Berufungsverfahren in Bremen: Rechts ist rechtens
Korrektur eines Fehlurteils: Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass ein „Bürger in Wut“ politisch rechts eingeordnet werden darf.
BREMEN taz | Ja, man darf ein Mitglied der Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) politisch rechts verorten, und nein, der Blumenthaler BIW-Abgeordnete Mark Runge wurde von Jörn Hermening nicht als „rechtes Schwein“ betitelt – weswegen Hermening am gestrigen Freitag vorm Landgericht Bremen vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen wurde.
Der Vorsitzende Richter Reinhard Wacker betonte in seiner Urteilsbegründung, dass „dies kein politischer Prozess war.“ Das hatte zuvor Jan Sürig, einer der beiden Verteidiger Hermenings behauptet – und in der Tat ging es in dieser Revisionsverhandlung nicht um eine vermeintliche Beleidigung, sondern um die Frage: Darf man jemanden, der Mitglied einer rechtspopulistischen Wählervereinigung ist, „rechts“ nennen?
Anzeige wegen politischer Verortung
Nein, fand Mark Runge, der stellvertretender Fraktionssprecher der BIW im Beirat Blumenthal ist. Er fühlte sich beleidigt, weil Hermening ihn bei Facebook so bezeichnet hatte. Dort ist er Initiator der Gruppe „Ein Zuhause in Bremen nicht nur für ausgewählte Flüchtlinge“. Die positioniert sich gegen Rassismus im sozialen Netzwerk – auch gegen entsprechende Äußerungen und Aktivitäten der BIW und ihrer Mitglieder.
Immer wieder seien solche Menschen in seine Facebook-Gruppe eingetreten, sagt Hermening, „aber genau die wollen wir bei uns ja eben nicht haben“. Darunter sei auch Runge gewesen. Hermening machte sich bei Facebook Luft über seinen Unmut: „Da weiß man nicht, ob es sich um ‚Doppelagenten‘ handelt (...) Rechte Schweine, die sich bei den Pro-Gruppen erkundigen wollen? Solche Anfragen hatte ich schon mehrere, einige Rechte sind ja sofort zu identifizieren gewesen, Mark Runge und so“, schrieb er.
Runge zeigte ihn an. „Im Internet, bei Facebook, hatte er eingestellt, dass ich sofort als ein ‚Rechter‘ zu erkennen wäre. Das empfinde ich als üble Nachrede und darum erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Hermening und stelle Strafantrag“, heißt es wörtlich in seiner Anzeige.
Weder dort noch in seiner mündlichen Aussage bei der Polizei störte er sich jedoch an den „Schweinen“ – beleidigt fühlte er sich lediglich durch die politische Zuweisung.
Keine notwendige Differenzierung
Das Amtsgericht Bremen verurteilte Hermening Ende März zu einer Geldstraße von 1.500 Euro wegen übler Nachrede. „Im Gesamtkontext“, heißt es in der entsprechenden Urteilsbegründung, habe er Runge als „rechtes Schwein“ betitelt, aber: Auch ohne das Tier „wäre auch die alleinige Behauptung, der Zeuge Runge sei ein ‚Rechter‘, geeignet, diesen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und verächtlich zu machen.“
Denn, so heißt es weiter, „eine Bezeichnung einer Person als ‚rechts‘ (werde) gemeinhin dahin verstanden , dass es sich dabei um Anhänger des Nationalsozialismus handelt“.
Ist ein Prozess, in dem über ein solches Urteil entschieden werden muss, tatsächlich unpolitisch? Ja, fand Richter Wacker, denn von Beginn des Berufungsverfahrens an sei für das Landgericht das Recht auf die politische Einordnung anderer genauso unstrittig gewesen wie die Tatsache, dass „rechts“ und „Anhänger des Nationalsozialismus“ nicht gleichzusetzen seien: „Der Richter am Amtsgericht scheint in politischer Unkenntnis geurteilt zu haben“ und „vielleicht fehlte es da an der notwendigen Differenzierung“.
„Politisch höchst brisant“
Dabei vergaß er freilich, dass eine gewisse politische Unkenntnis auch in seinem Verhandlungssaal vorhanden war: Staatsanwältin Wiebke Kaiser sah Runge nämlich durch Hermenings Äußerung „in die Nähe neonazistischen Gedankenguts gerückt“. Und um zu klären, ob Runge sich überdies nicht doch auch als Schwein tituliert sieht, beantragte sie dessen Ladung als Zeuge.
Vor dem Hintergrund, dass Runges Anzeige unmissverständlich war und er sich auch während der dreimonatigen Frist, in der er seinen Strafantrag hätte erweitern dürfen, offenbar nicht durch den Tiervergleich beleidigt fühlte, nannte Sürig den Antrag „juristisch unhaltbar und politisch höchst brisant: Die Staatsanwältin will Herrn Runge als Zeuge im Nachhinein darüber entscheiden lassen, was hier plötzlich Gegenstand des Verfahrens sein soll.“
Kaiser schien Runge überdies auch nicht als Politiker einer Wählervereinigung wahrnehmen zu wollen, dessen Fraktionsvorsitzender im Beirat Blumenthal die taz – ebenfalls via Facebook – erst vor wenigen Wochen als „völkischen Beobachter der linken Szene“ bezeichnet hatte: Runge sei von Hermening namentlich genannt worden, argumentierte Kaiser, Tausende könnten das bei Facebook lesen: „Man muss auch die Menschenwürde wahren.“
Unbeeindruckter Richter
Wacker lehnte ihren Antrag ebenso ab wie den der Verteidigung, ein sprachwissenschaftliches Gutachten darüber einzuholen, ob Runge in Hermenings Aussage als „rechtes Schwein“ tituliert worden sei.
Unbeeindruckt zeigte er sich auch von Kaisers Forderung, die Berufung zu verwerfen und das Urteil des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten. Ihre Begründung: Hermening hätte das Angebot einer Verfahrenseinstellung abgelehnt und stattdessen einen Freispruch verlangt: „Das heißt, bei ihm ist keinerlei Einsehen vorhanden.“
„Natürlich nicht“, sagte Hermening dazu vor der Urteilsbegründung. „Ich habe ja auch nichts Gesetzeswidriges getan!“ Und das sah dann auch das Gericht so. „Dieses Urteil ist mit relativ leichter Hand gefällt worden“, erklärte der Vorsitzende Richter.
Es bleibt ein Nachgeschmack
Trotzdem bleibt für Sürig ein Nachgeschmack: Er sei erfreut darüber, dass die Kammer anderer Meinung sei als das Amtsgericht, erklärte er, „aber das ganze Verfahren hat doch gezeigt, wie dünn die demokratische Tünche in Deutschland ist“.
Er habe sich als zweiter Verteidiger neben Hermenings Rechtsanwalt Alexander Jung in das Berufungsverfahren eingeklinkt, „weil das erste Verfahren von einer erschreckenden politischen Unkenntnis und einem erschreckenden Mangel an politischer Kultur gezeugt hat.“
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