Reform der Gesundheitsversorgung: Neue Regeln für den Notfall
Die Regierung bringt eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg. Überfüllte Notaufnahmen und unnötige Behandlungen sollen so vermieden werden.
Überfüllte und überlastete Notaufnahmen, Patient*innen, die eigentlich ins Wartezimmer einer Praxis gehören und nicht auf den Flur einer Notaufnahme, unbezahlte Rettungsfahrten – das System der Notfallversorgung gilt seit Langem als überholungsbedürftig, schon mehrere Regierungen haben sich daran versucht. Nun präsentierte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Gesetzentwurf, am Mittwoch wurde er im Kabinett beschlossen. Damit sollen nicht nur die Krankenhäuser entlastet, sondern auch Gelder gespart werden.
Für Patient*innen gibt es im medizinischen Notfall drei Anlaufstellen: die Notaufnahmen der Krankenhäuser, der vertragsärztliche Notdienst unter der Rufnummer 116117 und die Rettungsdienste, erreichbar über die Notfallnummer 112. Welchen Weg sie wählen, entscheiden die Patient*innen zum Teil selbst, es fehlt eine Steuerung nach einheitlichen Standards.
Dazu kommen absurde Abrechnungslogiken: Wenn der Rettungsdienst einen Einsatz fährt und vor Ort behandelt, ist das allein nicht abrechenbar. In der Praxis führt das laut Gesundheitsministerium regelmäßig zu unnötigen Fahrten ins und Behandlungen im Krankenhaus.
Mit der Reform der Notfallversorgung sollen die drei Bereiche enger verzahnt werden. So soll die 116117 eine zentrale Steuerungsfunktion bekommen: Hier wird mithilfe einer Ersteinschätzung, im Zweifel per Video, entschieden, ob es sich um einen Fall für die Notaufnahme handelt oder ein Arzttermin vermittelt wird. Mit einer solchen Empfehlung der 116117 werden Patient*innen dann auch in der Notaufnahme schneller behandelt.
Schnelle Behandlung als Belohnung
Das soll als Anreiz dienen, immer zuerst die 116117 anzurufen und sich nicht selbstständig auf den Weg zu machen. Bei Verdacht auf Lebensgefahr gilt weiterhin die 112 als erste Anlaufstelle. Die beiden Stellen sollen sich aber im Hintergrund so vernetzen, dass Patient*innen je nach Ersteinschätzung umgeleitet werden können, ohne dass sie ihre Daten noch einmal angeben müssen. Für den Ausbau der digitalen Strukturen will Warken 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes einsetzen.
Bei den Krankenhäusern soll die Zahl derjenigen begrenzt werden, die als Integrierte Notfallzentren direkte Anlaufstelle für Notfälle sind. Diese Integrierten Notfallzentren bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer ambulanten Notfallpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle, die die ankommenden Patient*innen steuert. Schon jetzt arbeiten einige Krankenhäuser mit diesem Modell, das nun Pflicht werden soll. Für Kinder und Jugendliche sind separate Strukturen vorgesehen und, wenn möglich, ein Ausbau der telemedizinischen Einbindung von Kinder- und Jugendärzt*innen.
Die Leistungen der Rettungsdienste sollen als eigene Sachleistung der Krankenkassen verankert, die Abrechnung soll somit problemloser werden. Die bessere Steuerung soll zugleich unnötige Behandlungen vermeiden. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit direkten Einsparungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.
Der Spitzenverband der Krankenkassen lobt die Reform. Auch aus den Reihen der Grünen kommt Zustimmung für einen Gesetzentwurf, der im Wesentlichen auf dem beruht, was schon in der letzten Legislaturperiode erarbeitet wurde. Die Kassenärztliche Vereinigung als Vertretung der niedergelassenen Ärzt*innen hingegen sieht eine unzumutbare Mehrbelastung der ambulanten Struktur – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell diskutierten Sparpläne.
Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag und Bundesrat passieren. In der Vergangenheit gab es teils starken Widerstand seitens der Länder gegen Reformbemühungen. Diese Bedenken seien größtenteils ausgeräumt, versicherte Warken.
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