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Debatte um den „Rasse“-BegriffNS-Relikte raus aus den Gesetzen!

Kommentar von Franziska Schindler

Die Union tut sich schwer, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Auch im StGB gibt es an einigen Stellen Überarbeitungsbedarf.

Bis heute finden sich im Strafgesetzbuch Vokabular und Rechtsnormen aus dem Nationalsozialismus Foto: Friso Gentsch/dpa

E s rumort in der Union. Nachdem SPD, Linke und FDP sich offen für die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz gezeigt haben, ist die Diskussion um Artikel 3 bei CDU und CSU voll entbrannt. Innenminister Horst Seehofer erklärte inzwischen, dass er sich dem Grünen-Vorstoß nicht versperren wolle.

Seine Parteikolleg*innen sehen das anders: Die sprachliche Überarbeitung des Grundgesetzes brächte den Kampf gegen Rassismus nicht voran, so Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei. Und Innenausschuss-Vorsitzende Andrea Lindholz von der CSU warnt davor, dass die Rechtsprechung durch die Tilgung des Begriffs erschwert werden könne.

Dass es sich dabei um ein Scheinargument handelt, bewies kürzlich das Land Berlin: Im gerade verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz wird – ganz problemlos – die Formulierung „rassistische Zuschreibung“ verwendet und erklärt, dass damit die „scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen“ vermieden werden soll.

Das Grundgesetz benutzt den „Rasse“-Begriff gerade nicht, um Menschen nach zugeschriebenen Merkmalen einzuteilen, und macht sich dennoch nationalsozialistisches Vokabular zu eigen. Dass seine Verfasser*innen 1948 noch nicht die Problematik des Begriffs sahen, darf nicht davon abhalten, das Gesetz in seinem eigenen Sinn zu verändern. Und weiterzudenken: Artikel 3 ist nicht der einzige Ort, in dem NS-Gedankengut Eingang in Gesetze gefunden hat, die noch heute gelten.

Mordparagraf noch aus Zeit des Nationalsozialismus

Da ist der sogenannte Mordparagraf im Strafgesetzbuch, der bis heute auf der nationalsozialistischen Vorstellung eines Tätertyps basiert. Auch der Begriff „schädliche Neigung“ im Jugendstrafrecht stammt noch aus dem Nationalsozialismus. Der vollkommen unzureichend reformierte Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs ist ebenfalls ein NS-Relikt, bei dem nur noch ein Abschaffen hilft.

Selbstorganisationen Schwarzer Menschen und People of Color fordern seit Jahren, den Rassebegriff aus dem Grundgesetz zu streichen. CDU und CSU wären gut beraten, sich an der Expertise derer zu orientieren, die sich tagtäglich mit Rassismus auseinandersetzen.

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6 Kommentare

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  • Aus konstruktivistischer Sicht gibt es Rassen, weil Menschen (und nicht wenige) eben daran glauben. Wenn man nun die "Rasse" aus dem GG entfernt, verschwindet leider der Rassismus nicht. Rassisten werden stattdessen argumentieren, sie wären keine Rassisten, weil es ja keine Rassen gibt. Man wird dann verharmlosende Kunstbegriffe für das Wort Rassismus finden und sich immer mehr in symbolischen Scheingefechten verzetteln, die juristisch und strukturell absolut nichts bringen, ganz im Gegenteil.Ein Bärendienst für die Sache, so wie es die gendergerechte Sprache für Feminismus und Gleichberechtigung war. Man/ frau gewinnt keine Zweifler und Bürgerliche, man schreckt sie ab.

    • @Dorian Müller:

      "Rassisten werden stattdessen argumentieren, sie wären keine Rassisten, weil es ja keine Rassen gibt."

      Die können argumentieren, wie sie wollen, aber das ist falsch.

      Rassistische Aussagen oder Handlungen sind ja eben dadurch gekennzeichnet, dass sie implizit behaupten, es gäbe unterschiedliche Menschenrassen, auch wenn es sie *nicht* gibt.

      Das eigentlich problematische daran ist, dass sie aufgrund tatsächlich vorhandener Merkmale diverser Ethnien auf eine Rasse schliessen und Menschen quasi von Geburt an bestimmtes Verhalten unterstellen.

      Ich lese in diversen Kommentaren zu diesem Thema immer wieder, dass der Begriff Rassismus dann nicht mehr verwendet werden dürfte.

      @taz: Kann man das vielleicht nochmal explixit in einem Artikel erklären, damit es jeder versteht?

  • Is doch aber schonn schön.

    Daß heute “Der Fischer“ & nicht mehr wie früher.



    Der unselige “Schwarz-Dreher“ - auf jedem Strafrichterschreibtisch liegt.



    &



    Wenn ihr tazis endlich mal den Zapfhammer abrüsten würdet. - 😱 -



    Wär‘nmer auch schonn gleich wieder 'n Stück weiter. Gellewelle.

    unterm——



    de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dreher



    “ Eduard Dreher (* 29. April 1907 in Rockau, heute Ortsteil von Dresden; † 13. September 1996 in Bonn)[1] war ein deutscher Jurist und hoher Ministerialbeamter in der frühen Bundesrepublik Deutschland. Zur Zeit des Nationalsozialismus war Dreher Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck und stieg in den 1960er Jahren zu den einflussreichsten westdeutschen Strafrechtlern auf. Dreher ist durch seinen Kommentar zum Strafgesetzbuch bekannt geworden.



    &



    de.wikipedia.org/w...ungsskandal_(1968)



    “ Als Verjährungsskandal, auch kalte Verjährung[1] oder kalte Amnestie,[2] wird der Eintritt der Verfolgungsverjährung für NS-Verbrechen mit dem Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 24. Mai 1968 bezeichnet.







    Im Bundesministerium der Justiz war an führender Stelle Eduard Dreher für den Gesetzentwurf zum EGOWiG zuständig.







    Der breiten Öffentlichkeit wurde diese Konsequenz der neuen Rechtslage durch die Bild am Sonntag im Dezember 1968 bekannt. Der Spiegel wies im Januar 1969 auf die Auswirkungen auf laufende NS-Prozesse hin.“

    • 9G
      96177 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      danke..



      www.sueddeutsche.d...t-gottes-1.3987734

      Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler, hat die personellen Kontinuitäten einmal so erklärt: Es handele sich um Leute, "die von früher was verstehen".

  • Parteikolleg*innen - o.k.



    Verfasser*innen - o.k.



    Tätertyp - aha!



    Frage: Warum nicht Täter*innentyp?

    • @Crisanto:

      Weil im Gegensatz zu Männern, Frauen sowie alle dazwischenliegenden Gendertypen bereits von Natur aus gegen jegliche Formen von Rassismus und Diskriminierung gefeit sind



      (Ironie off)