter:innen der Volksinitiative waren deutlich genervt (taz berichtete), sondern auch linke und grüne Koalitionspartner:innen.
Verzögerungstaktik der SPD
Katrin Schmidberger, Grünen-Abgeordnete, sagte: „Das scheint mal wieder Verzögerungstaktik der SPD zu sein, die angeblich die Statthaftigkeit des Volksbegehrens nicht sehen.“ Die Grünen seien der Meinung, dass ein Beschlussvolksbegehren durchaus ein Gesetz fordern könne. Die erneuten Einwände seien nicht nachvollziehbar, so Schmidberger: „Der Senat könnte anfangen, ein Gesetz zu verhandeln. Wir müssen jetzt endlich in den Arbeitsprozess kommen.“
Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Anne Helm, ist optimistisch: „Wir sind froh, dass es zu dem Gespräch kommt, und hoffen, dass Bedenken ausgeräumt werden können und das Volksbegehren vorankommt.“
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