Beschluss des Bundestages: Wachstumschancengesetz abgespeckt
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag entschieden. Doch der Streit ist damit keineswegs beigelegt.
Dieser hatte eine Einigung erzielt, die aber von der Union nicht mitgetragen wurde. Dabei geht es um Steuererleichterungen im Volumen von etwa 3,2 Milliarden Euro. Es ist weiter ungewiss, ob das veränderte Gesetz am 22. März auch im Bundesrat eine Mehrheit findet. Die Union macht ihre Zustimmung davon abhängig, dass die Bundesregierung die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Steuerhilfen für Diesel in der Landwirtschaft zurücknimmt.
In der namentlichen Abstimmung gab es 377 Ja- und 267 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Die Union hatte ihre Ablehnung angekündigt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Thorsten Frei, begründete dies mit den Kürzungen der Steuerhilfen beim Agrar-Diesel. „Wir sagen Nein zu einer Entscheidung, die vorgibt, die deutsche Wirtschaft zu entlasten, obwohl sie einen anderen Teil der Wirtschaft mit 450 Millionen Euro zusätzlich belasten will“, sagte der CDU-Politiker.
Vertreter der Ampel warfen der Union vor, dringend nötige Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu blockieren. „Es braucht jetzt Signale zur steuerlichen Entlastung der deutschen Volkswirtschaft“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Grünen-Vizefraktionschef Andreas Audretsch warf CDU-Chef Friedrich Merz vor, er nehme „Unternehmen in Deutschland in Geiselhaft für Ihre eigene Profilierung“. Auch SPD-Politiker Michael Schrodi warf Merz vor, er wolle mit der Ablehnung der Regierung schaden, treffe aber die Wirtschaft.
Das Wachstumschancengesetz sieht Steuererleichterungen für den Wohnungsbau und Unternehmen sowie Dutzende kleinere Änderungen zur Steuervereinfachung vor. Eine informelle Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses hatte unter Beteiligung von Unions-Politikern die ursprünglichen Gesetzespläne auf Entlastungen von etwa 3,2 Milliarden Euro halbiert und Maßnahmen wie eine Prämie für klimafreundliche Investitionen von Unternehmen gestrichen. Die Inhalte dieses Gesetzes sind zwischen Bund und Ländern wie auch zwischen Ampel-Koalition und Union daher gar nicht mehr umstritten.
Kern des Streits sind dagegen die Agrarhilfenkürzungen in einem anderen Gesetz, das ebenfalls am 22. März im Bundesrat auf der Tagesordnung steht. Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz kann die Union aus eigener Kraft aber nicht stoppen, weil es – anders als das Wachstumschancengesetz – zum Inkrafttreten keine ausdrückliche Zustimmung in der Länderkammer benötigt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen