Der Fall Ellwangen: Togoer dürfte sofort erneut einreisen
Der 23-Jährige versucht alles, um in Deutschland zu bleiben. Doch Rechtsmittel seien ausgereizt, heißt es. Eine Möglichkeit der Rückkehr könnte es aber noch geben.
Grundsätzlich erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach Deutschland. Geregelt sei dies im Paragraf 11 des Aufenthaltsgesetzes, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf somit nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.
Grund für die Ausnahme von dieser Regel ist, dass für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015 gilt, nach der von einer Einreiseverweigerung bis auf weiteres aus humanitären Gründen abzusehen ist.
Der 23-jährige Togoer wehrt sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Rückführung nach Italien. Laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart sind aber alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft. Seine Festnahme hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil sie zunächst von 150 bis 200 Mitbewohnern der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen verhindert worden war. Erst wenige Tage später konnte der Mann mit einem Großaufgebot der Polizei gefasst werden.
Die Versionen zu jener Nacht gehen auseinander
An dem Einsatz waren auch zwei Praktikanten der Polizei dabei. „Bei der total überlasteten Personalsituation in der Polizei werden immer mehr Polizeischüler an vorderster Front eingesetzt, ohne abgesichert zu sein“, sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, am Donnerstag in Stuttgart. Er forderte eine bessere Absicherung der Polizei-Auszubildenden während des Praktikums. „Die Praktikanten gehen ohne doppelten Boden in die Einsätze“, kritisierte Kusterer.
In Ellwangen erhoben unterdessen Flüchtlinge schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Die Begründung für den Einsatz von Hunderten Polizisten in der Nacht zum 3. Mai sei weitgehend konstruiert gewesen, erklärten mehrere ihrer Sprecher am Mittwoch. Es treffe nicht zu, dass am 30. April vier Polizisten von mehr als 150 gewalttätigen afrikanischen Flüchtlingen bedroht worden seien, als sie den Togoer abführten. „Wir, die Geflüchteten aus Ellwangen, sind nicht gewalttätig“, erklärte ein Nigerianer, der sich als Sprecher der Flüchtlinge in der Ellwanger Erstaufnahmestelle bezeichnete.
Die Polizei bleibt aber bei ihrer Darstellung, dass der Einsatz wegen massiven Widerstands von mehr als 150 Personen abgebrochen wurde. „Es gibt keinen Grund, unsere Schilderungen der Vorgänge zu ändern“, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, Bernhard Kohn.
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