Debatte über Ende der Maskenpflicht: Im Bus bald oben ohne?
Schleswig-Holstein will die Maskenpflicht im ÖPNV zum Jahresende auslaufen lassen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält das für unvorsichtig.
Schleswig-Holstein hatte am Freitag Gespräche mit anderen Bundesländern über die Maskenpflicht im ÖPNV angekündigt. Ziel ist es demnach laut Landesregierung, „die Maskenpflicht spätestens mit auslaufender Verordnung zum 1. Januar 2023 enden zu lassen“. Die Sprecherin des von Karl Lauterbach (SPD) geführten Gesundheitsministeriums hielt eine solche Ansage für verfrüht: „Wir haben jetzt Mitte November. Wie die Infektionslage dann Ende Dezember aussehen wird, wie die Lage auch in den Krankenhäusern sein wird, können wir alle noch nicht beurteilen – auch Schleswig-Holstein nicht.“
Gerade im Nahverkehr, wo sich Menschen auf dem Weg zur Arbeit „auf engstem Raum dicht gedrängt“ aufhielten, sei die Maskenpflicht sinnvoll. Ein Sprecher des FDP-geführten Bundesverkehrsministeriums sagte, sollte es eine Entspannung geben, wäre es aus Sicht seines Hauses „vertretbar, auf Freiwilligkeit zu setzen“. Darüber müssten aber die Experten entscheiden. „Wir müssen sehr genau beobachten, wie sich die Lage weiterentwickelt. Und dann sind die Länder in der Verantwortung, diese Verpflichtungen zurückzunehmen.“
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) forderte ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer. „Weil wir kennen die Diskussion bei den Bürgern. Sie verstehen nicht, wenn in einem Land es so ist, in dem anderen Land so“, sagte sie am Montag in Berlin. Daher sollten die Gesundheitsminister auf ihrer Konferenz sowohl die Frage der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr als auch die Frage der Quarantänepflicht gemeinsam beraten. Wichtig sei, dabei auch auf das Votum der Corona-Expertenkommission zu hören.
Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, beim Nahverkehr sei es Sache der Länder, über die Maskenpflicht zu entscheiden. Auf Bundesebene mit Blick auf den Fernverkehr gebe es keine Überlegungen, an der geltenden Rechtslage etwas zu ändern. Das Infektionsschutzgesetz mit der entsprechenden Regelung sei beschlossen und gelte bis Ende April.
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