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Corona in Deutschland und EuropaNeue Risikogebiete in der EU

Die Bundesregierung warnt vor Reisen in weite Teile der Europäischen Union. Heiko Maas und Peter Altmaier sind in Quarantäne. In München gelten neue Coronaregeln.

Alles andere als angenehm: Die Coronasituation in Deutschland bleibt angespannt Foto: Robert Michael/dpa

Berlin dpa/reuters | Die Bundesregierung hat Regionen in elf EU-Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt und warnt nun vor Reisen dorthin. Darunter sind direkt an Deutschland grenzende Regionen in Tschechien und Österreich sowie die Hauptstädte Dänemarks, Portugals und Irlands – Kopenhagen, Lissabon und Dublin. Insgesamt sind damit nun schon 14 von 27 EU-Mitgliedstaaten zumindest teilweise wieder als Risikogebiete ausgewiesen.

Erstmals wurden am Mittwoch Regionen in Dänemark, Portugal, Irland und Slowenien wegen der rasant steigenden Infektionszahlen zu Risikogebieten erklärt. In Frankreich, Tschechien, den Niederlanden, Kroatien, Rumänien, Österreich und Ungarn kamen weitere Gebiete hinzu.

Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen sich 48 Stunden vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen und dann in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist. Die Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Nach Außenminister Heiko Maas hat sich am Mittwoch auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier in Coronaquarantäne begeben. „Heute Nachmittag erfuhr ich, dass ein beim Handelsministerrat in Berlin anwesender Mitarbeiter eines EU-Ministers positiv auf Corona getestet wurde“, teilte der CDU-Politiker am Abend auf Twitter mit. „Ich habe mich vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben. Ich wurde am Freitag negativ getestet, es geht mir sehr gut“, schrieb er weiter.

Alkoholverbot in München

Zuvor hatte am Mittwoch das Auswärtige Amt mitgeteilte, dass der SPD-Politiker Maas in Quarantäne gegangen sei, weil einer seiner Personenschützer mit dem Virus infiziert sei. Deshalb muss Maas auch seine geplante Reise nach Jordanien absagen. Ein erster Coronatest bei Maas am Mittwoch sei negativ ausgefallen, teilte eine Sprecherin mit.

In München gelten ab Donnerstag zur Eindämmung der steigenden Coronafallzahlen verschärfte Einschränkungen und Maskenpflicht in Teilen der Altstadt. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung, die die Stadt am Mittwoch bekanntgab. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 1. Oktober.

Nur noch bis zu fünf Menschen oder Angehörige von höchstens zwei Haushalten dürfen sich treffen, egal ob zu Hause, im Freien oder im Lokal.

Große Partys und Feiern sollen in den kommenden Tagen unterbleiben: In Gebäuden können private Feste wie Geburtstage oder Hochzeiten mit bis zu 25 Menschen gefeiert werden, aber nur, wenn der Gastgeber ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen kann. Unter freiem Himmel sind bis zu 50 Gäste erlaubt.

Von 9.00 Uhr bis 23.00 Uhr gilt in Teilen der Innenstadt Maskenpflicht. Am Wochenende ist zudem der nächtliche Alkoholkonsum an beliebten Treffpunkten wie dem Gärtnerplatz verboten.

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1 Kommentar

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  • RS
    Ria Sauter

    Fahren Sie mal Bus in Deutschland, zur Risikogruppe zählend und schwerbehindert.



    Beides sieht man mir nicht an. Wenn ich den Mindestabstand einhalten möchte, werde ich übelst beschimpft. Auf Nachfrage beim Gesundheitsamt meines Bundeslandes bekam ich diese Antwort:



    "Grundsätzlich ist in der aktuellen Verordnung lt. § 2 geregelt :



    Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen

    Bedeutet also, dass grundsätzlich jemand neben Ihnen sitzen kann aber die Mund-Nasenbedeckung tragen muss. Ich denke dass es in einem Bus leider nicht möglich ist Kennzeichnungen zu treffen wie z.B. in einem Geschäft. Es tut mir sehr leid dass Sie so ein Verhalten erfahren mussten, dies ist gesellschaftlich gesehen natürlich nicht tragbar. Leider bleibt uns auch keine Möglichkeit Ihnen einen entsprechenden Rat zu geben."