Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Verwaltung ist in der Bringschuld“
Die geplanten Gesetzesänderungen bringen nichts zum Schutz sensibler Infrastruktur, sagt die Datenschutzbeauftragte. Dafür schaden sie der Transparenz.
taz: Frau Kamp, der Senat möchte zwei Gesetze ändern, um, wie er sagt, die kritische Infrastruktur besser zu schützen. Die Neuerung im Datenschutzgesetz soll Videoüberwachung im öffentlichen Raum einfacher machen, etwa um oberirdische Stromkabel zu schützen. Was stört Sie daran?
Maike Kamp: Mich stört daran, dass ich tatsächlich nicht sehe, dass diese gesetzlichen Änderungsvorschläge etwas an der Rechtslage ändern. Schon jetzt ist es so bei „kritischen Anlagen“, dass das öffentliche Interesse, sie zu schützen, in der Regel das Schutzinteresse der Betroffenen, die dort entlanggehen, überwiegt. Aber weiterhin wird man im Einzelfall prüfen müssen, ob eine Videoüberwachung tatsächlich erforderlich und geeignet ist.
taz: Heißt das, diese Kabelbrücke am Teltowkanal, deren Brand den großen Stromausfall im Januar ausgelöst hat, die hätte auch nach bisherigem Recht videoüberwacht werden dürfen?
Jahrgang 1975, ist Juristin und seit 2022 die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Abgeordnetenhaus von Berlin für fünf Jahre gewählt. Sie ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Kamp: Das kann ich so konkret nicht sagen, weil ich die Umstände des Einzelfalls nicht kenne. Aber das, was in der gesetzlichen Regelung geändert werden soll, kann aus meiner Sicht keine große Wirkung entfalten. Dennoch wird damit suggeriert, dass man eine neue Rechtslage schafft. Und das führt möglicherweise in der Praxis zu Unsicherheiten, weil die Stellen, die Videoüberwachung einsetzen, auf die Idee kommen könnten, dass sie nun nicht mehr in Einzelfall prüfen müssen, ob die Überwachung erforderlich und auch geeignet ist. Aber das ist nicht der Fall.
taz: Geändert werden soll auch das Informationsfreiheitsgesetz. Im Bereich kritischer Infrastruktur etwa sollen Behörden keine Auskunftspflicht mehr gegenüber den Bürgern haben. Ist das nicht verständlich? Wieso soll der Staat Krethi und Plethi seine Schwachstellen offenlegen?
Kamp: Wenn es denn um Schwachstellen ginge … Tatsächlich soll der gesamte Anwendungsbereich der Informationsfreiheit eingeschränkt werden. Es wird sehr pauschal gesagt, dass Informationen, die kritische Anlagen oder sonstige Anlagen nach dem Katastrophenschutzgesetz betreffen – also unter anderem in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Kultur, Verkehr, Medien, Finanzen – aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsrechts rausgenommen werden – weil sie möglicherweise kritische Infrastruktur sind. Das heißt, es wird gar nicht danach gefragt, ob diese Information tatsächlich sensiblen Charakter hat.
taz: Das klingt wirklich weitreichend.
Kamp: Ja. Und es wird in der Praxis extrem schwierig, überhaupt noch festzustellen, was herausgegeben werden kann. Und es ist ja nicht so, dass wir derzeit in allen Teilen der Verwaltung eine Kultur haben, die bei Anfragen nach dem IFG so viele Informationen herausgibt wie möglich – eher im Gegenteil. Vor dem Hintergrund habe ich natürlich Befürchtungen, dass diese sehr weitreichende Formulierung so ausgelegt wird, dass dann eben Informationen im Wesentlichen nicht mehr herausgegeben werden.
taz: Können Behörden also schon jetzt Informationen über kritische Infrastruktur zurückhalten?
Kamp: Tatsächlich gibt es nach bestehender Rechtslage aus meiner Sicht einen vernünftigen Ausnahmetatbestand im Informationsfreiheitsgesetz: Wenn etwas zum Nachteil wäre für das Gemeinwohl, wenn die Öffentlichkeit durch die Herausgabe sensibler Informationen gefährdet werden könnte, kann schon jetzt die Herausgabe von Informationen verhindert werden.
taz: Sie haben im Datenschutz-Ausschuss am Montag gesagt, die geplanten Änderungen scheinen die überwunden geglaubte „Kultur des Amtsgeheimnisses“ wiederbeleben zu wollen. Was meinten Sie damit?
Kamp: Ich kämpfe als Informationsfreiheitsbeauftragte dafür, dass man in der Verwaltung die Informationsfreiheit und den Informationszugang als eine eigene Aufgabe begreift. Dass man sagt, ich habe etwa die Aufgabe, einen Bauantrag zu bearbeiten, aber auch, mein Handeln transparent nach außen darstellbar zu machen. Das ist aus meiner Sicht hoch erforderlich, um Teilhabe und Vertrauen in den Staat zu etablieren und deutlich zu machen, dass man ordnungsgemäß handelt. Die Verwaltung ist hier in der Bringschuld! Wenn ich mir jetzt diese Vorschläge durchlese, dann atmen die für mich aber eine andere Kultur – nämlich: Besitzansprüche der Verwaltung. Und jeder muss jetzt erst mal quasi nachweisen, ob er überhaupt berechtigt ist, diese Informationen zu bekommen.
taz: Wie meinen Sie das?
Kamp: Weil die Verwaltung nach den Vorschlägen ja auch darauf verweisen kann, die Informationsbeschaffung sei zu aufwendig. Aber wenn wir anfangen, darüber nachzudenken, wie aufwendig es ist, Informationsansprüche zu bearbeiten, dann ist man tatsächlich an dem Punkt angekommen, wo das Ende der Informationsfreiheit naht.
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