Besteuerung von Kryptowährungen: Was Klingbeils Bitcoin-Plan für die Steuererklärung bedeutet
Zum Teil müssen Privatanleger auf Kryptogewinne keine Steuern zahlen. Die Regierung will das ab 2027 ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Was gilt bisher beim Verkauf von Kryptowährungen?
Bisher gilt die sogenannte Haltefrist-Regelung. Gewinne beim Verkauf von Bitcoin und Co sind steuerfrei, wenn sie mindestens ein Jahr nicht verkauft werden. Das gilt für Privatpersonen, die Kryptowährungen halten. Das liegt daran, dass Verkäufe von Kryptowährungen bisher den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften zugeordnet werden.
Und was, wenn jemand vor Ablauf der Haltefrist verkauft?
Dann gibt es bisher eine Freigrenze von 1.000 Euro Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres. Liegt der Gewinn darüber, wird der gesamte Gewinn mit dem individuellen Einkommensteuersatz, also bis zu 45 Prozent, versteuert. Anders als bei vielen Banken oder Wertpapierdepots wird die Steuer beim Handel mit Kryptowährungen in der Regel nicht automatisch abgeführt. Anleger müssen ihre steuerpflichtigen Gewinne grundsätzlich selbst ermitteln und in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Was ist nun geplant?
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Darin kündigt sie auch die Überarbeitung der bisherigen Besteuerung von Kryptowährungen an. Im Wortlaut steht dort: „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“ Die Gewinne sollen dafür künftig „den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden“. Damit wären sie gleichgestellt mit Aktiengewinnen, für die ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gilt – und das ohne Haltefrist-Regelung.
Wieso will die Regierung die bisherigen Regeln ändern?
Um Einnahmen zu erhöhen. Deshalb bringt die Regierung derzeit zahlreiche Reformen und Einsparungsmaßnahmen auf den Kurs. Die Rede ist von der Haushaltskonsolidierung, also davon, Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu senken. Die Besteuerung von Kryptowerten ist eine von mehreren Maßnahmen der Regierung, auch Alkohol- und Tabaksteuern sollen beispielsweise erhöht werden.
Ist das beschlossene Sache?
Nein. Der Regierungsentwurf für den Haushalt ist zunächst nur vom Kabinett abgesegnet und muss nach dem Sommer noch den Bundestag durchlaufen. Und die darin enthaltene Ankündigung der neuen Kryptobesteuerung ist ohnehin noch nicht alles: Damit sie in Kraft tritt, ist nach Angaben des Finanzministeriums eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes nötig. Der nächste Schritt wäre nun ein ausformulierter Gesetzesvorschlag dafür, der dann ebenfalls durch Kabinett und Bundestag muss.
Ist innerhalb der Koalition jeder dafür?
Im Kabinett haben Union und SPD dem Haushaltsentwurf gemeinsam zugestimmt. Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat sich in der Vergangenheit aber mehrmals gegen entsprechende Pläne ausgesprochen. Dem Krypto-Magazin Blocktrainer schrieb sie noch im Mai: „Aus Sicht der Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Eine solche Maßnahme ist auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.“ Die SPD möchte die Haltefrist dagegen schon länger abschaffen.
Ist eine Übergangsfrist angedacht?
Bisher ist unklar, ob es Übergangsregelungen oder einen sogenannten Bestandsschutz geben wird, falls die Haltefrist fällt. Denkbar wäre, dass Anleger ihre bereits erworbenen Kryptowährungen („Altbestände“) weiterhin nach den bisherigen Regeln veräußern dürfen – entweder dauerhaft oder innerhalb einer gesetzlich festgelegten Übergangsfrist.
Wie werden Kryptowährungen in anderen Ländern versteuert?
Portugal ist das einzige andere EU-Land, in dem Kryptogewinne nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist vollständig steuerfrei sind. Österreich hatte bis zum Jahr 2022 eine Haltefrist-Regelung ähnlich der deutschen Regeln. Nun werden dort aus Kryptowerten erzielte Gewinne pauschal mit 27,5 Prozent versteuert. In den meisten anderen EU-Ländern werden Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert. Meist gilt ein pauschaler Steuersatz oder die Einordnung als Kapitalertrag.
Was sagen die Befürworter der neuen deutschen Pläne?
Abgesehen von den zusätzlichen Einnahmen, die sich die Bundesregierung von einer möglichen Gesetzesänderung erhofft, könnte der bürokratische Aufwand sinken, wenn Kryptowerte nicht mehr mit dem individuellen Einkommenssteuersatz des Anlegers, sondern, wie Aktien, pauschal besteuert würden. Würden Kryptowährungen künftig ähnlich wie Aktien als Kapitaleinkünfte behandelt, entfiele voraussichtlich die bisherige Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Verkäufen anhand der einjährigen Haltefrist. Auch das könnte die steuerliche Behandlung sowie Dokumentation vereinfachen.
Und die Kritiker?
Einige sagen, dass damit die „Logik“ privater Veräußerungsgeschäfte durchbrochen würde, wenn Kryptowährungen nicht wie bisher als „anderes Wirtschaftsgut“, ähnlich wie Gold oder Gemälde, behandelt würden, sondern steuerlich auf eine Ebene mit Aktien gestellt würden. Kritiker argumentieren, dass Kryptowährungen keine Beteiligung an einem Unternehmen vermitteln und – anders als Aktien – weder Dividenden noch Stimmrechte oder andere Gesellschafterrechte gewähren. Deshalb sollten sie ihrer Ansicht nach auch künftig eher wie knappe Wirtschaftsgüter, etwa Gold, behandelt werden.
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