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Bremens SPD gegen Wolfram WeimerEine späte Erkenntnis

Eiken Bruhn

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Eiken Bruhn

Der Bremer SPD-Fraktionsvorsitzende Mustafa Güngör findet, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sollte zurücktreten. Das kommt reichlich spät.

Kritisiert Kulturstaatsminister Weimar von Bremen aus: Mustafa Güngör, Fraktionsvorsitzender der SPD Foto: Izabela Mittwollen/dpa

D er SPD-Fraktionsvorsitzende im kleinsten Bundesland hat Wolfram Weimer, Kulturstaatsminister des Bundes, sachte zum Rücktritt aufgefordert: „Er sollte jetzt all seine Informationen und Erkenntnisse auf den Tisch legen. Und wenn er das nicht kann oder will, sollte er daraus Konsequenzen ziehen und sein Amt zur Verfügung stellen.“

So hat es Mustafa Güngör aus Bremen am Wochenende für das Online-Medium Table Media aufgeschrieben. Nur warum hat er elf Tage damit gewartet? So lange ist es her, dass die Süddeutsche Zeitung erstmals über Weimers Entscheidung berichtete, drei Buchläden wegen Extremismusverdachts von der Liste des Deutschen Buchhandlungspreises streichen zu lassen, darunter den „Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen.

Und welche „in zahlreichen Medien veröffentlichten Details in den vergangenen Tagen“ – so schreibt Güngör jetzt – haben den Ausschlag gegeben? „Ich habe darauf gewartet, dass Weimer für Aufklärung sorgt“, sagt Güngör der taz, aber der habe sich „tot gestellt“ und dann auch noch die feierliche Preisverleihung abgesagt, um sich keiner Kritik stellen zu müssen.

„Ich finde sein ganzes Verhalten arrogant, man kann sich für Fehler auch entschuldigen.“ Zum Beispiel, dass Weimers Behörde die drei Läden belogen hat, als sie ihnen eine Mail schickte, die Jury habe sie nicht für den Preis ausgewählt.

Weimer hätte den Verfassungsschutz nicht fragen dürfen

Das Problem ist: Seines Amtes als Staatsminister für Kultur unwürdig erwiesen hat sich der parteilose Konservative Weimer nicht erst mit der Absage der Preisverleihung, seinen Rechtfertigungsversuchen oder der Weigerung, die Grundlagen für die Entscheidung zu begründen – zu Recht zieht er sich auf die Geheimhaltungspflicht zurück.

Deutlicher im Sinne der Kunst und Meinungsfreiheit als der Bremer Fraktionsvorsitzende hat sich der Rat der Stadt Göttingen am Freitag positioniert.

Sondern schon damit, dass er vom Verfassungsschutz wissen wollte, ob der schon mal von den drei Buchhandlungen gehört habe – und nur von diesen, wie Weimar der taz bestätigt hatte. Nur sie schienen aufgrund ihres irgendwie linken Profils verdächtig. „Ja“, habe der VS laut Weimer gesagt. Selbst äußern darf sich der Verfassungsschutz nicht, weder dazu, ob er Informationen hat, noch welche.

Dass der Verfassungsschutz schon mal was von den Buchläden gehört hat, könnte theoretisch bedeuten, dass Mit­ar­bei­te­r:in­nen der Geschäfte auf Todeslisten von Neonazis stehen, sagt Sven Adam, einer der An­wäl­t:in­nen der Buchläden. Sie haben sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch Weimers Behörde wegen des aus ihrer Sicht rechtswidrigen Informationsaustauschs im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ verklagt.

Gegen dieses Verfahren hat Güngör ausdrücklich nichts einzuwenden. „Selbstverständlich steht auch für mich außer Frage, dass Einrichtungen mit klaren Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Akteuren nicht von staatlicher Förderung profitieren dürfen“, schreibt er. Diesem Ziel dient das 2017 vom Bundesinnenministerium unter einer Regierungskoalition aus CDU und SPD eingeführte Verfahren, das nach wie vor juristisch auf reichlich wackeligen Beinen steht.

Güngör stößt sich nur daran, dass Weimers Behörde nicht näher nachgefragt hat, was der Verfassungsschutz an relevanten Informationen über die drei Buchläden vorliegen hat, die über das öffentlich Einsehbare hinausgehen. Das sei doch schließlich eine „im Verfahren ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit“.

Mehr ist es allerdings auch nicht. Eine Möglichkeit in einem Verfahren, von dem man auf kurz oder lang erfahren wird, ob es im Einklang mit deutschen Gesetzen beziehungsweise der Rechtsprechung steht, im Allgemeinen und im Besonderen angewendet auf eine Preisvergabe an Kultureinrichtungen. Nämlich dann, wenn die Klagen der drei Buchläden letztinstanzlich entschieden sind.

Deutlicher im Sinne der Kunst und Meinungsfreiheit als der Bremer Fraktionsvorsitzende hat sich der Rat der Stadt Göttingen am Freitag positioniert. In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD, Grüne, Linke, Die Partei und Volt den Kulturstaatsminister auf, die Streichung des Göttinger Buchladens Rote Straße von der Vorschlagsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis umgehend zurückzunehmen. Der Rat erkläre sich solidarisch mit dem Geschäft und „dass politische Eingriffe in die kulturelle Vielfalt nicht zu dulden sind“. Gegenstimmen, etwa von CDU und FDP: keine.

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Eiken Bruhn
Redakteurin
Seit 2003 bei der taz als Redakteurin. Themenschwerpunkte: Soziales, Gender, Gesundheit. M.A. Kulturwissenschaft (Univ. Bremen), MSc Women's Studies (Univ. of Bristol); Alumna Heinrich-Böll-Stiftung; Ausbildung an der Evangelischen Journalistenschule in Berlin; Lehrbeauftragte an der Univ. Bremen; SG-zertifizierte Systemische Beraterin; in Weiterbildung zur systemischen Therapeutin.
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