Demokratische Teilhabe: Förderschüler wollen in den Landesschülerrat
Seit Jahren sind die Förderschulen im Landesschülerrat nicht vertreten. Deshalb gibt es jetzt eine Petition zur Reform des Wahlverfahrens.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Eigentlich zeigt Mattis Noé aus Göttingen genau das Engagement, das angeblich alle wollen. Er engagiert sich als Schülersprecher, wurde von seiner Schule, der Heinrich-Böll-Schule, in den Kreisschülerrat entsandt und hätte auch gern auf Landesebene mitgemischt. Doch an diesem Punkt hat man ihn leider ausgebremst. Denn Mattis ist Förderschüler, und da wird die Sache ein wenig kompliziert.
Seit Jahren ist der Sitz der Förderschulen im Landesschülerrat vakant. Der Grund sind die komplizierten Wahlregeln. Deshalb hat Mattis Noé nun eine Petition gestartet, um diese zu ändern. 4.594 Unterschriften hat er gesammelt. An diesem Montag will er sie um 11 Uhr am Landtag der Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) übergeben.
Der Landesschülerrat ist kein unbedeutendes Gremium. In Niedersachsen ist er im Schulgesetz verankert und direkt im Kultusministerium angesiedelt. Er besitzt gesetzlich festgeschriebene Anhörungs-, Mitwirkungs- und Beratungsrechte.
Besetzt wird er über regionale Wahlversammlungen, in denen nach Schulform abgestimmt wird. Das hat einerseits den Vorteil, dass das Gremium nicht gnadenlos von den Gymnasien dominiert wird, wie es in vielen offenen Landesschülerparlamenten der Fall ist. Der Haken daran ist allerdings, dass dazu auch ein gewisses Minimum an Vertretern dieser Schulform anwesend sein müssen: mindestens vier.
Vielfache Barrieren
Für die Förderschulen ist das schwierig. Nicht nur, weil sie weiter im Land verteilt sind und weniger Schüler haben. Sondern auch, weil es für diese Schüler oft viel schwieriger ist, die Wahlversammlung zu erreichen.
Mattis Noé schildert das in seinem Fall so: „Ich bin auf eine private Begleitperson angewiesen. Diese muss sich freinehmen oder Zeit haben, vom Landesamt bekommt man die nicht gestellt. Eine Anreise mit der Bahn ist nie ganz einfach. Man muss einen Rollstuhlplatz, manchmal auch Einstiegshilfen reservieren.“
Als er es beim letzten Mal zur Wahlversammlung in Braunschweig immerhin so weit geschafft hatte, musste er feststellen, dass der Plenarsaal nicht barrierefrei erreichbar war. Die Mitarbeiter konnten den Lift nicht bedienen. Am Ende musste man ihn die Treppe hochhieven, damit er noch pünktlich zum Wahlgang kam.
Auch diese Mühe war dann aber vergebens. Weil er der einzige Delegierte aus einer Förderschule war, konnte er nicht abstimmen. Die Einladung zur Nachwahl erreichte ihn so kurzfristig, dass es unmöglich war, die Fahrt und weitere Delegierte (beim zweiten Mal reichen insgesamt drei) zu organisieren.
Und Mattis Noé findet, dass man das auch merkt: Bei der letzten Schulgesetznovelle zum Beispiel, die es – weil die Inklusion gefördert werden soll – für Schüler mit Unterstützungsbedarf schwieriger macht, an Förderschulen zu kommen. Generell findet er, dass die Förderschulen in den Stellungnahmen des Landesschülerrates oft nicht genügend vorkommen.
Noé ist kein Fan von einer Inklusion an Regelschulen um jeden Preis und findet, dass diese Debatte zu oft ohne die Betroffenen geführt wird. Mit seiner Petition fordert er nun eine Senkung auf eine wahlberechtigte Person pro Wahlversammlung und einen verbindlichen zweiten Wahltermin. Langfristig, sagt er, würde er sich auch eine Onlinewahl wünschen.
Das Kultusministerium und auch der Landesschülerrat äußern sich grundsätzlich aufgeschlossen dem Anliegen gegenüber. Für eine Änderung müsste man nicht einmal das Schulgesetz ändern. Die Bedingungen der Wahl werden in einer Verordnung geregelt.
Die Debatte ist auch nicht neu, sie kehrt alle paar Jahre wieder. Diskutiert wurde dabei auch schon einmal, ob es nicht möglich wäre, Inklusions- und Förderschüler gemeinsam Vertreter bestimmen zu lassen. Das stünde allerdings ziemlich quer zur bisherigen Logik.
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