Bund-Länder-Gipfel wegen Corona: Neue Coronaregeln beschlossen
Kanzlerin Merkel hat sich mit den Länderchef:innen geeinigt: Für Partys gilt fortan ein abgestuftes Gästelimit. Wer in der Gastro falsche Angaben macht, muss zahlen.
Hintergrund für die neuen Regeln ist die vergleichsweise hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen in den letzten Wochen. Am Mittwoch meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) 1.798 neue Corona-Infektionen innerhalb der letzten 24 Stunden. Seit Beginn der Coronakrise haben sich nach Angaben des RKI vom Mittwochmorgen mindestens 289.219 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert (Datenstand 30.9., 0.00 Uhr). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9.488. Das sind 17 mehr als am Vortag.
Um den Anstieg der Zahlen zu bremsen, einigten sich die Spitzen von Bund und Ländern am Dienstagabend auf zwei Prioritäten, an denen sich die Corona-Auflagen fortan generell orientieren sollen: Die Wirtschaft solle „am Laufen“ gehalten werden, und zudem sollten Kinder „so weit wie möglich“ in die Schule oder in die Kita gehen können.
Es dürfe „nicht wieder einen Lockdown für das ganze Land“ geben, sagte Merkel. „Das muss unbedingt verhindert werden.“ Das beschlossene Konzept erlaube es den Behörden, „regional, spezifisch und zielgenau zu agieren“. Neue Lockerungen der Auflagen werde es vorerst nicht geben.
Zwei-Stufen-Modell
Die Kanzlerin und die Länderchef:innen einigten sich im Berliner im Kanzleramt auf ein Zwei-Stufen-Modell: Wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner:innen auftreten, soll die Teilnehmer:innenzahl auf 50 bei Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen begrenzt werden, sagte Merkel. Für Feiern in privaten Räumlichkeiten gelte als „dringende Empfehlung“ eine Obergrenze von 25 Teilnehmer:innen.
Liegt die Infektionszahl bei über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner:innen, soll die nächste Stufe greifen – maximal 25 Teilnehmer:innen bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen und maximal 10 Teilnehmer in Privaträumen.
Den Bundesländern steht es dabei offen, sich selbst schärfere Regeln zu geben. Bei den Obergrenzen für Privatwohnungen handele es sich lediglich um Empfehlungen, betonte Merkel. Kontrollen in Privaträumen solle es nicht geben: Gegen eine Anordnung für private Räume gebe es in mehreren Bundesländern „eine sehr große Skepsis“.
Um die Nachverfolgung von Risikokontakten zu erleichtern, soll künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro für falsche Personenangaben auf Kontaktlisten in der Gastronomie gelten. Die Kosten sollen die Gäste tragen, wie ein Regierungssprecher am Abend klarstellte. Das Bußgeld gilt aber nur für solche Länder, in denen derartige Listen vorgeschrieben sind. Das trifft etwa für Sachsen-Anhalt nicht zu.
„Mehr Maske, weniger Alkohol und weniger Feiern.“
Bund und Länder forderten die Gastronomiebetreiber:innen in ihrem Beschluss auf, „durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden“. Merkel sagte dazu, dass sich Gastronomen „im Zweifelsfall“ den Ausweis oder Führerschein von Besucher:innen zeigen lassen sollten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) brachte die Beschlüsse auf folgenden Nenner: Bei jeder Steigerung der Infektionszahlen gelte der Grundsatz „mehr Maske, weniger Alkohol und weniger Feiern.“ Bund und Länder hätten sich nun auf eine bundesweite Linie geeinigt – „und die gilt für alle“.
Auf regional abgestufte Regeln hatten vor allem auch die ostdeutschen Länder gedrängt und dabei auf ihre vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen verwiesen. „Weitere Einschränkungen wird es nicht geben“, erklärte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) für sein Bundesland. Auch Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) verwies darauf, dass sich in seinem Land durch die neuen Beschlüsse nichts ändern werde.
Bund und Länder riefen die Bürger:innen zudem zur Einhaltung der bestehenden Abstands-, Masken- und Hygieneregeln auf – und wollen diese erweitern: Hinzu kommt nun ein Aufruf zur Nutzung der Corona-Warn-App und ein Aufruf zum „regelmäßigen Stoßlüften“, weil dies „in allen privaten und öffentlichen Räumen“ die Gefahr der Ansteckung „erheblich verringern“ könne, wie es in dem Beschluss heißt.
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