Datenschutz ahndet rassistische Praxis: Millionenstrafe für die Brebau

Weil eine Bremer Wohnungsbaugesellschaft rassistische Daten speicherte, muss sie 1,9 Millionen Euro zahlen. Die Strafe hätte noch höher sein können.

Ein Schild weist auf den Firmensitz der Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau hin

Die Brebau hat Mie­te­r*in­nen rassistisch eingeordnet; bestraft wird sie nun über den Datenschutz Foto: Sina Schuldt/dpa

BREMEN taz | Hautfarbe, Sprachkenntnisse, sogar Körpergeruch: Die kommunale Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau hat über Be­wer­be­r*in­nen für ihre Mietwohnungen viel mehr an Informationen gesammelt, als sie durfte. Wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz konnte die GmbH bisher nicht verurteilt werden. Am Donnerstag aber hat die Bremische Datenschutzbeauftragte Imke Sommer nach ihren eigenen Ermittlungen ein Bußgeld nach gegen die Brebau verhängt: 1,9 Millionen Euro muss das Unternehmen zahlen.

Im vergangenen Jahr war durch die Aussage eines Whistle­blowers und Berichte von „buten un binnen“ bekannt geworden, dass die Brebau in ihrer internen Datenbank Informationen über Wohnungssuchende festhielt. Spätestens die dort verwendete sogenannte Zielgruppendefinition „kE40“ – für „keine People of Color“ legte Diskriminierung und eine Wohnungsvergabe nach rassistischen Kriterien sehr nahe.

Der Bericht des Sonderermittlers im Juli sprach dann überraschend die Brebau von einem großen Teil der Schuld frei: Eine systematische Diskriminierung habe es bei der tatsächlichen Wohnungsvergabe nicht gegeben, so Ermittler Matthias Stauch. Personen mit den Zielkriterien erhielten demnach „im Ganzen sogar mehr Mietverträge als Personen ohne die Zielkriterien“.

Im Hintergrund liefen aber auch nach dem großen Sonderbericht weitere Ermittlungen. Datenschutzbeauftragte Sommer hat 9.500 Fälle untersucht; bei mehr als der Hälfte davon wurden demnach Daten notiert, die nach der Datenschutzgrundverordnung besonders geschützt sind: Hautfarbe und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und der Gesundheitszustand.

DSGVO hilft gegen Diskriminierung

Über Artikel 83 der Datenschutzgrundverordnung können direkt Geldstrafen verhängt werden. Die Entscheidung beruht anders als der Bericht des Sonderermittlers nicht darauf, ob die Daten tatsächlich zur praktischen Diskriminierung geführt haben. Es reicht, dass sie überhaupt erfasst wurden. So könne, meint Sommer, auch die DSGVO mittelbar helfen, Diskriminierung zu verhindern.

1,9 Millionen Euro sind für ein Unternehmen wie die Brebau viel, wenn auch nicht gleich existenzbedrohend – ihr Gewinn betrug 2019 rund 6,7 Millionen Euro. Die Geldbuße hätte noch höher ausfallen können, „deutlich höher“ sogar, erklärt die Datenschutzbeauftragte. Angesichts der „außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz“ wäre das auch angemessen gewesen, sagt sie weiter. Am Ende gab den Ausschlag für die Strafhöhe, dass die Brebau kooperiert und sich um Besserung bemüht habe.

Mit dem Verfahren der Datenschutzbeauftragten ist die Geschichte für die Brebau aber noch nicht vorbei: Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.

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