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Besitz von KinderpornografieMaximales Strafmaß erhöht

Das maximale Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wird auf drei Jahre erhöht. Zudem wird der Begriff im Gesetz klarer gefasst.

Es geht auch um Bilder von schlafenden Kindern im Bett. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der Besitz von Kinderpornografie wird künftig härter bestraft. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). Dieser sieht die Erhöhung des maximalen Strafmaßes von zwei auf drei Jahre vor. Außerdem wurde der Begriff Kinderpornografie klarer gefasst, so dass er nun sogenannte „Posingbilder“ einschließt sowie Aufnahmen, die ohne Wissen des Kindes entstehen – also etwa während es schlafend nackt im Bett liegt.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzesnovelle, die auch durch die Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy angestoßen worden war. Der Fall Edathy hatte im vergangenen Frühjahr eine breite Debatte über Kinderpornografie ausgelöst. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gab jedoch im Gespräch mit dem Tagesspiegel zu bedenken: „Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, wenn es nicht angewendet wird.“

Die Kriminalpolizei des Bundes und der Länder sei überfordert. Es sei aber nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie wegen Personalmangels nicht bearbeitet würden. Ebenfalls verschärft wurden in dem Gesetzentwurf, der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Maßnahmen gegen sogenanntes Cybermobbing. Wer ohne Erlaubnis Aufnahmen herstellt und im Internet verbreitet, die dem Ansehen des abgebildeten Menschen erheblich schaden können, muss künftig eher mit Strafen rechnen als bisher – unabhängig davon ob es um Nacktbilder geht oder um Darstellungen von Gewalt.

Allerdings stellt sich auch hier die Frage, ob die Kapazitäten von Polizei und Justiz ausreichen. Kritik an den Reformen kam vom Deutschen Anwaltverein. Präsident Wolfgang Ewer bemängelte, dass künftig auch die Verbreitung von Nacktbildern bestraft werden soll, die gegen den Willen von Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden sind. Das sei unverhältnismäßig.

Verlängerung der Verjährungsfrist

Die Pläne widersprechen seiner Ansicht nach dem Grundverständnis, wonach nicht einmal geschmackloses oder ethisch bedenkliches Verhalten bestraft wird, betonte Ewer auf dem 70. Deutschen Juristentag. Ein weiterer Eckpunkt der Reform des Sexualstrafrechts ist die Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche.

Diese Frist wird künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen anstatt mit 21 Jahren. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Menschen erst in fortgeschrittenem Alter den Mut finden, ihre einstigen Peiniger anzuzeigen. „Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der Tat auseinandersetzen zu können“, sagte Maas.

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7 Kommentare

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  • Leider schiesst hier Herr Maas weit über das Ziel hinaus. Zum einen wird Jugendpornographie genauso wie Kinderpornographie verfolgt. Zum anderen sind harmlose Nacktbilder von Kleinkindern auch mitumfasst.

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Das Wort "Kinder" hat inzwischen schon etwas Schmutziges. Danke Taliban-Staat!

  • Mit den Drogen ist es das Gleiche! Kein Heroinabhäniger wird vor dem Drogenkonsum abwägen, ab welcher Strafe er die Nadel ansetzt und wann nicht. So nach dem Motto: "Wenn 2 Jahre auf Drogenkonsum stehen setz ich mir den Schuss, aber für 3 Jahre geh ich das Risiko nicht ein".

     

    Sowohl bei Kinderpornographie, als auch bei Drogen ist es den Konsumenten doch völlig egal wie lange sie dafür in den Bau gehen könnten.

     

    Prävention und Aussteigehilfen wären angebrachter. Das kostet aber Geld und für "Perverse" und "Junkies" gibt man ungern Geld aus.

  • Man muss dieses Gesetz wohl einordnen als Versuch Heiko Maas' einen Arbeitsnachweis zu erbringen. Zum Schutz von Kindern trägt es sicher nicht bei. Die Experten sich ziemlich einig sind, dass man Kinderpornografie und Kindesmissbrauch durch Strafen kaum verhindern kann. Die Täter sind in nahezu allen Fällen selbst Opfer in ihrer Kindheit gewesen. Da hätte Maas auch gleich Kinder verbieten können.

  • Wer braucht ein solches Gesetz, das kein einziges Kind "schützt"? Verklemmte Spiesser, eifernde Moralapostel, spätgeborene Blockwarte, Verbotsfanatiker.

     

    "Wer ohne Erlaubnis Aufnahmen herstellt und im Internet verbreitet, die dem Ansehen des abgebildeten Menschen erheblich schaden können"

    Also hütet euch, bei einer Demo prügelnde Polizisten zu fotografieren und zu veröffentlichen.

     

    Dieses Gesetz ist nichts anderes als eine weitere Einschränkung der Freiheit. Lange wird das aber nicht mehr nötig sein, denn sobald es technisch möglich ist, bekommt jedes Neugeborene einen Chip.

  • Also quasi das Fotografieren von Kindern untersagt !

    Hach, da freut man sich doch als Elternteil, das der Besitz aller Strandbilder seiner Kinder (Garten, Sommer, etc) quasi nun einer Straftat gleichen !

     

    IHR HABT DOCH DEN SCHUSS NICHT GEHÖRT !!!

     

    Als Vater habe ich garantiert nichts dagegen, das Kinderpornographie verfolgt wird, aber das ist blinder Aktionismus, der mit Realitäten nichts mehr zu tun hat.

    Hier geht es viel eher darum, die Basis für dieses "Verbrechen" auf ein Maximum zu erweitern. Die eigentlichen Straftäter, nämlich die Produzenten und Konsumenten von "echter" Kinderpornographie werden sich nun bestimmt freuen, in einen Topf mit harmlosen Eltern geworfen zu werfen. Andersherum freuen diese sich gerade ganz bestimmt.....nicht...

     

    Man möchte am liebsten auswandern, nur wohin ?

  • Über die Verschärfungen kann man meines Erachtens streiten, da gibt es für beide Seiten gute Argumente. Problematisch finde ich allerdings die Verlagerung der Strafbarkeit immer weiter nach "unten", also auf die Konsumenten. Während für die wirklich richtig üblen Leute, nämlich die Prodzuenten und Händler, die Kapazitäten dann fehlen weren. Klar, man hat dann eine Super-Aufklärungsquote, weil ja fast immer irgendwas gefunden wird, erst Recht, wenn die Strafbarkeit immer weiter ausgeweitet wird. Mir wäre aber wichtiger, dass man - vielleicht auch bei schlechterer Quote - "oben" verfolgt, weniger die Konsumente, die aus meiner Sicht oft eher "arme Würstchen" sind als die, die mit diesen perversen Machwerken Kinder selbst schädigen und auch noch satt Geld kassieren.

     

    Wovon ich gar nichts halte, ist die Verlängerund der Verjährungsfrist. Was soll das denn bitte bringen, wenn 15 Jahre nach einem Missbrauch ein Mensch Anzeige erstattet. Wie will man dann noch Beweise finden, denn in der Regel steht dann Aussage gegen Aussage. Hier wird nur suggeriert, man helfe den Opfern, im Endeffekt wird es eher schaden, wenn sie dann Anzeige erstatten und das Verfahren wird schon vor Anklage eingestellt oder es erfolgt ein Freispruch, was sicher aufgrund der Beweislage die Regel sein wird. Nach 15 Jahren kann sich fast niemand so genau an Details erinnern, dass eine wirklich überzeugende Aussage möglich wird, jeder Verteidiger kann hier sehr leicht Zweifel sähen.

    Für die Opfer ist es m.E. noch leichter zu akzeptieren, wenn es heißt "das Verfahren kann wegen Verjährung nicht geführt werden" als "wir glauben Dir nicht" oder netter "wir sind nicht so sicher, wie es für eine Verurteilung nötig wäre".