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In September 2020, NI secretary, Brandon Lewis, told the HOC that the British Government planned to break international law, in a "specific and limited way", by introducing
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a new Bill
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to grant new domestic powers to the British government
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to circumvent certain international treaty obligations to the EU as set out in the NI protocol of the Brexit Withdrawal Agreement.
Was erzählt Brandon Lewis?
Brandon Lewis erzählt, das es sich bei dem sogenannten britischen Binnenmarktgesetz um ein NEUES Gesetz handelt, in dem Downing Street NEUE inländische (britische) Machtbefugnisse der britischen Regierung eigenmächtig auf NI überträgt.
Klartext: Wo ist im GFA festgeschrieben das eine britische Regierung eigenmächtig ohne Absprache mit den Unterzeichnern des GFA (3 Stück) neue Machtbefugnisse eigenmächtig verfügen darf? Hinzu kommt: Diese Machtbefugnis, wie sie im Binnenmarktgesetz festgelegt ist, würde sich sowohl europäischer als auch britischer Gesetzgebung entziehen. Der zuständige Sekretär/Minister soll demnach entscheiden - (?) ohne das politische Entscheidung von irgendeinem Gericht überprüft werden könnten/dürften. Das erinnert doch gewaltig an die sogenannten Henry IV. powers.
Dominic Johnson hat sich entweder in einen beinharten englischen Imperialisten verwandelt oder er hat sich letzte Nacht Donald Trump & seinem Klon Boris Johnson völlig ergeben.
Sir Ken Clark gestern Abend zu dem Gesetz:
Lord Ken Clarke told the House of Lords that there was no evidence for the supposed EU threat to the Good Friday agreement, and described the Brexit clauses as
a “Donald Trump-like gesture” born of “panic” of a government acting like a dictatorship.
Das nun imperiale Politik aus dem Hause Trump & Johnson, die ein Tory als einen Akt aus dem (Irrenhaus) einer Diktatur beschreibt, von einem TAZ Journalisten goutiert wird - ist nicht mehr nachvollziehbar.
Selbstjustiz ist nicht zu rechtfertigen. Und doch ist das Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis für die Linksextremistin Lina E. heftig.
Britisches Oberhausvotum zum Brexit: Eine Chance zur Problemlösung
Helfen könnte in der festgefahrenen Situation ein Handelsabkommen mit der EU, das die Verrenkungen zu Nordirland teilweise überflüssig macht.
Boris Johnson beharrt auf den strittigen Klauseln seines Binnenmarktgesetzes Foto: Toby Melville/reuters
Europaweit hat das Binnenmarktgesetz, mit dem die britische Regierung ihren internen Handel nach dem Wegfall der relevanten EU-Bestimmungen ab Anfang 2021 neu ordnen will, Empörung ausgelöst. Denn die Londoner Regierung ermächtigt sich damit dazu, Warenkontrollen zwischen Großbritannien und Nordirland auszusetzen, um die Integrität des britischen Binnenmarktes zu wahren. Dies stellt einen Bruch des Brexit-Vertrages zwischen London und Brüssel dar, der die Möglichkeit solcher Kontrollen vorsieht, damit sie zwischen Nordirland und der weiter zur EU gehörenden Republik Irland wegfallen können – jeder Ansatz der Wiedereinführung einer „harten Grenze“ auf der irischen Insel wäre schließlich ein Verstoß gegen das Karfreitagsabkommen, das den Frieden in Nordirland garantiert.
Was die Kritiker vergessen: Jeder Ansatz der Trennung Nordirlands vom Vereinigten Königreich wäre ebenso ein Verstoß gegen das Karfreitagsabkommen. Das macht die heiklen Passagen des Binnenmarktgesetzes nicht besser, unterstreicht allerdings, dass auch das Nordirland-Protokoll im Brexit-Vertrag so manche Probleme mit sich bringt. Als der Vertrag 2019 entstand, wurden diese Probleme beiseitegeschoben. 2020, bei den laufenden Gesprächen über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU, müssten sie eigentlich wieder einbezogen werden, um eine Lösung zu finden.
Das Beharren von Boris Johnson auf den strittigen Klauseln seines Binnenmarktgesetzes macht aber eine Lösung praktisch unmöglich. Insofern ist es gut, dass das britische Oberhaus – wo im Vergleich zum Unterhaus die erfahreneren Politiker sitzen – diese Klauseln am Montagabend mit großer Mehrheit gestrichen hat.
Das Unterhaus kann sie zwar wieder einfügen, aber es könnte es auch einfach bleiben lassen. Vielleicht gibt es ja bis Dezember, wenn die Sache wieder auf die Tagesordnung kommt, ein Handelsabkommen mit der EU, das die Verrenkungen zu Nordirland zumindest teilweise überflüssig macht. Sollte das gelingen, wäre das ärgerliche Gesetz doch noch zu etwas nütze gewesen.
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Schwerpunkt Brexit
Kommentar von
Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
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