Bundestag verabschiedet Rentenpaket: Mehr Geld für alte Mütter und Kranke

Von den Gesetzen sollen rund drei Millionen GeringverdienerInnen profitieren. Die Opposition warnt vor „explodierenden Kosten“.

Eine alte Frau benutzt eine Gehhilfe, es sind nur die Beine der Frau zu sehen

Millionen von RentnerInnen und Teilzeitbeschäftigte erhalten mit dem Rentenpaket einige Euro mehr im Monat Foto: dpa

Berlin taz | Auf der SPD wird ja derzeit viel herumgehackt, aber die am Donnerstag im Bundestag verabschiedeten Gesetze zur Rente erinnerten wieder an alte Zeiten einer expansiveren Sozialpolitik. Millionen Menschen bekommen damit einige Euro mehr im Monat, darunter Rentnerinnen, Erwerbsgeminderte, Teilzeitbeschäftigte. Das Rentenpaket sei eine „Anerkennung für Menschen, die Kinder erzogen haben“, sagte Hubertus Heil (SPD). Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel hingegen warnte vor „explodierenden Kosten“. Die Bundesregierung habe „sich entschieden, die Linkspartei einzuholen“.

Das Rentenpaket kostet im kommenden Jahr 4,1 Milliarden Euro, der größte Anteil von 3,8 Milliarden entfällt dabei auf die Aufstockung der Mütterrenten. Danach bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für jedes Kind pro Monat im Westen 16 Euro, im Osten 15,35 Euro mehr an Rente. Es ist ein Schritt zu einer Angleichung: Mütter mit jüngeren Kindern erhalten immer noch etwas mehr Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben.

Krankheitsbedingten FrührentnerInnen werden längere sogenannte Zurechnungszeiten zugestanden. Das heißt, ihnen werden mehr Rentenpunkte für die beschäftigungsfreie Zeit gutgeschrieben. Dies kann bei einem Durchschnittsverdiener eine 100 Euro höhere monatliche Erwerbsminderungsrente bedeuten. Diese Verbesserungen schlagen nach einer Rechnung der Deutschen Rentenversicherung im nächsten Jahr mit 100 Millionen Euro zu Buche. Das bedeutet eine Milliarde Euro Mehrkosten im Jahre 2025. Die am Donnerstag beschlossene weitere Steigerung gilt aber nur für NeurentnerInnen ab 2019, was von der Linkspartei heftig kritisiert wurde.

Rund 3 Millionen GeringverdienerInnen sollen laut dem Rentenpaket von einer Entlastung der Sozialabgaben profitieren. Wer mehr als 450 Euro, aber weniger als 1.300 Euro brutto verdient, zahlt dabei verminderte Sozialbeiträge. In diesem „Übergangsbereich“ sollen aber die Rentenansprüche so aufgestockt werden, als hätte der oder die ArbeitnehmerIn den vollen Rentenbeitrag gezahlt.

Bisher schon gibt es eine „Gleitzone“ mit verminderten Sozialbeiträgen, die aber eine Höchstgrenze von 850 Euro brutto im Monat vorsieht und auch keine Rentenansprüche aufstockt. Die neue Subvention der Sozialversicherungsbeiträge soll etwa 200 Millionen Euro jährlich kosten.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wies darauf hin, dass von der Subvention des „Übergangsbereichs“ vor allem teilzeitarbeitende Frauen profitieren könnten, die weniger als 1.300 Euro brutto verdienen. Wer zum Mindestlohn in Vollzeit arbeitet, liegt über dieser Grenze und muss die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Experten befürchten mehr Kosten

Ein Kernpunkt des neuen Rentenpakets ist die „doppelte Haltelinie“. Dies ist eine Garantie der Bundesregierung, dass das sogenannte Rentenniveau im Verhältnis zum Durchschnittslohn bis zum Jahr 2025 die 48 Prozent nicht unterschreitet, also etwa stabil bleibt. Außerdem soll bis zu diesem Zeitpunkt der Beitragssatz zur Rente 20 Prozent vom Bruttolohn nicht überschreiten. Danach allerdings befürchten Experten aufgrund der Demografie erhebliche Kostensteigerungen, um die Rente zu finanzieren.

Johannes Vogel, FDP

„Sie haben sich entschieden, die Linke einzuholen“

Die Beitragszahler werden für die höheren Kosten des Rentenpakets indirekt zur Kasse gebeten. Eigentlich müsste aufgrund der guten Konjunktur der Beitragssatz für die Rentenversicherung von 18,6 auf 18,2 Prozent im nächsten Jahr sinken. Tut er aber nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer büßen dadurch eine Kostenentlastung von 6 Milliarden Euro im Jahr ein.

Am Donnerstag wurde auch ein Gesetz zur besseren Förderung von Langzeitarbeitslosen, das sogenannte „Teilhabechancengesetz“, verabschiedet. Wer in den zurückliegenden sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen hat, soll bei Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen die Chance auf einen geförderten sozialversicherungspflichtigen Job bekommen. Der Bund übernimmt für die ersten beiden Jahre die Lohnkosten in voller Höhe, der Zuschuss sinkt dann ab.

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