Bürgerkrieg in Syrien: Ein neuer Anlauf bei der UNO
Nach dem Ende der Feuerpause in Aleppo kommt es wieder zu Kämpfen. Ban Ki Moon fordert ein Eingreifen der UN-Generalversammlung.
Angesichts der Handlungsunfähigkeit des UNO-Sicherheitsrates im Syrienkonflikt und der fortgesetzten Blockade humanitärer Hilfslieferungen selbst während der jüngsten, am Samstagabend beendeten Waffenruhe in Aleppo mehren sich die Stimmen für ein Eingreifen der Generalversammlung.
Als bislang prominenteste Stimme plädierte UN-General Ban Ki Moon Ende letzter Woche für eine Notstandssondersitzung der 193 UN-Mitgliedstaaten. „Ich bedauere, dass der Sicherheitsrat nicht in der Lage war, seine Verantwortung für Frieden und Sicherheit in Syrien wahrzunehmen“, erklärte der Generalsekretär. Er rief alle Mitgliedstaaten der Generalversammlung auf, „ihre kollektive Verantwortung“ für die in Syrien bedrohten Menschen wahrzunehmen.
Ban machte seine Äußerungen bei einer Unterrichtung der 193 BotschafterInnen in der Generalversammlung über die Lage in Syrien. Das Treffen wurde auf Antrag Kanadas mit Unterstützung von 70 Staaten einberufen. Laut dem Antrag der Regierung in Ottawa sollte bei der Sitzung auch „ausgelotet werden, ob eine Mehrheit für die Einberufung einer formellen Notstandssondersitzung zu Syrien existiert“.
Auf Basis der Resolution „United for Peace“ (Gemeinsam für den Frieden), die die Generalversammlung 1950 angesichts der damaligen Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrates im Koreakonflikt verabschiedet hatte, kann eine derartige Sondersitzung auf zwei Wegen einberufen werden: entweder auf Verlangen einer einfachen Mehrheit von mindestens 97 der 193 Mitgliedstaaten der Generalversammlung oder durch eine Mehrheit von mindestens neun der 15 Mitglieder des Sicherheitsrates.
Bei einem solchen Beschluss hätten etwaige Neinstimmen der fünf ständigen Ratsmitglieder USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien keine Vetowirkung. Seit 1950 hat die Generalversammlung zehn Mal Friedensresolutionen zu internationalen Konflikten verabschiedet, weil der Sicherheitsrat blockiert war.
Keine Sicherheitsgarantien für Hilfe
Auf einer Notstandssondersitzung zu Syrien könnte die Generalversammlung eine Resolution beschließen mit Forderungen an alle im Syrienkrieg beteiligten Akteure – zu einer Waffenruhe, zur Einstellung von Luftangriffen, zum Stopp von Waffenlieferungen, zur Aufhebung aller Belagerungen von Städten und der Zulassung humanitärer Hilfe.
Nach dem Scheitern der Waffenruhe in Aleppo ist ein Eingreifen der Generalversammlung noch wahrscheinlicher. Die Mitte letzter Woche von Russland verkündete dreitägige Feuerpause endete am Samstagabend um 18 Uhr. Kurz darauf kamen es wieder zu heftigen Kämpfen zwischen Regierungstruppen und Rebellenmilizen sowie zu Bombardements durch russische und syrische Luftstreitkräfte.
Während der Feuerpause konnten die humanitären UN-Organisationen weder Hilfslieferungen nach Aleppo bringen noch rund 200 schwerstverwundete Personen evakuieren. Denn die dafür erforderlichen Sicherheitsgarantien erhielt die UNO weder von der Regierung Assad noch von der im Ostteil Aleppos präsenten Al-Nusra-Front.
Russland hatte nicht nur die Kämpfer der Front, sondern auch alle anderen von Moskau und Damaskus als „Terroristen“ bezeichneten Rebellen in Ostaleppo aufgefordert, während der Feuerpause ihre Waffen niederzulegen und die Stadt zu verlassen. Dem folgten bis Samstagabend nach Darstellung Russlands und der UN0 weniger als 20 Kämpfer. Und nur einige Zivilisten machte von der Möglichkeit Gebrauch, die Stadt zu verlassen.
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