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Debatte EinwanderungsgesetzSchluss mit der Obergrenze-Diskussion

Kommentar von Ursula Engelen-Kefer

Ein Einwanderungsgesetz würde das Leben von vielen Zuwanderern erleichtern. Es ist aber keine Alternative für Integrations- und Flüchtlingspolitik.

Hier Deutsche, dort Ausländer: Kunstaktion zum Thema Einwanderung Foto: dpa

J amaika im Bund ist geplatzt. Es bleiben die ungelösten politischen Kontroversen in der Flüchtlingspolitik. Bei den Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz, das dem kanadischen Muster für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte folgt, herrscht aber zunehmend Einvernehmen. Damit könnte endlich die jahrzehntelange politische Vogel-Strauß-Politik gegenüber der faktischen Einwanderung in die Bundesrepublik überwunden werden.

Dies darf jedoch nicht zum Alibi für die Flüchtlingspolitik werden. Der derzeitige bürokratische Hürdenlauf für Arbeitsmigranten würde zwar erleichtert, aber eine nachhaltige Willkommenskultur noch längst nicht geschaffen. Dazu bedarf es einer umfassenden Integrationspolitik für alle Bevölkerungsgruppen. Nur dann kann den mit dem Aufstieg der AfD gefährlich erstarkten Rechtstendenzen ein Riegel vorgeschoben werden.

Beim Einwanderungsgesetz geht es um die Steuerung der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union. Für Arbeitsmigranten innerhalb der EU gilt Freizügigkeit, wobei die letzte Stufe nach der Osterweiterung in der Bundesrepublik 2013 für Rumänien und Bulgarien umgesetzt wurde. Angesichts des Scheiterns von Jamaika im Bund besonders pikant ist die „Blaupause“ der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein. Ihr Koalitionsvertrag verpflichtet nicht nur zum Einsatz für ein „zeitgemäßes“ Einwanderungsgesetz auf Bundesebene. Auch hat Jamaika im Norden ein Landesintegrationsgesetz vereinbart, von Kitas, Schulen, Sprachkursen, Aus- und Weiterbildung bis zum Einstieg in den Beruf. Auch an die Finanzen ist gedacht: Integrationspauschale und Festbetrag für die Kommunen sollen über 2018 hinaus erhalten und an die Kosten angepasst werden.

Die zwischenzeitlich in die Oppositionsrolle abgetauchte SPD hat einen dritten Anlauf zu einem Einwanderungsgesetz genommen. 2001 waren die Vorstöße der SPD in Sachen Einwanderung in der Süssmuth-Kommission unter Bundeskanzler Gerhard Schröder bei erneut steigender Massenarbeitslosigkeit gescheitert. Die diesbezüglichen Vorschläge der in der Großen Koalition mitregierenden SPD Ende 2016 fielen der Vorwahlkampfzeit zum Opfer. Die neuesten Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion, die zunächst wie ein Nachbeten der Positionen der kleineren Jamaika-Parteien schienen, haben nun erneut politische Bedeutung gewonnen. Ob es allerdings praktikabel wäre, dass die Steuerung der Zuwanderung nach einem festen Punktesystem erfolgt und Bundestag sowie Bundesrat jährlich über die Höhe der Zuwanderungen entscheiden, ist zumindest fraglich.

Bild: privat
Ursula Engelen-Kefer

ist promovierte Volkswirtin, war bis 2006 stellvertretende Vorsitzende des DGB und saß bis 2009 im SPD-Vorstand. Ende 2015 wurde sie in den Bundesvorstand des Sozialverbands Deutschland e. V. (SoVD) gewählt und leitet dort weiterhin den Arbeitskreis Sozialversicherung.

Schlepperei und Obergrenzen-Debatten beenden

Die Steuerung der Migration nach persönlichen Merkmalen, Berufsgruppen, Qualifikationsebenen sowie Nachweis eines Arbeitsplatzes mit Mindestbedingungen kann zwar die Transparenz sowohl für die Zuwandernden wie die Arbeitgeber erhöhen, allerdings auch an den tatsächlichen Erfordernissen des Arbeitsmarktes vorbeigehen. In der Bundesrepublik haben Arbeitsplatznachweis, Vorrangprüfung, Mindesteinkommen zu der Beschränkung auf wenige Tausend Zuwanderungen im Jahr beigetragen.

Andererseits kann ein solcher Verzicht dazu führen, dass Zuwanderungen in die Sozialsysteme die Folge sind. Eine Alternative könnte sein, die Zuwanderung nach Qualitätsmerkmalen zu steuern, aber zunächst auch ohne Arbeitsplatz sowie Mindesteinkommen zuzulassen. Für eine Verlängerung wäre dann jedoch eine sozial abgesicherte Beschäftigung Bedingung.

Ein Einwanderungsgesetz könnte Migration, die mittels vorgeschobener Gründe als Flucht ausgegeben wird, verhindern und damit nicht nur die leidige Debatte über Obergrenzen für Flüchtlinge beenden, sondern vor allem auch das ausufernde Schlepperunwesen. Hierbei geht es vor allem um die Zuwanderungen aus den Balkanstaaten oder dem Maghreb, Ländern mit einem äußerst niedrigen Schutzstatus im Asylverfahren.

Not, Elend und Verzweiflung dieser zuwandernden Menschen sind oft auch unter humanitären Gesichtspunkten besonders schwerwiegend. Gleichzeitig haben sie häufig auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesuchte Qualifikationen oder können sie zumindest erwerben. Dazu wurde in der Bundesrepublik 2015 eiligst eine neue Gesetzgebung geschaffen. Danach konnten sich zugewanderte Balkanflüchtlinge mit sehr niedrigem Schutzstatus nach Rückkehr in ihre Heimatländer erneut als Arbeitsmigranten bewerben. Mit der Begrenzung auf etwa 20.000 solcher Einwanderer und hohen bürokratischen Hürden kann ein derartiger „Spurwechsel“ lediglich eine Übergangslösung sein.

Integration beginnt in den Heimatländern

Ein Einwanderungsgesetz mit der Steuerung qualifizierter Zuwanderungen ist keinesfalls eine Alternative, sondern eine Ergänzung zur Flüchtlingspolitik. Die entscheidende Klammer für die Regulierung von Arbeits- und Fluchtmigration ist eine umfassende berufliche und gesellschaftliche Integration. Dazu müssen Bund und Länder denjenigen Kommunen mit den hauptsächlichen Integrationsleistungen die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung stellen. Ein Einwanderungsgesetz, das die Arme gegenüber Migranten ausbreitet, aber gleichzeitig das Portemonnaie für das Erreichen der „schwarzen Null“ geschlossen hält, ist zum Scheitern verurteilt.

Dabei muss die Integrationspolitik bereits in den Heimatländern beginnen, insbesondere Information über Arbeitsmarktbedingungen in Deutschland; Vermittlung deutscher Sprache, Feststellung beruflicher Bildung, Ausbildung und Kompetenzen. Die Einrichtung von Migrationsberatungsstellen, wie es sie bereits in Tunesien, Marokko und Kosovo gibt, dürfen sich nicht im Aktionismus verlieren. Nur dann kann in Abwandlung des geflügelten Wortes des ehemaligen SPD-Verteidigungsministers Peter Struck: „Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt“, festgestellt werden: „Die Einwanderungspolitik Deutschlands beginnt schon am Atlasgebirge und an den Karpaten.“

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12 Kommentare

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  • In der seit Wochen heftig und hysterisch geführten Debatte um die Einführung einer Obergrenze für „Asylflüchtlinge“ haben sowohl Politiker als auch Juristen immer darauf hingewiesen, dass der individuelle Schutzanspruch im Grundrecht der Bundesrepublik verankert ist und damit nicht auf eine Obergrenze zu reduzieren sei. Genau diese Position vertritt auch der höchste Richter der Bundesrepublik. Eine Obergrenze ist unzulässig.

    Im Unterschied zu seinen Kollegen Udo Di Fabio, Hans-Jürgen Papier und Michael Bertram hatte Voßkuhle im „Deutschlandfunk“ darauf hingewiesen, dass man bei der Debatte um eine „Obergrenze“ nicht zwischen Asylrecht und Zuwanderung unterscheiden darf. Während die Begrenzung der Zuwanderung Aufgabe der Politik sei und nur seitens der Politiker entschieden werden könne, gelte das Asylrecht für „jedermann“. Zuwanderer müssten sich allerdings an den Werten des Grundgesetzes orientieren, so Voßkuhle.

    http://www.theeuropean.de/stefan-gross/10685-streit-der-richter-andreas-vosskuhle

  • 9G
    96008 (Profil gelöscht)

    2 Jahre Flüchtlingskrise und sie schaffen es immer noch nicht Zahlen zu ihren Träumchen zu nennen.

    Beim verbieten von Kommentaren sind sie kompetenter.

     

    Was heißt das? Was kostet das? Woher kommt das Geld?

  • Ein Einwanderungsgesetz für BDA und BDI, für die Familien Siemens und Quandt, für die DAX-Konzerne und deutsch-europäischen Dividendengesellschaften muss her!

     

    Ein “Einwanderungsgesetz“ für die Deutsche Wirtschaft und Monpolbourgeoisie, -

    für die billige Entwicklungshilfe am deutschen Wirtschafts- und Konsumparadies!

     

    Es geht um billige und willige Fachkräfte für die Deutsche Wirtschaft: Siemens AG, Volkswagen und BMW AG und Quandt’sche DAX-Industrie.

     

    „So sollte z. B. die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden optimiert werden. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten der Potenzialzuwanderung für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten ausgebaut und legale Zuwanderungsmöglichkeiten im Ausland bekannter gemacht werden.“ --

     

    Vgl. https://bdi.eu/artikel/news/potenziale-der-zuwanderung-nutzen/

     

    „Talent Card“ einführen und Zuwanderungsrecht vereinfachen (BDI)

     

    „Bereits heute dürfen Akademiker aus Drittstaaten hier einen Arbeitsplatz suchen, wenn sie ihren Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nachweislich selbst sichern können. Diese Regelung wird bisher kaum genutzt und muss auf mögliche Verbesserungen hin überprüft und im Ausland besser vermarktet werden.“ (BDI) –

     

    „Um die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern und schnelle Entscheidungsprozesse zu schaffen, ist eine Bündelung der Aufgaben der kommunalen Ausländerbehörden der Länder im Bereich der qualifizierten Erwerbsmigration in spezialisierten überregionalen Kompetenzzentren notwendig, die speziell mit der Administration der Arbeitsmigration von qualifizierten Fachkräften betraut werden sollen.“ –

     

    Vgl.: https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_zuwanderung-und-integration

     

    Die gesamte sog. "Entwicklungshilfe" der bürgerlichen Gesellschaft zielt im Kern auf die Ausbeutung und Ausplünderung der billigen Rohstofflieferanten und in Unterentwicklung gehaltenen sog. Schwellen- und Entwicklungsländern!

     

    Der Siemens'sche Reichtum hat auch seine externen Quellen!

  • Frau Engelen-Kefer, was wollen Sie wirklich?

     

    Gegen ein imperialistisches “Einwanderungsgesetz“ für die Deutsche Wirtschaft! –

     

    “Bei den Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz, das dem kanadischen Muster für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte folgt, herrscht aber zunehmend Einvernehmen.“ –

     

    Kanada bedient die eigenen ökonomischen und sozialen Interessen!

    Aber nicht die Zukunftsinteressen der Herkunftsländer!

     

    Kein “Einwanderungsgesetz“ –

    für die innerdeutsche und innereuropäische Entwicklungshilfe!

     

    Nicht für die bundesdeutschen Wirtschafts- und Monopolverbände und auch

    nicht für die Wohlstands- Konsum- und Reichtumsgesellschaft in der BRD!

     

    Kein “Einwanderungsgesetzt“,

    für die Gebildeten und ökonomisch Privilegierten,

    aus den sozioökonomischen Armuts- und Krisenregionen

     

    Die beruflich Qualifizierten, Wohlhabenden und Vermögenden, werden in ihren Herkunftsländern dringend benötigt. Sie müssen sich am ökonomischen und sozialen gesellschaftlichen Aufbau und der Entwicklung ihrer Länder und Regionen auch aktiv beteiligen.

     

    Notwendig wäre ein Programm für die schulische und berufliche Bildung von zukünftigen Fachkräften für die sozioökonomische und unabhängige Entwicklung ihrer Herkunftsländer.

     

    Dieses Entwicklungsprogramm müsste sich vor allem an die unteren sozialen Schichten in den Ländern richten und deren Ausbildung vor Ort fördern. Wäre eine Ausbildung im Ausland notwendig, z. B. für einen qualifizierten beruflichen Abschluss, so muss dieser Erwerb für eine qualifizierte Ausbildung mit einer freiwilligen Rückführung der w/m Qualifizierten verbunden werden.

     

    Diese beruflich qualifizierten Menschen müssen sich freiwillig verpflichten, am sozialen, ökonomischen und gesellschaftlichen Aufbau, der kulturellen Aufklärung und bildungspolitischen Entwicklung ihrer Heimat für das 21. Jahrhundert aktiv teilzunehmen.

     

    Frau Engelen-Kefer, was wollen Sie wirklich?

     

    Wollen Sie nur das Kapital der deutschen Wirtschaft und DAX-Konzerne bedienen? (!)

    • @Reinhold Schramm:

      Ich wundere mich auch darüber, dass die klassisch linken Parteien ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild verlangen. Dabei zeigt gerade diese Beispiel, dass Obergrenzen und Einwanderungsgesetz nicht gegenläufig sind.

  • Ein Einwanderungsgesetz muss her, das dürfte klar sein, aber nicht um dafür zu sorgen, dass qualifiziertere Menschen als jetzt zu uns kommen, denn die haben wir, völlig ungenutzt, bereits unter uns, nämlich Deutsche, die durch ein vollkommen marodes Bildungssystem hinten runter fallen.

     

    In der Schule meiner Tochter sind seit Beginn des Schuljahres bereits ca. 20 - 25% der Schulstunden wegen Lehrermangels ausgefallen. Auch wurden bereits 4 Wochenschulstunden seit Schuljahresbeginn gestrichen. Erst zwei seit Beginn des Schuljahres und zwei seit Anfang November.

     

    Einige, m.M.n, wichtige Unterrichtsfächer wie z.B Physik, Chemie, Erdkunde und Geschichte werden gar nicht mehr oder nur noch sporadisch, zusammengelegt oder nur noch im Monatsrhythmus unterrichtet.

     

    Ich habe hier in Deutschland meine Kinder relativ gut durch die Schulzeit bringen können, aber nur dadurch, dass sie ihre Schulausbildung gestaffelt auf den zweiten Bildungsweg bestritten, denn für ein Studium nach der Schule, geschweige denn, das Abitur, konnte ich mir nicht leisten, obwohl ich nicht zu den Geringverdienern gehörte.

     

    Diese meine Kinder haben jetzt zwar alle eine qualifizierte Ausbildung, bis auf die Jüngste, aber durch die geringen Löhne, die hohen Lebenshaltungskosten durch die Miete und Energieversorgung, haben sie nicht die Möglichkeiten sich weiter zu qualifizieren.

    Durch die Arbeitgeber werden genau so wenig Weiterbildungskurse kostenfrei angeboten, wie durch das Land oder den Bund.

     

    Zwei dieser qualifizierten Kinder haben es vorgezogen ins Ausland zu gehen um sich weiterzubilden und das klappt hervorragend, denn auf Grund ihrer Qualifikationen wurden sie in dem neuen Wirkungskreis sofort anerkannt und sogar zur Qualifizierung in ihrem Tätigkeitsbereich vorgeschlagen!

     

    Warum kommt die Politik nicht auf die Idee, hier in unserem Land die schulische Ausbildung enorm zu verbessern, um die qualifizierten Mitarbeiter zu erhalten, anstatt den Entwicklungsländern ihre Hoffnungsträger abzuwerben!!!

  • Ein Einwanderungsgesetz würde die bisherige Migration nicht beenden. Die meisten Flüchtlingen und Asylbewerben erfüllen nicht die Kriterien, die ein Einwanderungsgesetz definieren würde. Der Zuwanderungsdruck der halb- und wenig-gebildeten Migranten aus Nordafrika sowie Nah- und Mittel-Ost würde sich nicht mindern.

  • 4G
    41069 (Profil gelöscht)

    Ein Einwanderungsgesetz, gestaltet von neoliberalen Grünen, CDU und FDP hat nichts mit Jaika zu tun. Es ist Abwerbung qualifizierter Menschen aus Regionen, die Know-how für die eigene regionale Entwicklung dtingend benötigen. Die entwickelten kapitalistischen Staaten sollten besser ihre eigene Bevölkerung qualifizieren. Statt Rüsstungsexporte und Imperialismus sollte besser Know-how, Technische Hilfen und Frieden explodiert werden.

    • @41069 (Profil gelöscht):

      ***-): So ist es! Meine Zustimmung!

       

      Seit Jahrzehnten ist die deutsche BDA-BDI-Wirtschaft darum bemüht, qualifizierte und hochqualifizierte Arbeitskräfte abzuwerben bzw. billig einzukaufen!

       

      Dabei handelt es sich letztlich um eine "Entwicklungshilfe" für die imperialistischen Wirtschafts- und Reichtumsmetropolen! - So auch beim kanadischen Einwanderungsprogramm! - Die in sozioökonomischer Unterentwicklung und Abhängigkeit gehaltenen Armuts- und Krisenregionen werden ihrer Qualifizierten beraubt. Zugleich werden diese Menschen auch als Billigarbeitskräfte benutzt. So auch im erwünschten billigen und willigen Konkurrenzkampf auf den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt.

       

      Notwendig wäre ein Qualifizierungsprogramm mit der verbindlichen Verpflichtung, auch nach Erwerb der beruflichen Qualifizierung, aktiv am Aufbau und der unabhängigen Entwicklung in den Herkunftsländern mitzuarbeiten!

  • Ich bin schon lange für die Umsetzung des kanadischen Einwanderungsgesetzes. Der klare Vorteil des kanadischen Einwanderungssystems sind die Obergenzen pro Jahr, festgelegten Koningtente und Voraussetzungen. Wirtschaftsmigranten müssen sich im Heimatland bewerben und dürfen nur einreisen, wenn sie unter anderem hohe Sprachkenntnisse und ein Arbeitsangebot vorweisen können. Das Kontingent für Asylsuchende ist auf 25.000 pro Jahr beschränkt. Daher müsste zur Einführung eines solchen Einwanderungsgesetzes zunächst das Grundgesetz geändert werden. Wenn die SPD die Umsetzung so dringend fordert, müsste die CSU ohne weiteres mitgehen können.

    • @DiMa:

      Demnach sind Sie für die Entwicklungshilfe aus den Armutsregionen für die Wirtschafts- und Reichtumsmetropolen. So wie auch Kanada für den eigenen Vorteil dafür ist! Damit befinden Sie sich in Übereinstimmung mit den Wirtschafts- und Unternehmerverbänden.

      • @Reinhold Schramm:

        Ich bin lediglich dafür, dass das kanadische System 1:1 übernommen wird. Wer sonst noch dafür ist, ist mir relativ egal. Ich wundere mich allerdings immer wieder, dass die SPD das kanadische System übernehmen möchte.