CDU/CSU-Affäre um Aserbaidschan-Gelder: Anklage gegen Ex-Abgeordnete
Axel Fischer (CDU) soll von Aserbaidschan gekauft worden sein. Eduard Lintner (CSU) soll im Auftrag Aserbaidschans andere bestochen haben.
Eduard Lintner saß von 1976 bis 2009 im Bundestag. Anschließend gründete er eine Lobbyfirma, die in Deutschland die Interessen Aserbaidschans vertritt. Bis 2016 soll er laut Anklage über Briefkastenfirmen rund vier Millionen Euro aus Aserbaidschan erhalten haben.
Die Lobbytätigkeit an sich ist nicht strafbar, da Lintner inzwischen nicht mehr dem Bundestag angehörte. Vorgeworfen wird Eduard Lintner aber, dass er dabei die (inzwischen verstorbene) CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz bestochen hat, damit sie in der parlamentarischen Versammlung des Europarats (Pace = Parliamentary Assembly of the Council of Europe) die Interessen Aserbaidschans vertritt. Die Bestechung eines Pace-Mitglieds ist erst seit einer Strafrechtsänderung 2014 strafbar.
Äußerst wohlwollende Wahlbeobachtung
Karin Strenz soll insgesamt 149.000 Euro von Lintner erhalten haben. Als Gegenleistung soll sie in der Pace-Versammlung mehrfach im Sinne Aserbaidschans abgestimmt haben. Ihre Tätigkeit als (äußerst wohlwollende) private Wahlbeobachterin in Aserbaidschan wurde 2019 von der Generalstaatsanwaltschaft Rostock als nicht strafbar eingestuft, weil die Wahlbeobachtung nicht als „Wahrnehmung des Mandats“ galt.
Im März 2021 starb Strenz auf dem Rückflug von einer privaten Reise nach Kuba an Herzversagen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin ging von einer natürlichen Todesursache aus. Das erhaltene Bestechungsgeld soll nun bei Strenz’ Erben eingezogen werden.
Der Badener Axel Fischer war 1998 bis 2021 Bundestagsabgeordneter. Bis 2018 saß auch er in der Pace-Versammlung und war dort zuletzt Vorsitzender der EVP-Fraktion, zu der auch die deutschen Unions-Abgeordneten gehören. Laut Anklage soll Fischer durch einen Aserbaidschaner angeworben worden sein, damit er im Sinne Aserbaidschans Reden hält, abstimmt und vertrauliche Dokumente weiterleitet.
Hierfür soll Fischer 2016 einen Bestechungslohn in Höhe von 21.800 Euro erhalten haben. Fischer soll auch Strenz gefördert und in nützliche Positionen gebracht haben. Fischers Einsatz für Aserbaidschan im Bundestag wurde von der Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls geprüft, wäre aber verjährt, da die Handlungen vor 2016 lagen. Insoweit wurde das Verfahren gegen Fischer eingestellt.
Bisher noch kein Geständnis
Wegen Beihilfe zur Bestechung sind darüber hinaus zwei Personen aus dem Umfeld von Lintner angeklagt, eine Mitarbeiterin und ein naher Verwandter. Auch bei Lintner sollen aus Aserbaidschan erhaltene Gelder eingezogen werden.
Lintner und Fischer wurden bisher nicht verhaftet. Sie haben bisher auch kein Geständnis abgelegt. Lintner bezeichnete den Bestechungsvorwurf vielmehr als „großen Unsinn“. Fischer erklärte, die Vorwürfe „treffen nicht zu“.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ist zuständig, weil Lintner Bayer ist. Wegen des sachlichen Zusammenhangs hat sie auch die Ermittlungen gegen Fischer übernommen. Die Anklage erfolgte beim Oberlandesgericht (OLG) München, das laut Gesetz erstinstanzlich für Fälle der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern zuständig ist. Das OLG München muss nun zunächst entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.
Weitere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Aserbaidschanaffäre sind derzeit nicht bekannt.
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