Bund-Länder-Treffen zur Grundsteuer: SPD will Mieter entlasten
Am Donnerstag treffen sich die Finanzminister erneut, um über die Reform der Steuer zu beraten. Noch ist unklar, ob es für viele Mieter teurer wird.
Die Intervention des – innerparteilich allerdings eher einflusslosen – SPD-Wirtschaftsforums erfolgte für Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu einem schwierigen Zeitpunkt. Am Donnerstag treffen sich die Finanzminister aus Bund und Ländern erneut, um über die Reform der Grundsteuer zu beraten.
Am 1. Februar hatten sich Bund und Länder nach langen Verhandlungen auf eine Neuregelung geeinigt, die Scholz’ Vorstellungen weitgehend entspricht. Bei der Berechnung der Grundsteuer soll zukünftig eine Kombination aus der Fläche, der Lage und den Nettokaltmieten herangezogen werden. Unionsregierte Länder wie Bayern konnten sich mit ihrer Idee eines Flächenmodells nicht durchsetzen. Damit wären Sozialwohnungen am Stadtrand mit demselben Wert besteuert worden wie Luxuseigentumswohnungen in der Stadtmitte.
Offen war bisher aber noch, ob die Grundsteuer weiterhin auf die Mieter umgelegt werden darf. Gerade auf Mieter in den Innenstadtlagen, die in den letzten Jahren ohnehin schon enorme Mietsteigerungen verkraften wussten, dürften in diesem Fall weitere Belastungen zukommen. Die SPD-Fraktion im Bundestag sprach sich deshalb Anfang März dafür aus, dass die Grundsteuer zukünftig nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf. Dafür soll auch die Betriebskostenverordnung geändert werden.
Alte Berechnungsmethode ist unzulässig
Widerstand kommt bisher aus der Union und den Verbänden der Immobilienwirtschaft. Vermieter würden „bei Neuvermietungen zum Ausgleich die Kaltmieten erhöhen“, wenn sie die Grundsteuer nicht mehr umlegen dürften, warnte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak. Auch der bayerische Finanzminister Albert Füracker wandte sich Mittwoch gegen Scholz’ geplante Entlastung der Mieter. Er stellte auch den Kompromiss bei der Grundsteuer wieder infrage: „Die Erfolgsaussichten der anstehenden Gespräche und das weitere Vorgehen hängen maßgeblich davon ab, ob der Bundesfinanzminister endlich bereit ist, einfacheren und mit weniger Bürokratie verbundenen Modellen eine reelle Perspektive zu geben.“
Ergebnisse sollen nach der Sitzung der Finanzminister nicht verkündet werden. Eine Einigung auf eine neue Grundsteuer muss aber bald erfolgen, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsmethode für unzulässig erklärt hat. Sie basierte auf jahrzehntealten Grundlagen. Die Karlsruher Richter fordern eine Neuregelung bis Ende 2019.
Offen ist noch, ob auch die Grundgewerbsteuer auf der Tagesordnung der Finanzminister steht. Insbesondere internationale Konzerne hatten sie in den letzten Jahren mit sogenannten Share Deals ausgehebelt. Mit dieser Methode kaufen Unternehmen nicht die Wohnungen an sich, sondern Anteile an einer Wohnungsgesellschaft. Die Steuer ist aber nur dann fällig, wenn mindestens 95 Prozent der Anteile wechseln – alles darunter bleibt steuerfrei. Die Finanzminister hatten sich auf eine Neuregelung geeinigt, die bei einem Kauf von bereits 90 Prozent der Anteile die Zahlung der Steuer vorsieht.
Den Grünen ist dies zu wenig: Ihre Bundestagsabgeordnete Lisa Paus stellte am Montag eine Studie des Steuerexperten Ulrich Hufeld (Universität Hamburg) vor, wonach die Steuer schon ab einem Erwerb von 50 Prozent fällig würde. Der Anreiz für Share Deals würde damit erheblich sinken. Nach Berechnungen der Grünen entgeht dem Staat dadurch pro Jahr eine Milliarde Euro.
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