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Der Fall Ursula HaverbeckErneut Haft für Holocaust-Leugnerin

Ein Gericht hat Ursula Haverbeck zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Den Prozess nutzten ihre Gesinnungsfreunde für rechte Propaganda.

Im Gerichtssaal am Montag: Ursula Haverbeck mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath Foto: dpa

Verden taz | Sie mag die großen Auftritte, am liebsten vor Gericht: Am Montag stand Ursula Haverbeck in Verden vor dem Amtsgericht. Seit Jahren erklärt die rüstige Dame: „Der Holocaust ist die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte.“ Die Staatsanwaltschaft Verden warf der 88-Jährigen vor, in der rechtsextremen Zeitschrift Stimme des Reichs (SdR) 2014 und 2015, den Holocaust erneut geleugnet zu haben. So sah das auch das Gericht: Der Vorsitzende Richter Christoph Neelsen verurteilte Haverbeck zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Volksverhetzung.

Neelsen zitierte Beiträge Haverbecks, in denen sie behauptet, bei dem Konzentrationslager Auschwitz habe es sich um ein Arbeitslager für die Rüstungsindustrie gehandelt. 2014 forderte sie in der SdR den Zentralrat der Juden auf, forensische Beweise für die Vergasung in Auschwitz vorzulegen.

In zwei Briefen an das Gericht der niedersächsischen Kreisstadt bekannte sich Haverbeck selbst zu ihrer Autorenschaft. Ihr Rechtsanwalt, Wolfgang Nahrath, der seit Jahren Rechtsextreme vertritt, forderte eine Verfahrenseinstellung – ohne Erfolg.

Der Prozess lief unter starken Sicherheitsvorkehrungen. Rund 50 Anhänger begleiteten die schlanke graumelierte Haverbeck am Montag. Sie hielten vor dem Gebäude einen Banner für „Meinungsfreiheit“ hoch. Mehrere Mitglieder des Weser-Aller-Bündnisses für Demokratie und Zivilcourage demonstrierten gegen die Rechten.

Unter den anwesenden Gesinnungsfreunden Haverbecks war auch der ehemalige NPD-Ratsherr Rigolf Henning aus Verden, der die Zeitung Stimme des Reichs verantwortet. Die SdR ist seit dem vergangenen Jahr verklungen, seit die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mehrere Ausgaben indiziert und eine „Vorausindizierung“ bis zum 26. November 2016 erlassen hatte. Danach erschienenen nur noch Persönliche Briefe von Ursula Haverbeck. Im November schrieb Haverbeck darin unter anderem, dass die Juden 1933 Deutschland den Krieg erklärten. Auch Holocaustleugner Horst Mahler bittet in der gleichen Ausgabe um Spenden.

Erst im Oktober war Haverbeck, die auch Vorträge bei der NPD hält, vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil hat sie Berufung eingelegt. Der neuen Verurteilung von Montag, der achten, dürfte wieder ein Widerspruch folgen – und Haverbecks kann das Gericht wieder als politische Bühne nutzen.

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9 Kommentare

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  • Als ob die Nazis die Meinungsfreiheit gar erfunden hätten.

    Wie sagte schon Immanuel Kant dazu? "„Meinen ist ein mit Bewußtsein sowohl subjektiv als objektiv unzureichendes Fürwahrhalten.“

  • Nachtrag; Die Spur des Geldes wäre doch auch sehr interessant. Vielleicht mal eine Rechercheaufgabe für die TAZ.

  • Mollathen ? da würde man dem Herrn Mollath ja doch Unrecht und Sie auch noch bestätigen.

    Viel besser: Sozialstunden und Geldstrafe für die Gute. Denke da an so ca. 2000 Soz.-std. und eine gepflegte Geldstrafe die an ein Flüchtlingsprojekt zu spenden ist.

  • Zum wievielten Mal ist denn diese Verbrecherin,denn nichts anderes ist sie,wegen Volksverhetzung verurteilt?Als Wiederholungstäterin kann sie ja unmöglich Bewährung bekommen.Wann gehts dann endlich für sie in die nächste JVA?

  • SHAME

     

    ich schäme mich zum einen für unsere deutschen väter und mütter, die uns auf ewigkeit die schande des holocaust beschert haben. ich schäme mich zum anderen für jene deutschen, die den holocaust leugnen. ich schäme mich aber auch für jenen gesetzgeber, der die freiheit der gedanken - auch der verirrten und geschichtsvergessenen - unter strafe stellt. und ich schäme mich letztlich für jene juristen, die das grundgesetzlich gesicherte "ne bis in idem" in ihrem urteil nicht beachten. als die zeugen jehovas in den 60-ern mehrfach den einberufungs-bescheiden nicht folgten, weil sie aus ihrem glauben heraus den kriegsdienst grundsätzlich verweigern, musste erst das bundesverfassungsgericht den herren und damen richtern das grundgesetz erläutern: "ne bis in idem" - shame.

     

    p.s.

    • @hanuman:

      Ne bis in idem heißt, dass niemand für dieselbe Tat zweimal verurteilt werden darf, sehr wohl aber für die gleiche. Wenn jemand wegen Mordes verurteilt wurde, darf er/sie natürlich wieder wegen Mordes verurteilt werden, wenn er/sie noch jemanden umbringt.

      Alex

    • @hanuman:

      Sie hat's ja wieder getan - ich kann mich ja auch nicht auf double jeopardy berufen, wenn ich zwei Mal durch den selben Blitzer rausche. Oder zwei separate Deppen maulschelliere.

      Ein Tatbestand, zwei Taten.

       

      Davon abgesehen sollte man die Haverbeck einfach mal Mollathen. Ist doch peinlich, wie der Frau immer wieder die große Bühne geboten wird.

      • @Wurstprofessor:

        kl. Tipp -

         

        Nicht ständig Ihr Wurstwasser trinken!

        Danke.

        • 5G
          571 (Profil gelöscht)
          @Lowandorder:

          Dafür Metzelsupp'?

          Kraftnahrung für Körper & Geist.