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Bundestag will Reform beschließenNotfallmedizin unter Druck

Die Notfallversorgung leidet unter Überlastung und Fehlsteuerung, wie eine neue Umfrage zeigt. Was die Bundesregierung plant.

kna | Die Zahl der Menschen in Deutschland, die Hilfe in Notaufnahmen der Krankenhäuser suchen, ist seit Jahren gestiegen. Auch die Rettungsdienste klagen über Überlastung und Fehlsteuerung. Noch in diesem Jahr soll der Bundestag eine Notfallreform verabschieden. Sie befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Warum brennt das Thema so auf den Nägeln?

Das Statistische Bundesamt hat im vergangenen Dezember mitgeteilt, dass in den Krankenhäusern in Deutschland 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt worden seien. Das war ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Damit wurden im Jahr 2024 im Durchschnitt täglich rund 35.600 Menschen in einer Notfallambulanz versorgt.

Warum ist das ein Problem?

Der Leidensdruck ist auf allen Seiten hoch. Patienten klagen über überfüllte Notaufnahmen und lange Wartezeiten. Ärzte und Mitarbeiter im Rettungsdienst zeigen sich überfordert und berichten von Fehlsteuerungen: Patienten nutzten die Notaufnahmen und die Notrufnummer auch bei kleineren Problemen und chronischen Erkrankungen oder bei Einsamkeit. Im Rettungsdienst gebe es viele unnötige Fahrten.

Gibt es konkrete Daten?

Nach einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin sieht sich fast jede zweite Notaufnahme in Deutschland als überlastet an – und das teils so stark, dass die Patientensicherheit gefährdet sein kann. 60,6 Prozent der Kliniken gaben als Grund für die Überlastung an, Patienten hätten vor allem von der Notaufnahme nicht auf reguläre Stationen verlegt werden können, weil dort keine Betten frei gewesen seien. Beinahe zwei Drittel der Krankenhäuser berichteten in der Umfrage von unbesetzten Stellen in ihrer Notaufnahme im ärztlichen Dienst beziehungsweise in der Pflege. Nur knapp ein Drittel bewertete die Personalausstattung als ausreichend.

Sind Verbesserungen geplant?

Dass der Not- und Rettungsdienst in Deutschland dringend reformiert werden muss, gehört seit Jahren zu den Forderungen von Gesundheitspolitikern und Experten. Schon 2019 wurde ein Anlauf unternommen, der zunächst am Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie scheiterte. Auch die Ampel hatte die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen Krankenhausreform im Herbst 2024 auf der To-do-Liste. Doch der Bruch der Regierungskoalition sorgte für eine erneute Verschiebung. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf im Bundestag. Er soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und dann 2027 in Kraft treten.

Was ist das Ziel der Reform?

Es geht darum, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine effizientere, vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Die Patientinnen und Patienten sollen besser gesteuert werden. Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung ist ein Kernelement der Reform. Gerade bei leichten Erkrankungen sollen Videosprechstunden den Versicherten Wege und Wartezeiten ersparen.

Was ist konkret in den Krankenhäusern geplant?

Mit der Reform sollen rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern aufgebaut werden, die den stationären und ambulanten Bereich besser verzahnen und rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Vorgesehen ist, dass die Notaufnahme des Krankenhauses, Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine – perspektivisch digitale – Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Um einer Überlastung der Notaufnahmen vorzubeugen, sollen weitere Notdienstpraxen zu festgelegten Zeiten – etwa an Wochenenden – unterstützen.

Gibt es auch weiterhin Hausbesuche durch einen ärztlichen Notdienst?

Häusliche Besuche beim Patienten sollen erst dann vermittelt werden, wenn weder eine Weiterleitung zur Arztpraxis, eine telemedizinische Behandlung noch eine Versorgung in einem Notfallzentrum im Einzelfall geeignet sind.

Wie sollen die Patientinnen und Patienten besser gesteuert werden?

Ein zentraler Baustein ist eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 und der bundesweiten Notrufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Das Ziel ist, gesundheitliche Beschwerden anhand eines Ersteinschätzungsverfahrens zu bewerten und die Anrufenden in die passende Versorgung zu vermitteln. Über die Notrufnummer 112 soll aber weiterhin für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar sein.

Und die Rettungsdienste?

Experten beklagen eine „völlig zersplitterte Zuständigkeit“ der Rettungsdienste durch föderale Strukturen. Die Björn-Steiger-Stiftung aus Winnenden hat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die Bundesländer erhoben, weil die Politik kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System zur Verfügung stelle.

Neu im Gesetzentwurf ist, dass die Notfallrettung künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Dabei sollen das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Damit werde die Finanzierung verändert, und es werden nicht mehr nur reine Transportkosten übernommen.

Die Reform der Rettungsdienste ist kompliziert, weil eigentlich die Länder zuständig sind. Bleibt das so?

Für die regionale Planung und Organisation bleiben die Länder zuständig. Der Bund dringt aber auf eine verbesserte digitale Ausstattung und Vernetzung: Rettungswagen sollen künftig wichtige Informationen über den Zustand des jeweiligen Patienten standardisiert an Kliniken oder Arztpraxen übermitteln. Auch ein technisches System zur Anzeige der aktuellen Krankenhausressourcen wird verbindlich.

Geplant sind auch Maßnahmen für eine schnellere Erstversorgung bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand.

Es wird gesetzlich vorgegeben, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet wird. Ebenso werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit werden freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert und führen schnell erste Maßnahmen durch.

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