Bundestag ändert BND-Gesetz: Neue BND-Kontrolle beschlossen

Ein Kontrollrat wird nun die Auslandsüberwachung des Nachrichtendienstes prüfen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert.

Eine Frau hält ihr Handy und eine Zigarette in der Hand

Die Überwachung von Menschen im Ausland wird besser kontrolliert Foto: Marcelo del Pozo/reuters

FREIBURG taz | Die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern im Ausland wird künftig besser kontrolliert. Auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag am Donnerstagabend einen Unabhängigen Kontrollrat für den Bundesnachrichtendienst (BND). Die Opposition stimmte geschlossen dagegen, ihr ging die Reform nicht weit genug.

Seit Jahrzehnten wertet der BND anlasslos Telefonate, Faxe und Emails von AusländerInnen im Ausland aus. Er greift dabei auf Satellitenverkehr und Internetkabel zu. Mit Hilfe von Selektoren – das sind Suchbegriffe, Telefonnummern oder Email-Adressen – werden einzelne Nachrichten aus dem Datenstrom herausgefiltert und ausgewertet. Die Informationen werden oft mit befreundeten Nachrichtendiensten geteilt. Nach dem NSA-Skandal wurde diese Auslands-Auslands-Überwachung 2016 erstmals im BND-Gesetz geregelt.

Im Mai 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil fest, dass die deutschen Grundrechte auch im Ausland gelten. Wenn der BND die Telekommunikation von AusländerInnen im Ausland überwacht, greift er damit in deren Grundrecht auf Fernmeldefreiheit ein. Karlsruhe forderte einige Nachbesserungen am BND-Gesetz, damit dieses dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt.

Die Bundesregierung hatte im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur die strategische Überwachung der Auslandskommunikation mit Selektoren regelt, sondern auch den Zugriff auf konkrete Smartphones und Computer erlaubt.

Im UKR sollen RichterInnen des BGH und BVerwG sitzen

Diese Technische Aufklärung des BND wird künftig von einem Unabhängigen Kontrollrat (UKR) geprüft. Er muss alle Anordnungen der strategischen und gezielten BND-Überwachung im Ausland vorab genehmigen, ebenso die Übermittlung von Daten an andere Geheimdienste.

In diesem mächtigen Gremium sollen sechs RichterInnen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sitzen. Anders als von der Bundesregierung vorgeschlagen, werden keine BundesanwältInnen im UKR amtieren, da diese als Beamte der Bundesanwaltschaft nicht wirklich unabhängig sind.

Die UKR-Mitglieder haben eine Amtszeit von 12 Jahren und müssen für diese Zeit ihr Richteramt aufgeben. Dem UKR wird ein Apparat von 62 MitarbeiterInnen und ein Etat von 11,7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Die administrativen MitarbeiterInnen haben auch das Recht zu stichprobenartigen Kontrollen.

Die UKR-Kontrolle ist unabhängig von der Zustimmung durch Geheimdienste, mit denen der BND kooperiert. Die so genannte Third Party Rule gilt hier also nicht. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgegeben, sonst hätte der Bundestag dies wohl nicht beschlossen. Für das parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags gilt die Third Party Rule dagegen weiterhin.

Der Opposition geht die Reform nicht weit genug

„Da reicht die Behauptung der Bundesregierung, ein Partnerdienst stimme der Unterrichtung der Abgeordneten nicht zu und schon erfahren wir nichts“, empörte sich der Abgeordnete André Hahn (Linke) bei der Debatte am Donnerstagabend.

Das Beispiel macht deutlich, dass sich der Schwerpunkt der BND-Kontrolle nun vom Bundestag zum richterlichen UKR verschieben wird. Die Kontrolle wird wirksamer, aber weniger transparent sein. Das Bundesverfassungsgericht wollte damit offensichtlich die Abgeordneten an den Rand schieben, weil deren Informationen zu oft in der Presse landeten.

Die Koalitionsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) und Uli Grötsch (SPD) betonten dennoch, dass das Parlamentarische Kontrollgremium weiter sehr wichtig sein werde. Immerhin werde es die UKR-Mitglieder wählen – wobei diese allerdings von den PräsidentInnen des BGH und des BVerwG vorgeschlagen werden. Außerdem müsse der UKR alle sechs Monate Bericht erstatten.

Die Überwachung von JournalistInnen, AnwältInnen und Geistlichen durch den BND soll grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass diese an schweren Straftaten beteiligt sind. Die Schwelle war auf Druck der SPD kurz vor der Abstimmung noch einmal erhöht worden. Ein bloßer Verdacht sollte nicht genügen.

Die Reform wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen, AfD, FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen. SPD-Mann Uli Grötsch sprach von einem „Glanzstück der parlamentarischen Demokratie“. Konstantin von Notz (Grüne) bezeichnete die Reform als lückenhaft, weil die Grundrechtseingriffe durch BND-AgentInnen im Ausland nicht geregelt wurden. André Hahn (Linke) prophezeite neue Verfassungsklagen. Die FDP beantragte die Einführung eines parlamentarischen Geheimdienstbeauftragten, der Zugang zu allen Dienststellen und Datenbanken aller Nachrichtendienste haben sollte. Hierfür stimmten aber nur die Liberalen.

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