Bußgelder wegen Fehlens im Homeschooling: Hamburgs harte Linie gegen Schüler

Hamburgs Schulbehörde geht auch im Lockdown unerbittlich gegen „Schulpflichtverletzungen“ vor: 291 Bußgeldbescheide in drei Monaten.

Junge schreibt in ein Heft und schaut dabei auf seinen Laptop

Auch wenn die Schulen zu sind, sanktioniert die Stadt Hamburg Verletzungen der Schulpflicht Foto: Jonas Güttler/dpa

HAMBURG taz | Obwohl Hamburgs Schulen noch überwiegend geschlossen sind, hat die Schulbehörde in den ersten drei Monaten kräftig Bußgelder wegen Schulschwänzens verhängt: 291-mal. Das geht aus einer Anfrage der Linken-Schulpolitikerin Sabine Boeddinghaus hervor. Die fordert nun den sofortigen Stopp dieses Vorgehens. Es sei „unmenschlich und empathielos“.

Anlass für die Anfrage war ein taz-Bericht über ein Schulkind, dessen Eltern ein Bußgeld zahlen sollten, weil es eine Liste von Fehltagen hatte. Nur fiel ein großer Teil der monierten Tage in jene Zeit im Januar, als die Schulen zu waren und nur Fernunterricht zu Hause stattfand.

Auch hatte dieses Kind keinen Laptop, sondern nur ein Smartphone, auf dem das Lernprogramm schlecht lief. Einen Hausbesuch durch die Schule gab es nach taz-Information auch nicht.

Laut der Antwort auf die Anfrage haben die Schulen genug Leihgeräte, damit jeder am Distanzlernen teilnehmen kann. Dies sei auch per Smartphone möglich, „wenn auch nur eingeschränkt“, wie der Senat einräumt.

Schulpflicht wird auch ohne Schule druchgesetzt

Doch Schüler seien auch zur Teilnahme am Unterricht außerhalb des Schulgebäudes verpflichtet und die Schulen angehalten, den Kontakt abzusichern. Die „Richtlinie für Schulpflichtverletzungen“ werde deshalb unverändert angewandt.

Die taz hatte seinerzeit gefragt, ob das betroffene Schulkind ein Einzelfall war. Denn noch heute sind die meisten Jahrgänge der Stadtteilschulen und Gymnasien im Homeschooling. Doch der Frage der taz, wie oft ihre Rechtsabteilung seit Anfang Januar 2021 – also unter Lockdown-Bedingungen – ein Bußgeld für „Schulpflichtverletzung“ von in der Regel 125 Euro verhängt hatte, war die Behörde ausgewichen.

Auf Anfrage der Linken hin legt sie diese Zahlen nun vor. Demnach bearbeitet die Rechtsabteilung derzeit 278 Fälle, die noch zu einem Bußgeld führen „könnten“. In 291 Fällen ist dies in 2021 bereits geschehen. Würde diese Quote das ganze Jahr fortgesetzt, gäbe es mit 1.164 Fällen etwa 20 Prozent mehr Bußgelder als im Vor-Corona-Jahr 2018 mit 973 Fällen.

Schulpolitikerin Boeddinghaus sagt, schon vor Corona sei das Bußgeld nicht das „pädagogische Mittel der Wahl“ gewesen. Dass die Behörde daran auch in der Pandemie festhalte, sei „brutal“. Die „schnoddrigen Senatsantworten“ bezüglich der Lebenslage der jungen Menschen machten sie „sprachlos“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.