Bund-Länder-Tagung zur Grundsteuer: Einigung auf Eckpunkte
Bundesfinanzminister Scholz (SPD) hat sich mit seinen Vorstellungen zur Grundsteuer weitgehend durchgesetzt. Das Flächenmodell der CSU ist vom Tisch.
Das von Bayern bevorzugte Flächenmodell zur Berechnung ist damit vom Tisch. Grundstücke in teuren Innenstadtlagen und im abgelegenen ländlichen Raum wären nach Vorstellung der CSU-geführten Landesregierung gleich bewertet worden. Die Bayern argumentierten, das von Scholz bevorzugte wertabhängige Modell sei zu bürokratisch.
Scholz kommt diesen Bedenken nun zumindest teilweise entgegen: So sollen die in die Steuerbescheide einfließenden Mieten im Normalfall aus Daten des Mikrozensus allgemein berechnet werden. Die konkrete Ermittlung jeder einzelnen Wohnungsmiete bleibt den Finanzämtern damit erspart.
Weiter offen ist, ob die Grundsteuer zukünftig noch wie derzeit auf Mieter umgelegt werden kann. Insgesamt soll das Grundsteueraufkommen zwar nicht höher sein als bisher, in teuren Wohnlagen könnte die Steuer für Eigentümer und Mieter aber erheblich ansteigen.
Die Neukalkulation der Grundsteuer ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsmethode für unzulässig erklärt hatte. Sie basierte auf jahrzehntealten Bemessungsgrundlagen.
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