Bewährungsstrafen für Waffen-Exporte: Landgericht bietet Verständigung an
Drei Manager des Sig-Sauer-Konzerns gestehen ihre Schuld an der Ausfuhr von Pistolen nach Kolumbien. Ihre Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt.
Vorab hatten sich alle Seiten darauf verständigt, im Gegenzug für die Geständnisse Strafrahmen festzulegen. Sie sollen sich zwischen acht und 16 Monaten bewegen und jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden. Hinzu kommen Geldstrafen für jeden der Manager bis zu 900.000 Euro. Einer der Angeklagten würde gern darüber hinaus weitere Tagessätze zahlen und dafür eine geringere Freiheitsstrafe erhalten: Der Mann „braucht beruflich seinen Waffenschein“, erklärte sein Anwalt. Und der wäre bei einer höheren Gefängnisstrafe futsch.
Vorgeworfen wird den drei Männern die ungenehmigte Ausfuhr von rund 38.000 Pistolen und Waffenteilen, die zwischen 2009 und 2012 aus der Produktionsstätte im Ostseebad Eckernförde in Schleswig-Holstein in das Sig-Sauer-Werk in den USA und von dort nach Kolumbien geliefert wurden.
Kunde der amerikanischen Sig Sauer Inc. mit Sitz in New Hampshire war dabei die US-Regierung. Die verkaufte die Waffen, laut Terre des Hommes insgesamt rund 125.000 Pistolen aus Sig-Sauer-Produktion, weiter an die kolumbianische Regierung, die damit ihre Polizei ausrüsten wollte. Eben dieser Endkunde brachte die drei Manager nun vor Gericht: Denn auf den Ausfuhrpapieren war angegeben, dass die Waffen in den USA bleiben sollten.
Nur die Manager sind in diesem Prozess angeklagt
„Mein Mandat hat es gewusst, aber angesichts der Routine der Abläufe und im Alltagsgeschäft hat er sich nicht mehr gekümmert“, sagte der Anwalt eines der drei Angeklagten. Auch der zweite Beschuldigte, der inzwischen nicht mehr bei Sig Sauer tätig ist, habe sich auf „eingespielte Wege verlassen“. Er habe zwar vermutet, dass Papiere falsch ausgefüllt waren, habe es aber unterlassen, das weiter zu hinterfragen. Schließlich, so sein Anwalt, lag der „Fokus der Tätigkeit in der Sanierung des Unternehmens, auch musste er sich um den Umzug der Familie kümmern“.
Der dritte Manager, der in Kiel vor Gericht stand, ist Geschäftsführer des US-Werks Sig Sauer Inc. und war – so berichtet sein Anwalt – nur „formal“ für die Ausfuhren aus Deutschland zuständig. Er wusste allerdings genau, dass die Waffen nach Kolumbien gehen sollten, diesen Vertrag hatte er für seine Firma schließlich geschlossen.
Dass dieses Geschäft aus deutscher Sicht unzulässig sein könnte, „war ihm aus amerikanischer Perspektive nicht verständlich“, so sein Anwalt. Ihm war es darum gegangen, das US-Werk zu stärken – er musste aber die teureren Pistolen aus Deutschland beziehen, weil ihm der Ausbau der Fertigung in New Hampshire von der Vorgesetzten verboten wurde. Es habe sich um eine „übliche Intercompany-Bestellung“ gehandelt, sagte auch Anwalt Gerald Goecke, der Sig Sauer vertritt – wobei in dem Prozess nicht die Firma, sondern nur die Manager angeklagt sind.
Offen ist, ob auch der Konzern zahlen muss
Goecke geht davon aus, dass die Bundesregierung das Geschäft genehmigt hätte, selbst wenn der Endkunde Kolumbien bekannt gewesen wäre. „Da sind wir sicher“, sagte Goecke nach dem ersten Prozesstag. Das bezweifeln Kritiker wie Ralf Wilinger von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes, der als Prozessbeobachter nach Kiel gereist war. In der fraglichen Zeit hätte die Bundesregierung keine einzige Ausfuhr von Kleinwaffen in das von Gewalt und Kriminalität geprägte Land erlaubt, berichtet er. Und aus gutem Grund: In einem Dossier, das Terre des Hommes zusammenstellte, tauchten Sig-Sauer-Pistolen in der Folge bei kriminellen und paramilitärischen Gruppen auf. NGOs fordern daher ein generelles Verbot von Kleinwaffen-Exporten, die in fast allen Konfliktregionen der Erde für größere Verluste an Menschenleben sorgen als Raketenwerfer und Panzer.
Noch offen ist die Frage, ob auf den Sig-Sauer-Konzern eine Zahlung zukommt. Im Gespräch sind rund 11 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um die Summe, die der Konzern bei dem Geschäft verdient hat, zuzüglich der Herstellungskosten.
Vor wenigen Wochen hatte es eine Verurteilung für Manager des Waffenherstellers Heckler und Koch gegeben. Auch dort hatten die Angeklagten Bewährungsstrafen erhalten, der Konzern zahlte rund 2,7 Millionen Euro Strafe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?