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Debatte um Mietendeckel in BerlinNächste Runde für Mietendeckel

Ein weiterer Jurist hält einen Mietendeckel auf Landesebene für umsetzbar. Rot-Rot-Grün wartet derweil noch auf ein Gutachten

Graffito am Kottbusser Tor: Ein Mietendeckel könnte mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen Foto: dpa

Die Debatte über den Mietendeckel geht in die nächste Runde. Während die Koalitionsparteien auf ein Gutachten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung warten, ist am Freitag ein weiterer juristischer Aufsatz erschienen, der den Mietendeckel auf Landesebene rechtlich für möglich hält.

In dem Artikel „Ein Mietendeckel für Berlin. Zur Zuständigkeit der Länder für ein Mietpreisrecht“ in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, argumentiert Richter Max Putzer, dass das Recht des Wohnungs­wesens seit der Föderalismusreform zur Länderkompetenz gehöre und dass Länder deshalb Mieten deckeln könnten.

Ähnliches schrieb bereits im November der Jurist Peter Weber in der JuristenZeitung. Auf seinen Artikel reagierten im Januar Bundestagsabgeordnete Eva Högl und weitere SPD-Politiker mit einem Gastbeitrag im Tagesspiegel und setzten so eine Debatte in Gang. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) gab daraufhin die juristische Überprüfung in Auftrag. Noch ist unklar, wann mit dem Ergebnis zu rechnen ist.

Derweil zieht Max Putzer, Autor des aktuellen Aufsatzes, nach juristischen und historischen Erwägungen folgendes Fazit: „Im Ergebnis steht es dem (Berliner) Landesgesetzgeber kompetenzrechtlich frei, einen – dem öffentlichen Recht zuzuordnenden – pauschalen Mietendeckel für Teilbereiche oder das gesamte Stadtgebiet, gegebenenfalls gestaffelt nach Wohnraumtyp einzuführen.“

Soziale Gründe

Das Recht des Wohnungswesens, das die Länder zu einem Mietdendeckel ermächtigen soll, so Putzer, „betrifft grundsätzlich sämtliche Regelungen, die sich aus sozialen Gründen auf privaten Wohnzwecken dienende Gebäude beziehen“. In der Nachkriegszeit habe der Bundesgesetzgeber darunter auch Regelungen „zur Bekämpfung der Wohnungsnot“ zusammengefasst. Neben der öffentlichen Wohnraumbewirtschaftung und dem Mieterschutz seien im Bereich des Wohnungswesens also auch Regelungen im öffentlichen Mietpreisrecht“ möglich. Als jüngeres Beispiel einer solchen landesrechtlichen Regelung nennt Putzer das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot.

Der Fachbeitrag wird mit Sicherheit auch bei einem Treffen am Mittwoch diskutiert werden, zu dem der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein einlädt. Die Teilnehmer: Juristen aus den Bereichen des Zivil- und Verwaltungsrechts, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ebenso die für Justiz sowie Vertreter der drei Berliner Koalitionsparteien, des Deutschen Mieterbunds und des Berliner Mietervereins.

Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, wird auch dort sein. Wenn sich die rechtliche Machbarkeit eines Mietendeckels geklärt habe, müsse die „viel spannendere Frage“ beantwortet werden, welches konkrete Konzept sich erarbeiten lasse, sagte sie der taz. Zu diskutieren sei etwa, ob der Mietendeckel für alle Berliner Wohnungsbestände umgesetzt werden kann oder bei welchem Preis pro Quadratmeter er angesetzt werden soll. „Können wir mit einem Mietendeckel ermöglichen, dass Mieter nur 30 Prozent ihres Einkommen für Mieten entrichten müssen?“, fragte Schmidberger.

Die Grünenpolitikerin, die den Mietendeckel als „Hoffnungsschimmer für Berlin“ bezeichnete, bestätigte auch den politischen Willen der Koali­tions­partner: „Alle drei sind entschlossen, die Idee eines Mietendeckels umzusetzen, falls er rechtlich möglich ist.“ Zugleich warnte sie vor zu hohen Erwartungen: Ein Mietendeckel könne sicherlich nicht von heute auf morgen kommen.

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6 Kommentare

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  • Hierzulande wird das Lösen von Problemen durch die Lust am Debattieren behindert.

  • Der Autor verschweigt das zwischenzeitlich hierzu ergangene Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

    • @DiMa:

      Warum sollte er die auch erwähnen? Die sind ja nicht mehr wert als etwas anderes, vorliegend wohl sogar etwas weniger.



      Der Autor des ersten Artikels, Peter Weber, hat mittlerweile auch noch mal nachgelegt und ist dabei auch auf die beiden Gutachten des wiss. Dienstes des BT eingegangen. Mit etwas Süffisanz merkt er an, dass die beiden Gutachten nicht ohne Grund keinerlei Fußnoten beinhalten, die auf Quellen verweisen würden, die die dort vertretene Ansicht stützen. Er hingegen hat sich sehr umfangreich in der juristischen Literatur umgetan und diverse Quellen für seine Ansicht aufgeführt und kommt auch in seinem zweiten Artikel zu dem Schluss, dass der Landesgesetzgeber hier die Kompetenz hat.

      • @Max Mutzke:

        Ich halte die Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes auch für vollkommen wertlos. Wenig Wert hat in meinen Augen uach das im Artikel angekündigte und von Frau Lompscher in Auftrag gegebene Gutachten.

        Nur beim Autoren hört es sich so an, als kämen die damit befassten Juristen nach und nach zu der übereinstimmenden, dass der Mietendeckel unproblematisch möglich sei.

  • Ich habe mich immer gewundert, woher dieses "Recht-auf-magisches-Geld-Vermehrung" sich beruht.



    Und nun stellen die Juristen nach Jahrzehnten: möglicherweise gibt es dieses Recht gar nicht. Wow.



    Spekulanten in die Produktion!

    • @Ninetto:

      Alles schön und gut, 3 Juristen, 5 Meinungen.



      Das Thema wird sicherlich durch mehrere Instanzen durchgefochtrn werden.