Chemnitz urteilt im Schnellverfahren: Bewährungsstrafe für Hitlergruß
Acht Monate Haft auf Bewährung: Dazu verurteilte das Chemnitzer Amtsgericht einen Mann, der den Arm zum Hitlergruß gehoben haben soll.
Der Mann hatte den Angaben zufolge nach Ende einer Kundgebung am 1. September den Hitlergruß gezeigt und einen Beamten angegriffen, der ihn durchsuchen wollte. Er war wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und versuchter Körperverletzung angeklagt. Der Chemnitzer ist dem Bericht zufolge einschlägig vorbestraft. Er habe die Vorwürfe bestritten. Die Staatsanwaltschaft habe für den Mann ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert, hieß es.
Der Prozess war der erste von mehreren Schnellverfahren nach den fremdenfeindlichen Vorfällen in Chemnitz Ende August und Anfang September. Eine zweiter Demonstrant muss sich am Freitag vor dem Amtsgericht verantworten.
Rechte Gruppen imstrumetalisierten den Vorfall
Am 26. August war beim Chemnitzer Stadtfest ein 35 Jahre alter Deutsch-Kubaner im Streit erstochen worden. Dringend tatverdächtig sind drei Asylbewerber. Rechte Gruppen instrumentalisierten die Tat für ausländerfeindliche Demonstrationen. Dabei kam es zu Ausschreitungen und Attacken gegen ausländisch aussehende Personen, wie Videosequenzen zeigen. Über die dafür mitunter verwendeten Begriffe „Hetzjagd“ und „Mob“ wurde heftig gestritten.
In Chemnitz hatten sich am 1. September zu einer Kundgebung „Herz statt Hetze“ gegen Rechts knapp 4.000 Menschen versammelt. An rechtspopulistischen Demonstrationen und einer Kundgebung von AfD und „Pro Chemnitz“ nahmen rund 4.500 Personen teil.
Auch in Köthen in Sachsen-Anhalt war es am Sonntag nach dem Herzinfarkt-Tod eines 22-Jährigen nach einem nächtlichen Streit zu einer rechten Demonstration gekommen. Rechte Gruppen hatten mehrere sogenannte Trauermärsche durch die Stadt organisierten. Mehrere Hundert Rechtsextreme waren in Köthen auf die Straßen gegangen, die Polizei ermittelt unter anderem wegen mehrerer Fälle von Volksverhetzung.
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