Bibliotheksnutzer bringt Buch zurück: Ausgeliehen auf 46 Jahre
1974 hat ein Berliner ein Buch in einer Bücherei ausgeliehen, jetzt hat er es zurück gegeben. Bleibt die Frage: Wie hoch waren die Mahngebühren?
„Meins oder deins? Was für ’ne doofe Frage!“, diesen Grips-Theater-Klassiker trällerten Westberliner Kinder Anfang der 70er – eine ferne Zeit, in der es manchem so scheinen wollte, als würde die bürgerliche Bastion des Privateigentums ins Wanken geraten.
Ob dies auch das, wie man heute so sagt: mindset des uns namentlich nicht bekannten jungen Mannes war, der anno 1974 den Band „Probleme der Reichsgründungszeit 1848–1879“ aus der Senatsbibliothek entlieh, um ihn für seine Abschlussarbeit zu exzerpieren? Wir werden es wohl nie erfahren. Was wir wissen: Der Nutzer hat Band 26 der „Neuen wissenschaftlichen Bibliothek“ aus dem Verlag Kiepenheuer & Witsch in dieser Woche der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) zurückgesandt.
In tadellosem Zustand übrigens, wie die Beweisfotos der ZLB auf Twitter vermuten lassen. Es gab dazu auch noch einen herzlichen Brief des Entleihers, wie ZLB-Sprecherin Anna Jacobi bestätigt. Der Mann habe in der Zeitung von einem ähnlichen Fall gelesen und sich seiner eigenen Dauerleihgabe erinnert. Offenbar hatte er nie eine Aufforderung zur Rückgabe erhalten.
Jetzt kehrt der Band mit Aufsätzen von einst Großen der HistorikerInnenzunft – Hans-Ulrich Wehler, Heinrich August Winkler – und Beiträgen wie „Die protektionistischen Interessen der deutschen Eisen- und Stahlindustrie 1873–1879“ in eine jahrzehntealte Regallücke zurück, irgendwo in den Beständen des ZLB-Außenmagazins, die zurzeit coronabedingt nicht entleihbar sind. So kann sich das Buch akklimatisieren, bevor es erneut entliehen (unwahrscheinlich) oder Opfer einer Entrümplungswelle wird (schon wahrscheinlicher).
Empfohlener externer Inhalt
Zurück nach 46 Jahren!
— ZLB Berlin (@zlb_Berlin) June 18, 2020
Uns wurde diese Woche ein Buch, was 1974 ausgeliehen wurde, zurückgegeben.
Der Nutzer hatte sich nach einer Zeitungsnotiz in der @faznet an das Buch erinnert und uns einen herzlichen Brief geschrieben. Endlich ist Band 26 wieder da! pic.twitter.com/AnJXygkw8w
Die große Frage lautet natürlich wie immer: Was kostet’s? Gemäß der aktuellen Gebührenordnung werden pro Kalendertag 25 Cent Säumnisentgelt fällig. Auf die letzten 46 Jahre rückwirkend angewandt (wer weiß, ob das rechtssicher wäre), käme eine saftige Buße von rund 4.000 Euro zustande.
Mit gewisser Strenge weist Sprecherin Jacobi darauf hin, dass Leihbücher selbstverständlich zurückzugeben sind, weil sie letztlich allen gehören (von wegen meins/deins). Aber auch in diesem Fall überwiegen die Freude über die Heimkehr des Werks und die Anerkennung später Reue: „Unsere Mahnstelle hat sich bedankt und verzichtet auf Gebühren.“ Ende des Kapitels.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert