Bund zahlt Dezember-Abschlag: Einmalzahlung für den Winter
Im Dezember zahlt der Bund die Abschläge für Gas- und Fernwärmekund:innen. Energiesparen bleibe dennoch wichtig, so das Wirtschaftsministerium.
Gas- und Fernwärmekund:innen bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Haushalte und gewerbliche Verbraucher:innen sollen so unterstützt werden, bevor die Gaspreisbremse greift, die voraussichtlich im März eingeführt wird.
Die Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.
Das Gesetz schreibt Erdgaslieferant:innen vor, den Verbraucher:innen einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung der Erdgaslieferant:innen zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember umfasst.
Der Verbrauch muss trotzdem weiter reduziert werden
Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den die Lieferant:innen zuvor prognostiziert hatten, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden „Einsparanreize“ beibehalten, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), im Bundesrat. Es sei weiterhin sehr wichtig, den Verbrauch zu reduzieren.
Mieter:innen sollen die Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter:innen haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.
Die Entlastungen haben einen Umfang im „höheren einstelligen Milliardenbereich“. Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.
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