Bundesregierung ruft Alarmstufe aus: Im Januar droht Gasmangel
Mit Ausrufung der Alarmstufe für Gas schafft der Wirtschaftsminister die Bedingung für Einsparmaßnahmen. Solche sind auch bitter nötig.
Schon seit rund einer Woche kommt durch die Nord Stream 1 nur etwa 40 Prozent der Gasmenge, die die Pipeline theoretisch transportieren könnte. Derzeit führt das noch nicht zu Engpässen; trotz der gesunkenen Liefermengen haben sich die Gasspeicher in den letzten Tagen weiter gefüllt, mit nur leicht vermindertem Tempo. Doch wenn nach dem Sommer der Gasverbrauch wieder ansteigt, könnten auch russische Lieferungen auf dem derzeitigen Niveau zu einer Gaslücke führen.
Das zeigen Modellierungen, die die Bundesnetzagentur am Donnerstag vorgestellt hat. Verhindern ließe sich ein Mangel ab Ende Januar in diesem Fall nur, wenn entweder die Menge an russischem Gas, die Deutschland an andere Länder weiterleitet, deutlich reduziert wird. Oder wenn zum Jahreswechsel die beiden geplanten schwimmenden Terminals für Flüssigerdgas (LNG) in Brunsbüttel und Wilhelmshaven den Betrieb aufnehmen und zudem der deutsche Erdgas-Verbrauch ab Juli um 20 Prozent sinkt. Doch auch dann würde es nicht gelingen, die Gasspeicher wie vorgesehen bis zum 1. November zu 90 Prozent zu füllen.
Noch düsterer sind die Aussichten, wenn die Lieferungen aus Russland nach der Pipeline-Wartung nicht wieder aufgenommen werden: Dann ist es in jedem Fall erforderlich, die Exporte aus Deutschland zu reduzieren, um eine Gaslücke im Zeitraum von Dezember bis April zu verhindern. Doch auch wenn das passiert, wären die Speicher im Frühjahr fast leer; Reserven, etwa für den Fall, dass der Winter kälter wird als im Durchschnitt, gäbe es kaum. Die wären nur gegeben, wenn zusätzlich die neuen LNG-Terminals in Betrieb gehen und der Gas-Verbrauch in Deutschland sinkt.
Leere Speicher
„Die meisten Szenarien führen zu leeren Speichern“, kommentierte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag die Prognosen – und folgerte: „Gas ist von nun an ein knappes Gut.“ Aus diesem Grund rief er am Donnerstag die sogenannte Alarmstufe aus, die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas.
Unmittelbare Konsequenzen hat diese Ausrufung nicht, aber sie schafft die formale Voraussetzung für eine Maßnahme, die die Regierung bereits zuvor angekündigt hatte: Um Gas zu sparen, sollen die Stromproduktion in Gaskraftwerken verringert und dafür Kohlekraftwerke länger am Netz bleiben dürfen als bisher geplant. Das Gesetz, das dieses ermöglichen soll, befindet sich aber noch im parlamentarischen Verfahren; es soll am 8. Juli final beschlossen und dann schnell angewendet werden.
Eine weitere Regelung, für die das Ausrufen der Alarmstufe die Voraussetzung ist, tritt dagegen zunächst noch nicht in Kraft: Eine neu geschaffene Preisanpassungsklausel im Energiewirtschaftsgesetz gibt Gasversorgern das Recht, unabhängig von Vertragslaufzeiten und Preisgarantien gestiegene Einkaufspreise für Erdgaspreise an die Kund*innen weiterzugeben. Dafür ist aber zusätzlich eine offizielle Erklärung der Bundesnetzagentur im Bundesanzeiger erforderlich, die noch nicht abgegeben wurde. Ob und wann das doch noch passiert, blieb am Donnerstag offen. Die Regelung trete „heute noch nicht in Kraft“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, lediglich.
Hintergrund scheint zu sein, dass die Regierung die Konsequenzen der neuen Regelung fürchtet: Für manche Gaskunden könnten sich die Preise schlagartig verfünffachen. In diesem Fall wären viele Verbraucher*innen auf finanzielle Unterstützung angewiesen – doch darüber gibt es noch keine Einigung.
Beim Koalitionsgipfel am Mittwochabend waren die drohenden Energiepreissteigerungen zwar Thema. Die aus der Küche gereichten Erdbeeren sollen lecker gewesen sein und die Stimmung konstruktiv – was allerdings auch daran gelegen haben dürfte, dass keine Beschlüsse auf der Tagesordnung standen, schon gar nicht zu neuen Entlastungen. Die Regierungsparteien wollen offenbar zunächst die Wirkung der bisherigen Entlastungspakete auswerten und die konzertierte Aktion mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abwarten.
Zahlungsausfälle befürchtet
Zudem gibt es in der Bundesregierung offenbar Überlegungen, die Preisanpassungsregel noch einmal zu überarbeiten. Denn nicht nur Verbraucherschützern machen die sprunghaften Preisanstiege Sorge, die damit drohen. Auch der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), in dem viele Gasversorger organisiert sind, sieht die Regelung kritisch. Er warnt vor „enormen Liquiditätsrisiken“, weil bis zum rechtssicheren Vollzug der Forderungen viel Zeit vergehe. „Zudem ist mit erheblichen Zahlungsausfällen bei den Endkunden zu rechnen“, warnt der Verband.
Daneben sei das Verfahren ungerecht, weil es – je nach Anteil russischen Gases beim Lieferanten – extreme Preisunterschiede geben würde. Als Alternative schlägt der VKU vor, dass der Staat den Gaspreis schon beim Import deckele und die Kosten dafür über eine Umlage auf alle Kunden verteilt werden. Egal wie die Entscheidung ausfällt – deutlich teurer wird Gas in jedem Fall werden. „Die Preise sind jetzt schon hoch“, sagte Habeck. „Und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen.“
Mitarbeit: Tobias Schulze
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