Blockiertes Film-Portal kinox.to: Kopiert Deutschland die Ösis?
Österreichische Netzanbieter müssen kinox.to blockieren. Eine Sperrung ist auch in Deutschland möglich, nur hat es hier noch niemand ausprobiert.
BERLIN taz | Gibt es bald kein kinox.to und movie4k.to mehr für deutsche Kunden? Diese Portale streamen neueste Filme und Serien kostenlos. Die Filmindustrie und ihnen nahestehende Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) könnten sie sperren lassen – nach österreichischem Vorbild.
Die österreichischen Internetanbieter „A1“, „3“, „Tele 2“ und „UPC“ müssen die Portale kinox, movie4k und thepiratebay für ihre Kunden blockieren. Das entschied das Handelsgericht Wien am Donnerstag. Es folgte der Klage des Vereins Anti-Piraterie (VAP) und setzte so ein Urteil durch, das der EuGH bereits im März erlassen hat. Demnach müssen Provider auf Aufforderung der Rechteinhaber den Zugang zu den das Urheberrecht verletzenden Seiten sperren.
Die GVU in Deutschland möchte dem Beispiel des VAP zunächst nicht folgen. Die Gesellschaft konzentriere sich vor allem auf die strafrechtlichen Prozesse, das Sperren von Filmportalen falle aber unters Zivilrecht, so die Sprecherin Christine Ehlers.
„Unter Juristen gibt zwei unterschiedliche Meinungen, wie das EuGH-Urteil zu deuten ist“, sagt Ehlers. „Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht auch in Deutschland möglich, solche zivilrechtlichen Verfahren anhängig zu machen“, fügt Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU hinzu. „Die GVU habe von ihren Mitgliedern dafür allerdings kein zivilrechtliches Mandat."
Sperre leicht zu umgehen
Wie die Provider die Seiten technisch sperren, bleibt ihnen überlassen. Die Anbieter „3“ und „Tele2“ und „UPC“ möchten sich gegenüber der taz zum Verfahren nicht äußern. Eine Möglichkeit ist eine Sperrung über das Domain Name System (DNS), welche den Namen der Webseite für österreichische NutzerInnen blockiert. Es kann jedoch mit einfachen Tricks umgangen werden – durch die Einrichtung alternativer Domains wie „kinox.tv“ oder die direkte Eingabe der IP-Adresse, im Falle von kinox.to beispielsweise „91.202.61.170“.
Über das DNS geht auch die österreichische Telekom A1, deren Marktanteil bei rund 43 Prozent des nationalen Netzes liegt. Jedoch sperren diese auch die direkten IP-Adressen, so die Telekom-Pressesprecherin Livia Dandrea. Denn weitere Klagen drohen, falls die Sperrungen nicht effektiv genug umgesetzt werden.
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