Bundesrat stimmt über Finanzpaket ab: Aiwanger wäre ohne Zustimmung entlassen worden
Der Bundesrat muss am Freitag das Finanzpaket mit Zweidrittelmehrheit absegnen. Der Freie-Wähler-Chef will zustimmen, weil er sonst kein Minister mehr wäre.
dpa/afp/taz | Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat seine Entscheidung verteidigt, sich trotz Bedenken letztlich nicht gegen die Grundgesetzänderung für das geplante milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD zu stemmen. „Wenn ich es wollte, stünde ich jetzt nicht als stellvertretender Ministerpräsident und Minister hier, sondern wäre schon heute entlassen und am Freitag würde ohne mich die Hand gehoben“, sagte Aiwanger bei RTL Direkt. „Was, wenn ich dann ein toter Held bin?“, fügte er fragend hinzu.
Aus der Sicht Aiwangers hätte Bayern im Bundesrat dennoch zugestimmt und auf den Kabinettsstühlen säßen SPD- statt Freie Wähler-Politiker. Aiwanger will nun Reformdruck einfordern: „Das sinnvolle Einsetzen dieser Gelder zu fordern ist doch allemal besser, als zu sagen, ich bin daran gescheitert.“
Ministerpräsident:innen können bis unmittelbar vor Sitzunsgbeginn Regierungsmitglieder entlassen, um ein Abstimmungsverhalten durchzusetzen. Das ist zwar unüblich, aber nicht unmöglich. So hatte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im November seine damalige grüne Gesundheitsministerin unmittelbar vor der Abstimmung im Bundesrat über die umstrittene Krankenhausreform von allen Aufgaben entbunden.
Der Bundestag hatte das Finanzpaket nach heftiger Debatte bereits am Dienstag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Am heutigen Freitag ist auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig, um das Grundgesetz zu ändern. Das wären 46 der 69 Stimmen. Mit den sechs Stimmen aus Bayern dürfte die Mehrheit gesichert sein.
Uneinige Länder werden als ungültig gewertet
Wie sich die Stimmen zusammensetzen, ist unerheblich. Das Grundgesetz sieht aber vor, dass die einzelnen Landesregierungen einheitlich abstimmen. Wenn sie sich nicht vorab einigen, werden ihre Stimmen als ungültig gewertet und kommen im Ergebnis ebenfalls einer Ablehnung gleich. Die Landesregierungen müssten sich also vorher einigen, wie die Stimmen abgegeben werden. Da außer dem Saarland alle Länder von Koalitionen regiert werden, lauert hier Konfliktpotenzial.
Die Addition der Stimmen aus den nur von SPD, Union beziehungsweise Grünen mitregierten Ländern ergibt 41 Stimmen. Das wären noch fünf zu wenig. Mit den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zweidrittelmehrheit knapp erreicht – wenn keines der anderen Länder abspringt.
Unklar ist eine Zustimmung der Länder, in denen FDP, BSW oder Linkspartei mitregieren. Die FDP sitzt in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt mit am Kabinettstisch, das BSW in Brandenburg und Thüringen und die Linke in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Zusammen haben diese Länder 22 Stimmen.
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