Datentransfer-Abkommen mit den USA: Massenüberwachung neu verpackt
Die EU und die USA haben sich auf ein neues Abkommen geeinigt, das den Datentransfer in die USA regelt. Doch Massenüberwachung bleibt möglich.
Das US-Recht biete keinen ausreichenden Schutz gegen eine massenhafte Überwachung, hatte der Datenschutz-Aktivist Max Schrems argumentiert, der das Verfahren ins Rollen brachte, und das Gericht war ihm gefolgt. Die Einwände seien in den Verhandlungen berücksichtigt worden, behauptet EU-Justizkommissarin Věra Jourová.
Doch die nun veröffentlichten Texte, die noch von den Datenschutzexperten der „Artikel 29 Working Party“ begutachtet werden müssen, sprechen eine andere Sprache. Darin heißt es zwar, dass der Zugriff der US-Geheimdienste auf Daten europäischer Nutzer von der Regierung in Washington genehmigt und „möglichst eng zugeschnitten“ sein muss. Zugleich bleiben viele Hintertüren offen.
In Anhang 6 werden gleich sechs Ausnahmen aufgezählt, für die doch eine Massenüberwachung möglich sein soll. Dazu zählen unerwünschte Tätigkeiten „ausländischer Mächte“, Terrorabwehr, Kontrolle der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Cybersicherheit. Sogar für die Überprüfung von US-Sanktionen sollen die Geheimdienste Zugriff erhalten.
Selbst bei diesen Ausnahmen gebe es noch Absicherungen, beschwichtigt die EU-Kommission. Sollten sich die USA nicht an die Absprachen halten, könnte das Abkommen sogar komplett ausgesetzt werden. Doch sehr realistisch ist das nicht.
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