piwik no script img

Bundesrat regelt BetriebsratsvergütungKlarere Regeln bei kniffliger Frage

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte 2023 bei vielen Betriebsräten für Verunsicherung gesorgt. Ein geändertes Gesetz soll nun eine rechtliche Lücke schließen.

In der 179. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages geht es unter anderem um ein Gesetz zur Vergütung von Betriebsräten Foto: Hannes P. Albert/dpa

Berlin dpa | Der Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung beschlossen, die klare Regeln für die Vergütung von Betriebsräten vorsieht. Mit der Änderung des sogenannten Betriebsverfassungsgesetzes beseitige die Bundesregierung Rechtsunsicherheiten und stärke Betriebsräten in Deutschland den Rücken, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag bei der abschließenden Plenardebatte.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar des vergangenen Jahres, das in einigen Unternehmen zu großer Verunsicherung mit Blick auf die Bezahlung von Betriebsrätinnen und -räten geführt hatte. Der BGH hatte Freisprüche von Ex-Personalmanagern des Automobilkonzerns VW gekippt, die das Braunschweiger Landgericht zuvor ausgesprochen hatte. Es ging dabei um die Frage, ob die VW-Manager über Jahre überzogene Gehälter an hohe Belegschaftsvertreter abgesegnet hatten. So hatte Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa in manchen Jahren mehr als 700.000 Euro erhalten.

Anders als ihre Richterkollegen in Braunschweig hielten die obersten Richter es für nicht ausgeschlossen, dass die vier früheren Entscheider bei Volkswagen sich durch die hohen Zahlungen an Betriebsräte der vorsätzlichen Untreue schuldig gemacht haben könnten. Das Kernargument dieser Einschätzung: Auch für leitende Betriebsräte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden – und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit.

Nach dem BGH-Urteil hatten mehrere Unternehmen die Vergütung ihrer Betriebsräte aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen gekürzt – woraufhin es wiederum zu mehreren Klagen von betroffenen Betriebsräten vor Arbeitsgerichten kam.

Mit der Gesetzesänderung soll laut Arbeitsminister Heil eine solche Unsicherheit künftig nicht mehr entstehen. Auch Abgeordnete der Union lobten die Neuerung, kritisierten aber unter anderem, dass es so lange gebraucht habe, das Gesetz zu verabschieden.

Keine Vorteile, keine Nachteile

Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg nannte die Frage der Bezahlung von Betriebsräten „knifflig“. Die Bezahlung müsse so gestaltet sein, dass sie weder in Versuchung geführt würden, sich auf die Seite des Arbeitgebers schlagen, noch dass ihnen Nachteile durch ihre Tätigkeit entstünden, erklärte Cronenberg. Diese Balance werde durch die Gesetzesänderung gestärkt.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist bereits jetzt schon geregelt, dass Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Die Gesetzesänderung legt nun auch einen Mindestvergütungsanspruch fest. So darf demnach künftig das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer ausfallen als das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern mit vergleichbarer betrieblicher Laufbahn.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Erfreulich - daß endlich wenn auch nur ansatzweise etwas Licht in diese doch arg dunkle Ecke des (“sog.“? sog. DDR;) Betriebsverfassungsgesetzes gebracht wird.



    700.000 Ocken - für Puffreisen-Peter-Hartz sicher Peanuts - aber für ne alte Frau doch ganz schön lang was am stricken! 🧶 Woll

    kurz - Schon der große Militärstratege Philipp II. wußtes:



    “Ein goldener Esel springt über jede Stadtmauer.“

    unterm—-btw but not only —



    Beim Schlachten&Schlichten - gibts ähnliches zu berichten.



    Aber das sind halt andere Geschichten! Gelle - 🙀🥳🧐 -