CDU-Vorschlag zu Demokratiefördergesetz: Staatsgeld nur mit Israel-Bekenntnis
Der Abgeordnete Christoph de Vries fordert neue Regeln bei staatlich geförderten Demokratieprojekten. Sie sollen sich gegen Antisemitismus aussprechen.
Forderungen zur Bekämpfung des Antisemitismus sind in den vergangenen Tagen von allen Parteien lauter geworden. Sie beziehen sich beispielsweise auf Äußerungen über einen vermeintlich importierten Antisemitismus. Doch wie die Parteien dabei vorgehen wollen, ist unterschiedlich.
Die Union will unter anderem das Bekenntnis zu Israel zur Einbürgerungsvoraussetzung machen, aber nicht nur. „Jeder Empfänger staatlicher Fördermittel muss nicht nur ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben, sondern auch zum Existenzrecht Israels und zur Ablehnung von Antisemitismus“, fordert der Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries (CDU).
Scheindebatten statt Verabschiedung des Gesetzes
Damit meint er vor allem das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – das Programm finanzierte allein im Jahr 2023 über 700 Projekte mit insgesamt 182 Millionen Euro zur Bekämpfung von Extremismus und Rassismus – sowie das Demokratiefördergesetz. Unter anderem Projekte, die sich mit Antisemitismus unter Einwanderern befassen, würden mit diesen Mitteln nicht gefördert, ein Bekenntnis zu Israel nicht erwartet, kritisiert de Vries.
„Es kann nicht sein, dass begünstigte Projektträger des Demokratiefördergesetzes geringere Fördervoraussetzungen erfüllen müssen als die politischen Stiftungen, die Zentrale für politische Bildung und jeder Verein, der in Ländern und Kommunen öffentliche Fördermittel erhält“, sagt de Vries der taz.
„Anstatt immer neue Scheindebatten zu führen, mit denen eine Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes verhindert werden soll, das ja im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, braucht es jetzt endlich die mit dem Demokratiefördergesetz verbundene langfristige Absicherung für die Arbeit der Opferberatungsstellen“, kritisiert ein Sprecher des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Zeit drängt jetzt wirklich. Das Gesetz sollte eigentlich schon im Sommer verabschiedet sein. Mittlerweile warten wir darauf, dass es in die zweite und dritte Lesung geht. Damit verzögert sich auch der ganze anschließende Verwaltungsakt, nämlich die Erstellung von Richtlinien mit der Gefahr, dass Projekte erneut auf die Finanzierung warten werden.“
In der vergangenen Woche hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die schnelle Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes gefordert. Mit dem Gesetz will der Bund Initiativen zur Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus langfristig finanziell unterstützen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert