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CDU-Klage mit prominenter Hilfe

Ex-Verfassungsrichter Klein unterstützt die Union: Thierses Millionen-Rückforderung war nicht „zwingend“

Freiburg (taz) – Die CDU kämpft um 41 Millionen Mark und hat dabei prominente Unterstützung bekommen. Ausgerechnet der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein hat der CDU geraten, gegen den Bescheid von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zu klagen. Vor zwei Wochen fungierte Klein noch als juristischer Berater von Thierse, konnte sich in den internen Beratungen aber offensichtlich nicht durchsetzen. Damals verkündete der Bundestagspräsident, dass die CDU wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 41 Millionen Mark an den Staat zurückzahlen muss.

Thierse berief sich bei seiner Entscheidung auf das Parteiengesetz. Dort heißt es, dass die staatliche Parteifinanzierung nur festgesetzt werden darf, wenn ein Rechenschaftsbericht eingereicht worden war. Der von der CDU im Dezember 1999 eingereichte Bericht war allerdings fehlerhaft, denn er verschwieg immerhin 18 Millionen Mark Parteivermögen, die die hessische CDU-Spitze 1984 ins Ausland geschleust hatte.

Nach Thierses Ansicht zählt nur ein vorschriftsgemäßer Rechenschaftsbericht. Die CDU dagegen betont, dass auch ein Rechenschaftsbericht mit Fehlern ausreiche. Der unübersichtliche Wortlaut des Parteiengesetzes lässt beide Schlussfolgerungen zu. Wie die Gerichte hier entscheiden werden, ist offen. „Zwingend“ war Thierses Entscheidung jedenfalls nicht, auch wenn er sie als solche präsentierte. Dies zeigt sich auch schon daran, dass seine Vorgängerin Rita Süssmuth durchaus zwischen Dezember und Februar noch Korrekturen zuließ. Und damit wäre der CDU im Hinblick auf die im Januar aufgetauchten Hessen-Gelder schon geholfen gewesen.

Doch die CDU gibt sich nicht mit der Auslegung des Parteiengesetzes zufrieden. Sicherheitshalber argumentiert sie auch damit, dass die fragliche Sanktionsnorm im Gesetz übermäßig hart geraten sei – jedenfalls wenn man sie so auslegt wie Thierse. Denn so gesehen würde schon der kleinste Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht massive Sanktionen auslösen. So hätte die CDU auch dann 41 Millionen Mark verloren, wenn sie nur vergessen hätte, eine Spende in Höhe von 20.000 Mark zu erwähnen. Hier liegt auch der Schwerpunkt von Kleins Kritik: „Bei dieser Vorschrift wird die Rechenschaftspflicht gegenüber der Chancengleichheit der Parteien eindeutig überbewertet, und das ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich.“

Doch Klein ist nicht nur Ex-Verfassungsrichter, sondern saß zuvor auch für die CDU im Bundestag, ist also vielleicht nicht der neutralste Beobachter. So übersieht er auch geflissentlich, dass die CDU eben nicht 20.000 Mark, sondern 18 Millionen Mark verschwiegen hat. Und bei diesem Betrag sind die Proportionen durchaus wieder im Lot.

Christian Rath

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