Cybermobbing gegen Brigitte Macron: Frankreichs Justiz zieht eine Grenze
Mit Haftstrafen auf Bewährung bestraft die französische Justiz die Verantwortlichen einer Cybermobbing-Kampagne gegen die Präsidentengattin.
Zehn Personen sind wegen Verbreitung verleumderischer Fake News gegen die französische „First Lady“ Brigitte Macron am Montag in Paris zu Haftstrafen von bis zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In einer Hasskampagne hatten sie in den sozialen Netzwerken unter anderem behauptet, die Gattin des französischen Präsidenten Emmanuel Macron sei in Wirklichkeit ein Mann. Das war aber bloß der Beginn.
Ohne glaubwürdige Beweise und ohne Rücksicht auf widersprüchliche Fakten wurde weiter behauptet, sie sei in „Wahrheit“ niemand anderes als ihr eigener Bruder Jean-Michel Trogneux, und sie habe nachträglich ihre Identität geändert. Damit soll sie nach der Wahl von Emmanuel Macron zum Staatspräsidenten die ganze Nation über ihr „wahres“ Geschlecht belogen haben.
Und dabei blieb es nicht. Brigitte Macron wurde auch in übler und sexistischer Weise beschimpft und auch noch der Pädokriminalität beschuldigt, da sie viel älter ist als ihr Mann, mit dem sie schon als seine Lehrerin liiert war. Dass in einem Paar die Frau wesentlich älter ist, erregt in sehr konservativen Kreisen Anstoß oder womöglich auch so etwas wie Neid. Wiederum andere verbreiteten die als Enthüllungsstory präsentierten Fake News über die „Première dame“ weiter, weil sie das lustig fanden.
Der Altersunterschied wurde schon bei der Wahl von Emmanuel Macron 2017 belächelt, umgekehrt wurde es aber zumindest anfänglich auch als positiv kommentiert, dass endlich einmal die Gattin und nicht wie fast gewohnt der Mann um einiges älter war. Je unpopulärer der Präsident wurde, desto mehr geriet Brigitte Macron ins Schussfeld.
Hasskampagne mit weltweiter Ausbreitung
Das Phänomen eines solchen Cybermobbings ist nur allzu bekannt. Außergewöhnlich ist hier, wie rasch sich diese Hasskampagne weltweit ausbreitete. Eine Influencerin aus dem Umfeld des gegenwärtigen US-Präsidenten, Candace Owens, schlachtete das Thema mit einer Serie im Internet aus. Sie erreichte ein viel größeres Publikum als das französische „Medium“ mit dem Pseudonym Amandine Roy, die das Ganze auf Youtube ins Rollen gebracht hatte.
Diese wurde deshalb zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Acht Monate, ebenfalls auf Bewährung, lautete das Strafmaß für Aurélien Poirson-Atlan. Er hatte unter einem Pseudonym gehässige Tweets zu einem vermeintlichen „schockierenden Staatsgeheimnis und staatlich zugelassener Pädophilie“ publiziert.
Auch andere Ehefrauen von Staatschefs und einflussreiche Frauen waren in den letzten Jahren Zielscheibe böswilliger Gerüchte und beleidigender Behauptungen. Vor Brigitte Macron wurden auch schon Michelle Obama und Kate Middleton arg verunglimpft.
Am Anfang geht es immer um das Aussehen, das angeblich nicht dem Wunschbild entspricht. Davon ausgehend wird suggeriert und spekuliert. Offensichtliche Absicht ist es, einem möglichst großen und vor allem leichtgläubigen Publikum spektakulär klingende Dinge enthüllen zu können. Am liebsten vermeintliche Geheimnisse, Skandale oder sonstige Komplotte.
Verurteilung soll Exempel statuieren
Die Internetkampagne hatte in diesem Fall so große Dimensionen angenommen, dass das Präsidentenpaar beschloss, sowohl in Frankreich wie in den USA gegen die vermutlichen Drahtzieher zu klagen. Mit der gerichtlichen Verurteilung der zehn Angeklagten, so hofft Brigitte Macron, soll ein Exempel statuiert werden.
Das Gericht müsse klarstellen, dass mit solchen persönlichen Fragen wie der Identität im Internet „nicht gespielt werden darf“, sagte sie vor der Urteilsverkündung. Auch wolle sie mit ihrem Gerichtsverfahren die Jugendlichen unterstützen, die sich als Opfer von Cybermobbing wehren.
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