Debatte Schutz von Whistleblowern: Prekäre Helden
In Europa wird um den Umgang mit Whistleblowern gerungen. Deutschland hat sich in der Sache bislang nicht gerade hervorgetan.
S chon wieder ein Whistleblowing-Fall. Dieses Mal geht es um gravierende Betrugsvorwürfe beim verkehrspolitischen Vorzeigeprojekt der Bundesregierung, dem deutschen Mautsystem unter der Regie der Toll Collect GmbH. Die Berichte lesen sich wie ein Lehrbuchbeispiel: Ein einzelner, engagierter Mitarbeiter mit privilegiertem Zugriff auf Insiderinformationen, der sich unverhofft mit Missständen konfrontiert sieht, die ihm irgendwann keine Ruhe mehr lassen.
Vergebliche Versuche sich gegen ein System zu stellen, von dem nicht wenige profitieren und an dessen Aufdeckung und Aufarbeitung kein ernsthaftes Interesse besteht. Dann die Gegenreaktionen der Unternehmensleitung, Kündigungsversuche, internes Kaltstellen und berufliche Herabstufung, nach anhaltendem Druck schließlich der Verlust des Arbeitsplatzes.
Viele geben an diesem Punkt auf, nicht so der Mitarbeiter von Toll Collect: Er entscheidet sich für eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und – nach Einstellung der Ermittlungen – für die „Flucht in die Öffentlichkeit“. Auch wenn viele Einzelheiten aus dem Inneren des kaum zu durchschauenden Mautsystems noch immer nicht bekannt sind, die typischen Schicksalsverläufe von Whistleblowern sind es – ebenso wie die defizitäre Rechtslage im nach den Enthüllungen Edward Snowdens doch vermeintlich so Whistleblower-freundlichen Deutschland.
Schon im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die auf systematische Pflegemissstände in einem Altenheim hingewiesen hatte, festgestellt, dass Deutschland im Umgang mit der Whistleblowerin deren Meinungsfreiheit und die Interessen der Öffentlichkeit nicht hinreichend berücksichtigt hat. Geändert hat sich seitdem wenig. Kurzatmige Gesetzgebungsinitiativen verliefen im Sande, der aktuelle Koalitionsvertrag spart das Thema gleich ganz aus.
31, erhält für seine Forschungsarbeit zum Schutz von Whistleblowern den Deutschen Studienpreis 2018 der Körber-Stiftung. Er ist Jurist und Berater des Deutschen Whistleblower-Netzwerks.
Das deutsche Whistleblowing-Recht besteht aus einem Flickenteppich einzelfallgetriebener Gerichtsentscheidungen, bereichsspezifischer Einzelnormen und oft eher schlecht als recht aus dem Ausland übernommenen Unternehmensrichtlinien. Öffentliche Stellen, an die Whistleblower sich mit Informationen wenden und auf Schutz hoffen können, sind hierzulande rar. Für Betroffene hat das zur Folge, dass sie sich trotz enorm hoher beruflicher und persönlicher Risiken nicht auf den Schutz des Rechts verlassen können.
Anfang dieses Jahres hat nun auch die Europäische Kommission Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten ausdrücklich attestiert, dass ihr Whistleblowing-Recht unzureichend ist. Allein im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sei der prekäre Umgang mit Whistleblowern nach Schätzung der Kommission für Schäden zwischen 5,8 bis 9,6 Milliarden Euro verantwortlich. Dass diese Zahl nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, zeigen Erfahrungen aus Ländern wie den USA, deren deutlich weiterentwickeltes Whistleblowing-Recht etwa im öffentlichen Auftragswesen zu Kompensationsleistungen von jährlich fast 3,5 Milliarden Dollar führt.
Ausgerechnet die USA, nach ihrem Umgang mit Snowden hierzulande nicht gerade als Speerspitze des Whistleblower-Schutzes bekannt, nehmen eine internationale Vorreiterrolle ein und decken eine weitaus größere Zahl von Skandalen und kriminellen Strukturen mithilfe von Whistleblowern auf. Diese Grundhaltung bekam zuletzt etwa der Volkswagen-Konzern im Rahmen der aktuellen Dieselaffäre zu spüren, nachdem die US-Behörden ihm einen mangelhaften Umgang mit Whistleblowern attestierten und auch deswegen mit scharfem Schwert gegen das Unternehmen vorgingen.
Diesen und anderen Vorbildern folgend, hat die Europäische Kommission im April einen Richtlinienvorschlag vorgestellt, über den aktuell in Brüssel und in den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert wird. Es geht dabei um die Neuordnung des europäischen Whistleblowing-Rechts mit großer Reichweite. Ob der Kommissionsvorschlag in den Ländern geltendes Recht wird, ist bisher aber keinesfalls ausgemacht. Und auch wenn die Whistleblowing-Richtlinie wie geplant noch Anfang 2019, vor der nächsten Europawahl, verabschiedet werden sollte, wird das Ringen um den richtigen Umgang mit Whistleblowern erst beginnen.
Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Der Ball liegt dann im Feld des deutschen Gesetzgebers, der sich entscheiden muss, wie er die Vorgaben der Union umsetzen will und, vor allem, ob er die Richtlinie zum Anlass nehmen wird, auch Hinweise über Straftaten und Missstände ohne dezidiert europarechtlichen Bezug zu schützen und im Interesse der Allgemeinheit zu nutzen.
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind umfassend, aber notwendig, will Deutschland nicht weiterhin eins der Schlusslichter beim Thema Whistleblowing bleiben. Möglich und sinnvoll wäre beispielsweise, interne wie externe Whistleblower gleichermaßen in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzubeziehen, um sie vor typischen Vergeltungsmaßnahmen und deren Folgen besser zu schützen. Der interne Umgang mit Whistleblowern lässt sich im Rahmen von Unternehmenssanktionen besonders berücksichtigen. Spezielle öffentliche Stellen können zu einem effektiven Vertraulichkeitsschutz verpflichtet werden, um Whistleblower vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes und branchenweiter Ächtung zu schützen.
Viele dieser Themen mögen im Einzelnen technisch, bisweilen langatmig daherkommen. Möchte man aber erreichen, dass der Umgang mit Whistleblowern endlich auf eine tragfähige Grundlage gestellt wird, braucht es in den kommenden Monaten eben diesen langen Atem und eine aktiv geführte Diskussion in der politischen Öffentlichkeit. Damit Akte der Zivilcourage in Deutschland nicht länger verpasste Chancen für unsere Gesellschaft sind. Es ist an der Zeit.
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