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Comedian gegen ZeitungNuhr gedroht

Der Kabarettist Dieter Nuhr wollte Kritik an seinem Femizid-Witz zum Verschwinden bringen – und drohte, die Zeitung „Der Standard“ zu verklagen. Nun kommen andere Töne.

Florian Bayer

Aus Wien

Florian Bayer

Meinungsfreiheit ja, aber nur, wenn sie nicht gegen einen selbst geht? Diesen Vorwurf muss sich Dieter Nuhr gefallen lassen, der von der österreichischen Zeitung Der Standard in einem Kommentar kritisiert wurde, weil er einen Witz im Zusammenhang mit Frauenmorden gemacht hatte. Nuhrs Produktionsfirma forderte die Zeitung auf, den Kommentar zu löschen, andernfalls würde sie klagen.

Stein des Anstoßes ist die ARD-Sendung „Nuhr im Ersten“ vom 18. April. „Es gibt etwa 300 bis 350 Frauenmorde jedes Jahr. Natürlich sind das 300 bis 350 zu viel, das ist doch keine Frage“, sagte Nuhr da.

„Aber es gibt in Deutschland zig Millionen Männer. Die Wahrscheinlichkeit, in einer Beziehung auf einen Frauenmörder zu treffen, ist praktisch null. Zur Sicherheit wäre es nicht schlecht, wenn man den Partner vor dem Geschlechtsverkehr einfach erst mal kennenlernen würde.“ Gelächter. Nachsatz: „Vielleicht einfach mal fragen, ob er nebenberuflich als Frauenmörder tätig ist.“

Der Standard war das erste Medium, das diese eher unlustigen Aussagen aufgriff und problematisierte. In ihrem Kommentar verwies Standard-Journalistin Beate Hausbichler darauf, dass es gar 938 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte binnen eines Jahres in Deutschland gegeben habe. Diese Zahlen seien für Nuhr aber „kein Grund, neben seinem ganzen Frauen-Männer-Witzprogramm und dem verbissenen Anti-Wokismus-Diskurs das Thema Gewalt gegen Frauen ruhen zu lassen“. Nachsatz Hausbichlers: „Das ist widerlich.“

„Weder anwaltlich noch gerichtlich“

Der Text verletze Nuhrs Persönlichkeitsrechte und sei geschäftsschädigend, hieß es von Produktionsfirma NUHR TV GmbH. Eigentliches Thema Nuhrs seien nicht die Opfer von Femiziden gewesen, „sondern die Sprache, mit der heute pauschale Vorurteile gesellschaftsfähig gemacht werden“. Die Firma forderte den Standard auf, den Text zu löschen, andernfalls rechtliche Schritte gegen Medienhaus und Autorin vorzunehmen.

Nuhr selbst schrieb auf Facebook von einer „Falschmeldung“ des Standards und einer damit losgetretenen „Empörungsdebatte“. Die Standard-Chefredaktion hingegen stellte sich hinter Hausbichlers Berichterstattung: „Die Meinungsfreiheit, die Dieter Nuhr in der Vergangenheit oft selbst gefährdet sah, gilt natürlich auch für Kommentare und journalistische Meinungsbeiträge, die nicht seiner Meinung entsprechen.“

Die öffentlich-rechtliche ARD hingegen stellte sich hinter Nuhr. Sie erklärte gegenüber dem Onlinemedium Watson, sie könne die Kritik nachvollziehen, verwies aber auf die Kunstfreiheit und das Recht des Satirikers, „zugespitzt und provozierend“ zu formulieren. Auf die taz-Anfrage, ob dieses Verständnis auch die angedrohte Klage umfasst, bat die ARD „direkt an die Firma Nuhr TV GmbH zu wenden“.

Für eine neue Wendung sorgte dann die Antwort auf eben diese taz-Nachfrage bei der Produktionsfirma: „Die NUHR TV GmbH und Herr Nuhr gehen aktuell weder anwaltlich noch gerichtlich gegen den Standard vor.“ Eine Nachfrage zu diesem Sinneswandel blieb unbeantwortet.

Deckel nicht draufgehalten

Einschüchterungsklagen gegen Redaktionen und Journalisten häufen sich in Österreich. Den Standard-Kolumnisten Florian Scheuba brachte der Chef des Bundeskriminalamts wegen übler Nachrede vor Gericht. Scheuba hatte ihm in einer satirischen Kolumne „Untätigkeit“ beim Aufarbeiten der Ibiza-Affäre vorgeworfen. Scheuba wurde verurteilt, auch die zweite Instanz bestätigte 2025 das Urteil.

Besonders fragwürdig: Der seit 2025 wegen Spionageverdachts angeklagte Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott erwirkte gegen Profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer einen sofort vollstreckbaren Unterlassungsauftrag. Grund war der bloße Retweet eines kritischen Postings eines anderen Journalisten. Das Gericht prüfte den Fall nicht inhaltlich, sondern erließ die Anordnung allein gestützt auf das Hass-im-Netz-Gesetz, auf das sich Ott berief.

Viele dieser Verfahren berufen sich vorgeblich auf Persönlichkeitsrechte, wollen aber insgeheim kritische Berichterstattung unterbinden.

Wie existenzgefährdend solche sogenannten SLAPP-Klagen werden können, zeigt sich beim Investigativmedium ZackZack, dem dadurch binnen weniger Monate Kosten von über 76.000 Euro aufgelaufen sind. Vorgeworfen werden ihm unter anderem üble Nachrede und Datendiebstahl im Zusammenhang mit Recherchen zum Tod des Spitzenbeamten Christian Pilnacek. Das Medium ist nach eigenen Angaben in seiner Existenz gefährdet.

Im Fall Nuhr dürfte es bei der bloßen Drohung bleiben. Der Versuch, den Deckel auf seine missglückten Witze draufzuhalten, ist jedenfalls gründlich misslungen: Erst die Klageandrohung machte die Geschichte richtig groß. Der Streisand-Effekt lässt grüßen.

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