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CDU-Fördergeldaffäre in BerlinErmittlungen gegen Wedl-Wilson, Klage gegen Chialo

Der Berliner Ex-Kultursenatorin droht wegen schwerer Untreue in der Fördergeldaffäre eine Haftstrafe. Gegen Joe Chialo will der Untersuchungsausschuss Klage einreichen.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die im April zurückgetretene ehemalige Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos, für die CDU) wegen des Anfangsverdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall aufgenommen, wie ein Sprecher auf Anfrage der taz bestätigte. Hintergrund ist die rechtswidrige Vergabe von 2,6 Millionen Euro Fördergeldern an Antisemitismusprojekte. Im Falle einer Verurteilung drohen der Ex-Senatorin bei diesem Straftatbestand zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Haft – dabei gilt die Unschuldsvermutung. Zunächst hatte der Spiegel berichtet.

Wedl-Wilson hatte die Förderbescheide für 13 teils fragwürdige Projekte entgegen aller Warnungen aus der Verwaltung persönlich unterschrieben. Der Landesrechnungshof beurteilte in einem Bericht das gesamte Vergabeverfahren aus einem Sondertopf für Antisemitismusprävention ohne fachliche Prüfung und unter Missachtung gängiger Regeln wie der Leistung eines Eigenanteils als „evident rechtswidrig“. Es hieß: „Die betreffenden Zuwendungsbescheide hätten auf dieser Grundlage nicht erlassen werden dürfen.“

Eine strafrechtlich relevante Untreue steht im Raum, wenn der Zweck der Förderung nicht erfüllt ist. Die Schwere ergibt sich daraus, dass Wedl-Wilson in ihrer Funktion als Amtsträgerin gehandelt hat, sowie aufgrund der hohen Geldsumme. Angezeigt wurde Frau Wedl-Wilson vom Rechtsanwalt Moheb Shafaqyar bereits im November 2025. Zu den nun aufgenommen Ermittlungen sagte er der taz: „Wer Millionen der Allgemeinheit nach sachfremdem politischem Gutdünken bewegt, muss wissen: Am Ende fragt nicht nur der Rechnungshof, sondern womöglich die Staatsanwaltschaft. Gut, dass die aktuelle Regierung diese Lektion jetzt lernt.“

Wedl-Wilson war nach der Prüfung des Rechnungshofes zurückgetreten. Initiatorin dieser Förderpraxis war sie gleichwohl nicht. Es waren die CDU-Abgeordneten Christian Goiny und Dirk Stettner, die dem vormaligen Kultursenator Joe Chialo (CDU) eine Liste von zu fördernden Projekten vorgelegt hatten, für die sich Chialo bis zu seinem Rücktritt starkgemacht hatte. Chialo hatte im Nachhinein mithilfe eines Rechtsgutachtens jede Verantwortung von sich gewiesen.

Die glücklichen drei

Gegen Chialo, Stettner und Goiny ermittelt die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage nicht, obwohl Shafaqyar auch sie angezeigt hatte. Der Anwalt kritisiert, dass die strafrechtliche Antwort auf diesen Komplex in einem einzigen Untersuchungsverfahren liegen soll: „Die Staatsanwaltschaft hat die Verantwortung dort abgeschnitten, wo sie politisch beginnt.“

Ähnlich sieht es auch der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte. Auf Bluesky schrieb er: „Die Ermittlungen gegen die Senatorin a. D. sind folgerichtig. Aber dass die Frau rechtlich den Kopf für etwas herhalten muss, das maßgeblich drei (CDU)-Männer zu verantworten haben, finde ich unerträglich.“

Chialo droht derweil anderes Ungemach: Weil er vor dem Untersuchungsausschuss zur Fördergeldaffäre jede Aussage verweigerte, will der Ausschuss gegen ihn Klage beim Landgericht auf ein Ordnungsgeld einreichen. Die Ausschussvorsitzende Manuela Schmidt (Linke) sagte der taz: „Der Ausschuss hat dieses Vorgehen in seiner letzten Sitzung einvernehmlich festgelegt und beschlossen.“ Chialo habe bei seiner Vernehmung „noch nicht einmal begründet, warum er von seinem Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch macht“, so Schmidt. Auch teile man seine Rechtsauffassung nicht, dass ihm ein vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht zustehe.

Chialo und seine Anwälte, die während der Befragung mehrfach unbefugt das Wort ergriffen, hätten „grob die Würde des Parlaments missachtet“, so Schmidt. Anders habe der Ausschuss den Auftritt von Wedl-Wilson bewertet, die sich zumindest in einem Eingangsstatement geäußert hatte. Weitere Fragen hatte sie indes mit Verweis auf mögliche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht beantwortet. Ob sie dies durfte, klär derzeit der wissenschaftliche Parlamentsdienst in einem Gutachten.

Falls das Gericht schnell genug entscheidet, könnte Chialo noch einmal zu einer Sondersitzung des Ausschusses vorgeladen werden. Dies müsste aber vor der nächsten Plenarsitzung am 27. August geschehen. Dort soll das Abgeordnetenhaus den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses beraten.

Ein einhelliges Votum wird es dabei nicht geben. SPD und CDU haben mit ihrer Mehrheit einen Abschlussbericht durchgesetzt, der die Verantwortung für die Fördergeldaffäre vor allem in Fehlern der Verwaltung sieht. Schmidt sagt: „Das wird dem Ganzen nicht gerecht.“ Grüne und Linke werden in einem Sondervotum ihre Sicht der Dinge darstellen: „Da sollte drinstehen, dass es hier Grenzüberschreitungen gegeben hat“, so Schmidt, „und man nicht nur mit dem Finger auf die Verwaltung zeigen kann.“

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