Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht: BVG muss Nius-Werbung dulden
Das Verkehrsunternehmen unterliegt in letzter Instanz dem rechtspopulistischen Kampagnenportal. Damit ist der Weg frei für Nius-Werbung im ÖPNV.
Foto: Nick Jaussi/Campact
Das rechtspopulistische Medienportal Nius hat weiterhin Anspruch auf eine Werbekampagne auf Flächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Zudem dürfe die BVG bestimmte Äußerungen des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt auch künftig nicht als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Montag mit. Das OVG wies damit die Beschwerde der BVG gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Juli ab. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar.
Nius hatte im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus sowie Innenwerbung für die U-Bahn gebucht. Daraufhin kam es vor allem in den sozialen Medien zu einem Shitstorm gegen die BVG. Das Berliner Verkehrsunternehmen verteidigte sich zunächst mit dem Schritt, es hätte keinen Einfluss auf den Inhalt der gebuchten Anzeigen.
Im Zuge der Debatte postete Nius-Chef Julian Reichelt ein Bild von einem angeblichen neuen Werbemotiv der Kampagne: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“. Die BVG bezeichnete den queerfeindlichen Post als Überschreitung „der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, die „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Danach kündigte die BVG den Werbevertrag.
In einem Eilantrag im Juli beim Verwaltungsgericht klagte Nius sowohl gegen die Kündigung als auch die Aussage der BVG, Reichelts Post sei rechtswidrig. In beiden Punkten bekamt das rechtspopulistische Portal recht.
Nius-Protest Sicherheitsrisiko?
Die BVG legte Beschwerde gegen das Urteil ein, unter anderem mit der Begründung, die Nius-Werbung stelle ein Sicherheitsrisiko dar. Nius-Kritiker:innen hätten in sozialen Medien dazu aufgerufen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören. So wurde der Doppeldeckerbus über mehrere Stunden von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt, führte die BVG vor Gericht an. Auch überklebten Aktivist:innen etliche Werbeanzeigen in den U-Bahn-Zügen.
Doch die Argumentation folgte das Oberverwaltungsgericht nicht. Nius habe einen „Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG, nachdem diese die Werbung inhaltlich geprüft und freigegeben hatte“, teilte das Gericht mit. Dass es Drohungen gehen die BVG gebe, rechtfertige nicht den Ausschluss von Nius von der Werbeflächennutzung. Auch könne Nius gegen die Äußerung der BVG, Reichelts post sei „offensichtlich rechtswidrig“, Unterlassung verlangen.
„Wir nehmen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Den Beschluss werden wir sorgfältig auswerten und uns weitere Schritte vorbehalten“, kommentiert ein Pressesprecher der BVG knapp.
Gut möglich also, dass bald wieder ein Nius-Doppeldecker-Bus durch Berlin fährt. Das Verwaltungsgericht hatte in einer vorherigen Entscheidung der BVG gestattet, dass Anbringen der Werbung bis zur endgültigen richterlichen Entscheidung auszusetzen. (mit epd)
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