Christchurch-Nachahmer vor Gericht: Keine Ideologie, kein Attentat
Ein 22-Jähriger hatte in Niedersachsen ein Attentat auf eine Moschee angekündigt. Alles nur ein Streich, behauptete er jetzt vor dem Landgericht Hildesheim.
Es sei ja alles gar nicht so gemeint gewesen, lautet im Wesentlichen die Verteidigungslinie von Felix F. Nie im Leben habe er ernsthaft vorgehabt, einen Anschlag zu verüben, sagt er.
Anders als die Attentäter von Utøya, Christchurch oder Halle hat er kein Manifest mitgebracht, keine große Rede vorbereitet. Er blättert planlos in der Anklageschrift hin und her, und es braucht einige Nachfragen von der Richterbank, der Staatsanwältin, vom psychiatrischen Gutachter, damit er ins Erzählen kommt.
Er selbst folge gar keiner Ideologie, betont er immer wieder. Im Internet schreibe man eben solche Sache. Er habe einfach nur mitmachen und akzeptiert werden wollen.
Seine Neigung nach rechts kann er nicht erklären
Und der Tag, an dem er einem ihm unbekannten Chatpartner schrieb, er stehe bewaffnet vor einer Moschee und werde jetzt gleich den Livestream starten, auf dem sein Attentat zu sehen sein soll? Ein Streich, sagt F.
Richtig erklären, was ihn ausgerechnet an rechten Foren angezogen habe, kann er nicht. Das sei ja alles auch „auf Humor ausgelegt“ mit Memes und so weiter, das gebe es woanders in der Form halt nicht.
Es sei ihm auch nicht gut gegangen zu dieser Zeit, er hatte die Nächte auf Amphetamin durchgemacht und eine Menge getrunken. Die Frage danach, was er gemacht habe, nachdem der Chat abbrach, kann er nicht so recht beantworten. Vielleicht war er einkaufen.
Die Waffen, die man bei ihm gefunden hat – zwei Armbrüste, vier Messer, ein Teleskopschlagstock –, habe er teils zu Selbstverteidigung und teils aus Trotz angeschafft, sagt er.
Psychische Probleme und Drogen sollen schuld sein
Die Staatsanwaltschaft glaubt allerdings an eine klassische Online-Radikalisierung. Sie wirft ihm auch Äußerungen vor, die schon 2017 in einem Facebook-Chat gefallen sind. Damals soll er – offenbar über die Internetverbindungen seines früheren Stiefvaters – eine 15-Jährige erst belästigt, dann beleidigt und bedroht haben. Das leugnet F. aber. „Das war ich nicht“, behauptet er mehrfach.
Andere Äußerungen – die durchaus ähnlich klingen – räumt er ein, redet sie aber klein. Er habe halt provozieren wollen. Und die handschriftlichen Aufzeichnungen, die man bei ihm gefunden habe? „Wie provozieren die denn, wenn sie doch niemand zu Gesicht bekommt?“, fragt die Staatsanwältin. Vorbereitungen seien das gewesen, erklärt der Hildesheimer. Studien quasi, damit er auch glaubwürdig rüber kommt in den rechten Foren.
Immer wieder geht es dann um F.s sich früh abzeichnende psychische Probleme, seinen Drogenkonsum, seine Lebensumstände. Mit 17 zog er von zuhause aus, hauste zuletzt allein in seiner zunehmend vermüllten Wohnung, ging selten vor die Tür, hatte panische Angst, Leute ins Haus zu lassen, selbst die eigenen Eltern.
Eltern haben Hilfe gesucht
Die Eltern bestätigen diese Darstellung in ihrer Aussage. Nur von dem massiven Drogen- und Alkoholkonsum ihres Sohnes wollen sie so nichts mitbekommen haben. Auch darüber, womit sich Felix F. inhaltlich befasste, wussten sie nicht viel. Dafür betonen sie, wie früh und wie lange sie immer wieder Hilfe gesucht hätten: bei Psychiatern, beim Jugendamt, beim Gericht – auch als das Kind längst volljährig war und sich auf Behandlungen und die Betreuung nicht mehr einlassen wollte.
Die Frage, wie schuldfähig F. überhaupt ist und wie ernst man seine verschiedenen rassistischen und auch frauenfeindlichen Drohungen nehmen muss, wird das Gericht noch eine Weile beschäftigen. Bisher sind sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt, der nächste am 4. Januar.
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