Deutsch-polnische Grenze: Brandenburg will Grenzkontrollen
CDU-Innenminister Michael Stübgen warnt vor einem Anstieg irregulärer Grenzübertritte. Kontrollen sind im Schengenraum nur in Notfällen erlaubt.
Der CDU-Politiker appellierte an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), bei der EU weitere Grenzkontrollen zu notifizieren. Bislang kontrolliert Deutschland seit Herbst 2015 in Bayern an der Grenze zu Österreich. „In Bayern lässt Nancy Faeser die Grenze kontrollieren und illegale Flüchtlinge zurückschicken“, sagte Stübgen. „Worauf sie an der Grenze zu Polen noch warten will, weiß ich nicht.“
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht Hinweise auf eine Neubelebung der Belarus-Route. Der Vorsitzenden des Bereichs Bundespolizei und Zoll bei der GdP, Andreas Roßkopf, geht davon aus, „dass gerade Belarus wieder daran beteiligt ist“, wenn derzeit an der polnisch-deutschen Grenze die Zahlen unerlaubter Einreisen erneut stiegen.
Die Bundespolizei hatte im ersten Halbjahr an der Grenze zwischen Deutschland und Polen 12.331 unerlaubte Einreisen registriert. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 4592 gewesen. Illegale Grenzübertritte sagen allerdings nichts über die Schutzwürdigkeit Geflüchteter aus: Weil es kaum legale Fluchtwege gibt, sind viele Menschen aus Krisenländern wie Syrien, Iran oder Afghanistan gezwungen, erst einmal unerlaubt einzureisen, bevor sie einen Asylantrag stellen können.
Kontrollen an sich rechtswidrig
Schon seit Mai äußert Stübgen entsprechende Forderungen – hat bisher aber Absagen der Ministerin kassiert. „Die vorübergehende Einführung von Binnengrenzkontrollen setze eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit voraus“, hatte Faeser im Mai erklärt. Es wurden aber verdachts- und anlassunabhängige Personenkontrollen verstärkt.
Binnengrenzkontrollen darf es im Schengenraum eigentlich nicht geben. In Fällen „einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit“ dürfen aber Kontrollen vorübergehend wieder eingeführt werden.
Mehrere Staaten haben diese Ausnahme in den vergangenen Jahren genutzt. Deutschland kontrolliert seit den großen Fluchtbewegungen im Herbst 2015 in Bayern an der Grenze zu Österreich. Die Kontrollen dürfen eigentlich höchstens sechs Monate andauern. Wie ihr Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU) hatte auch Faeser jeweils eine Verlängerung der temporären Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert.
Im April 2022 hat der Europäische Gerichtshof andauernde Kontrollen Österreichs an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien für unrechtmäßig erklärt. Zwar seien Verlängerungen über sechs Monate hinaus zulässig, allerdings nur, wenn der betreffende Mitgliedstaat „sich einer neuen ernsthaften Bedrohung“ ausgesetzt sehe, „die sich von der ursprünglich festgestellten unterscheidet“.
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