CDU-Abgeordnete im Flugzeug kollabiert: Strenz war offenbar privat in Kuba
Woran die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz genau starb, ist noch unklar. Gegen sie liefen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit.
taz/dpa | Die auf dem Rückflug von Kuba nach Deutschland gestorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz war offenbar privat unterwegs. Es habe sich weder um eine Dienstreise im Auftrag der Unionsfraktion gehandelt, noch sei sie im Auftrag des Deutschen Bundestags unterwegs gewesen, bestätigte ein Sprecher der Fraktion der taz.
Die 53-Jährige war mit ihrem Mann auf Kuba. Das Auswärtige Amt rät auf seiner Internetseite von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Karibikinsel ab. Seit Ende Februar gibt es aufgrund hoher Infektionszahlen eine Reisewarnung.
Die Politikerin aus Mecklenburg-Vorpommern war während des Fluges kollabiert. Trotz einer Notfalllandung in Irland hatte man der 53-Jährigen nach Informationen von Eckhard Rehberg, Sprecher der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, nicht mehr helfen können. Rehberg zeigte sich tief betroffen. Woran Strenz starb, ist bislang nicht bekannt. Die Schweriner Staatsanwaltschaft will die genauen Todesumstände über ein Rechtshilfeersuchen an Irland klären. Man gehe davon aus, dass es in Irland eine Obduktion der Toten geben werde.
Die Christdemokratin war seit 2009 Mitglied des Bundestags, drei Mal war sie über ein Direktmandat in das Parlament eingezogen. Zuvor war sie Abgeordnete im Schweriner Landtag. Im Bundestag saß sie zuletzt unter anderem im Verteidigungsausschuss.
Politisch überregional bekannt geworden aber war Strenz aus einem anderen Grund. Gegen sie wird wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre im Europarat ermittelt. Der Verdacht: Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) sollen vom autoritären Regime in Aserbaidschan bestochen worden sein. Im Gegenzug sollen sie sich im Sinne Aserbaidschans geäußert haben und auch im Sinne des Landes abgestimmt haben. Dass Strenz Geld aus Aserbaidschan erhielt, ist belegt.
Der Bundestag hatte Anfang 2020 ihre Immunität aufgehoben, danach kam es zu Durchsuchungen. Bereits 2019 hatte das Präsidium des Parlaments eine Strafzahlung von knapp 20.000 Euro gegen Strenz verhängt, weil sie dem Bundestag Einkünfte aus Aserbaidschan zu spät gemeldet hatte. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg hatte ein lebenslanges Hausverbot gegen Strenz verhängt, wegen Verstößen gegen Verhaltensregeln. Eine Kommission bescheinigte ihr einen „andauernden Interessenkonflikt“.
Strenz blieb trotz der Vorwürfe weiter Mitglied der Unions-Fraktion im Bundestag. Bei der anstehenden Wahl im September wollte sie aber nicht mehr kandidieren.
Aktualisiert am 22.03.2021 um 15:30 Uhr.
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