Bundestag beschließt Notfallreform: Was sich jetzt ändert
Neue integrierte Notfallzentren und eine vernetzte Leitstellenstruktur sollen überlastete Notaufnahmen entlasten und die Patientenversorgung verbessern.
Foto: Christian O. Bruch/laif
Jens Spahn, Karl Lauterbach und Nina Warken – alle waren Gesundheitsminister:innen und alle arbeiteten an der Notfallreform. Mit reichlich Vorlauf ist es nun so weit. Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz für eine neue Struktur in der Notfallmedizin beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
CDU-Gesundheitsminister Carsten Linnemann sagte, dass etwa ein Drittel der Besucher:innen von Notaufnahmen keine echten Notfälle seien. Das Problem liege aber nicht bei den Menschen, sondern im ineffizienten System. Eine bessere Patientensteuerung und vernetzte Leitstellen sollten daher Abhilfe schaffen. Und genau hier setze die Reform an, sagte Linnemann im Bundestag. Lange Wartezeiten, überlastete Einsatzkräfte und fehlende Rettungswagen sollen der Vergangenheit angehören.
Die telefonische Steuerung erfolgt weiter durch zwei Anlaufstellen – die 116117 (der ärztliche Bereitschaftsdienst) und die 112. Beide Nummern bleiben erhalten. Wer bei der 112 anruft, kann nach einer Ersteinschätzung künftig an die 116117 weitervermittelt werden, wenn kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt.
Integrierte Notfallzentren für alle Bedarfe
So sollen die Anrufer:innen eine professionelle Einschätzung erhalten, welche Hilfe nötig ist. Entweder kommt dann der Rettungswagen oder die Leitstelle empfiehlt den Besuch eines integrierten Notfallzentrums (INZ), einer weiteren Neuerung.
Diese Zentren sollen die Notaufnahmen entlasten. Die Idee: Ein gemeinsamer Tresen koordiniert alle Ankommenden. Zunächst erfolgt eine Ersteinschätzung, dann ein kurzes Gespräch. Je nach Bedarf geht der Patient ins Wartezimmer der Notdienstpraxen oder in die klassische Notaufnahme. Bundesweit sollen einheitliche Standards gelten, die Länder regeln die Details. Die einzelnen INZ sollen innerhalb von 30 Autominuten erreichbar sein.
In den INZ soll im Zuge der Reform besonderes Augenmerk auf Menschen am Lebensende gelegt werden. Palliative Versorgung zielt auf Linderung, nicht Heilung, etwa durch Schmerztherapie. Die Neuregelung soll Übertherapie verhindern. Zudem sollen die Zentren besser auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen. Medikamente sollen in kleinen Packungen erhältlich sein, um den Gang zur Apotheke zu ersparen. „Damit sichern wir die Notfallversorgung immer und überall“, so der CSU-Abgeordnete Hans Theiss.
Auch der Rettungsdienst soll nach dem Willen der Bundesregierung umgestaltet werden. Derzeit kann der Rettungsdienst nur Transportkosten abrechnen, was oft zu unnötigen Krankenhausfahrten führt. Mit der Reform wird der Rettungsdiensteinsatz eine eigenständige Leistung, die über das fünfte Sozialbuch abgerechnet werden kann.
Stella Merendino von der Linken erkennt die strukturellen Verbesserungen zwar an, fordert aber bessere Arbeitsbedingungen für Einsatzkräfte: „Die Anerkennung einer Leistung ersetzt nicht die Leistung, die diese erbringen.“ Die Linke hat knapp 8.000 Fachleute zu ihrer Arbeit befragt.
Bundeseinheitliche Qualitätssicherung über Fachgremium
Notfallsanitäter:innen haben die höchste nichtärztliche Qualifikation. Sie lernen drei Jahre, um auf Notfälle zu reagieren. Mit dem neuen Gesetz soll ein Gremium entstehen, das über weitere Anpassungen in der Notfallversorgung berät. So könnten Notfallsanitäter:innen künftig eine Behandlung vor Ort abschließen. Bis jetzt müssen sie Patient:innen, die Medikamente erhalten, ins Krankenhaus bringen. Für Tanja Machalet, die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, ein großer Erfolg: „Wir denken die Rettungswege konsequent zusammen, mit verbindlichen Wegen zurück in die ambulante Versorgung“, sagte die SPD-Politikerin.
Doch genau diese ambulante Versorgung steht in der Kritik: Während die Notfallreform auf Entlastung zielt, kürzt ein anderes Gesetz im ambulanten Bereich. Nach massiver Kritik debattierte der Bundestag am Donnerstag dann auch erneut über das Beitragsstabilisierungsgesetz. „Die pauschalen Kürzungen in der ambulanten Versorgung sind problematisch. Patienten werden durch die Notfallreform gesteuert, aber: Wohin?“, fragte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen.
Immerhin: Einigkeit herrschte am Donnerstag darin, dass das System eine Veränderung braucht. Die bessere Steuerung der Patient:innen könne dabei helfen. Tanja Machalet sieht auch die Bürger:innen in der Pflicht. „Wir müssen besser auf Notsituationen vorbereitet sein. Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf, stärken Sie Ihre Erste-Hilfe-Kompetenz. Lassen Sie uns alle zu Lebensrettern werden“, so der Appell von Machalet.
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